Bereit für eine duale Ausbildung? So geht's...

Zunächst muss man sich bei der Berufsberatungsstelle der Arbeitsagentur (ADEM-OP), bei der die Angebote und Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz gesammelt werden, anmelden.

  • Die ADEM-OP informiert dich über die verschiedenen Berufe und deren Zugangsvoraussetzungen.
  • Nimm Kontakt zu Ausbildungsbetrieben auf, mittels der von der ADEM-OP zur Verfügung gestellten Adressen.
  • Geh zu Einstellungsbesprächen.
  • Der Ausbildungsbetrieb welcher bereit ist dich auszubilden teilt der ADEM-OP dies mit.
  • Die ADEM-OP, nachdem sie sich vergewissert hat dass der Betrieb ausbildungsberechtigt ist, gibt der zuständigen Arbeitgeberkammer grünes Licht damit sie den Vertrag erstellt.
  • Der standardisierte Lehrvertrag wird dem Ausbildungsbetrieb zugeschickt und muss von dir und deinem Lehrmeister unterschrieben an die zuständige Arbeitgeberkammer zurückgeschickt werden.
  • Nach Unterzeichnung des Vertrags kann die Ausbildung im Unternehmen beginnen.
  • Ab dem 1. September muss man sich an einem der Lyzeen die die Ausbildung anbieten anmelden.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Was sind die Vorteile einer dualen Ausbildung unter Lehrvertrag?

Es gibt viele Vorteile für Lehrlinge. Die duale Ausbildung unter Lehrvertrag ermöglicht es dem Lehrling, einen Beruf zu erlernen und gleichzeitig eine Vergütung zu erhalten. (Zusätzlich zahlt der Staat für jedes erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsjahr eine Ausbildungsprämnie.) Dieser erste Kontakt mit der Berufswelt ermöglicht es dem Lehrling einen offiziell anerkannten Abschluß zu erlangen und sich innerhalb eines Unternehmens weiterzuentwickeln.

Derjenige welcher mit einem DAP-Abschluss (Diplom über die berufliche Reife – diplôme d’aptitude professionnelle) oder DT-Abschluss (Technikerdiplom – diplôme de technicien) in dem Beruf arbeitet für den das Diplom ausgestellt wurde, hat Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Mitarbeiter, der dem sozialen Mindestlohn plus 20% entspricht (siehe Sozialparameter).

Der Inhaber eines CCP (Berufsbefähigungszeugnis – certificat de capacité manuelle) hat ebenfalls Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Mitarbeiter (sozialer Mindestlohn + 20%) nach mindestens zwei Jahren Praxis in dem Beruf, in dem das Diplom ausgestellt wurde.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Wie läuft eine duale Ausbildung ab?

Die Mehrzahl der DAP- und DT-Ausbildungen sowie alle CCP-Ausbildungen werden unter Lehrvertrag organisiert.

Der Jugendliche schließt einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb ab und seine Lehrzeit wird zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb aufgeteilt. So verbringt er regelmäßig einige Tage in der Woche im Klassenzimmer und andere am Arbeitsplatz.

Für verschiedene Berufe findet die schulische Ausbildung und die betriebliche Ausbildung im Blockunterricht statt (mehrere Wochen Ausbildung im Lyzeum, gefolgt von mehreren Wochen Ausbildung im Betrieb).

Die jeweiligen Berufe sind in unserer Veröffentlichung “Meine Rechte und Pflichten als Lehrling” aufgeführt.

(letzte Aktualisierung am 17.11.2022)

Welche Berufe finden unter Lehrvertrag statt?

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Berufe, welche unter Lehrvertrag stattfinden. 

(letzte Aktualisierung am 17.11.2023)

Was sind die Rechte und Pflichten des Lehrlings ?

Diese Veröffentlichung richtet sich an Lehrlinge, ihre Eltern und ihre Tutoren in den Unternehmen und gibt Informationen über:

  • die Arbeitszeiten;
  • die Entschädigung ;
  • die Besonderheiten der Erwachsenenausbildung und der grenzüberschreitenden Ausbildung;

Veröffentlichung herunterladen

(letzte Aktualisierung am 5.10.2023)

An wen soll sich der Lehrling während der dualen Ausbildung wenden?

Der Ausbildungsberater ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um eine duale Ausbildung.

Er steht dem Lehrling für alle Fragen rund um die duale Ausbildung zur Verfügung sowie bei Schwierigkeiten oder Unregelmäßigkeiten.

(letzte Aktualisierung am 19.10.2021)

Was versteht man unter Erwachsenenausbildung?

Die Erwachsenenausbildung ermöglicht jährlich etwa 400 Erwachsenen den Beginn einer dualen Ausbildung im Rahmen eines Lehrvertrags mit dem Ziel, ein CCP (Berufsbefähigungszeugnis), ein DAP (Diplom über die berufliche Reife) oder ein DT (Technikerdiplom) zu erlangen.

Diese Maßnahme richtet sich an Erwachsene mit einem Arbeitsvertrag und an Arbeitsuchende, die über eine duale Ausbildung einen offiziellen Abschluss erlangen möchten.

Die praktische duale Ausbildung wird in einem Betrieb erworben, der für die duale Ausbildung von Lehrlingen befugt ist. Die schulische Ausbildung findet immer tagsüber, zu den gleichen Uhrzeiten wie die berufliche Initialausbildung statt.

Die Organisation der dualen Ausbildung für Erwachsene (wöchentlicher oder periodischer Wechsel) variiert je nach Beruf.

Der erwachsene Lehrling hat während seiner dualen Ausbildung Anspruch auf den sozialen Mindestlohn (SSM) (siehe Sozialparameter). Zusätzlich zahlt der Staat für jedes erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsjahr einen Ausbildungsprämie, die bei CCP-Ausbildungen bei 130 Euro/Ausbildungsmonat und bei DAP- und DT-Ausbildungen bei 150 Euro/Ausbildungsmonat liegt.

Die Differenz zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und der gesetzlich festgelegten Lehrlingsentschädigung für die Initialausbildung wird vom Staat an den Ausbildungsbetrieb erstattet.

Darüber hinaus erstattet der Beschäftigungsfonds den Ausbildungsbetrieben den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Dieser bezieht sich auf die an den Lehrling gezahlte Lehrlingsentschädigung.

Außerdem erstattet der Beschäftigungsfonds eine Lehrlingsförderungsprämie in Höhe von 27% der Lehrlingsentschädigung für duale Ausbildungen auf DT- und DAP Ebene und in Höhe von 40% der Lehrlingsentschädigung für duale Ausbildungen auf CCP Basis.

Um zur Erwachsenenausbildung zugelassen zu werden, muss man:

  • am 1. September des Einschreibungsjahres mindestens 18 Jahre alt sein;
  • seit mindestens 1 Jahr nicht mehr im Lyzeum oder unter Lehrvertrag in der Erstausbildung sein. Diese 12 Monate bezeichnet man als Karenzzeit;
  • seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen und mindestens 16 Stunden pro Woche beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) eingetragen sein;
  • die gleichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wie sie für die duale Ausbildung vorgesehen sind;
  • die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Eine Ausnahme betreffend die Klausel, mindestens 12 Monate nicht mehr im Lyzeum oder in der Erstausbildung zu sein, kann gewährt werden:

  • für Personen, die einen CCP-Abschluss besitzen und einen DAP- Abschluss im gleichen Ausbildungsbereich erwerben möchten;
  • für Personen, die einen DAP-Abschluss besitzen und eine DT-Abschluss im gleichen Ausbildungsbereich erwerben möchten;

Der Zugang und die Zulassung von Bewerbern werden, auf Grund der Bewerbungsunterlagen, von einer Kommission entschieden. Die Entscheidungen werden den Kandidaten per Post mitgeteilt. Im Falle eines positiven Bescheids kann der Bewerber frühestens ab dem 16. Juli und spätestens bis zum 1. November des Lehrjahrs einen Lehrvertrag abschließen.

Die Betreuung während der dualen Ausbildung wird gewährleistet durch:

  • den Ausbildungsbetrieb,
  • die Ausbildungsberater der verschiedenen Berufskammern,
  • das Lehr- und sozialpädagogischen Personal der Lyzeen oder des nationalen Zentrums für berufliche Weiterbildung (CNFPC).

Personen, die eine solche duale Ausbildung beginnen möchten, müssen einen Termin mit der Berufsberatungsstelle bei der ADEM (ADEM-OP) vereinbaren.

(letzte Aktualisierung am 19.10.2021)

Wie sieht es mit den grenzüberschreitenden dualen Ausbildungen aus?

Grenzüberschreitende duale Ausbildungen dürfen nur in den Berufen durchgeführt werden, die in der dafür vorgesehenen großherzoglichen Verordnung aufgeführt sind.

  • Der Bewerber muss einen schriftlichen Antrag an das MENJE – Service de la formation professionnelle stellen und dabei folgende Informationen angeben:
    • Name, Vorname und den Wohnort des Lehrlings;
    • Name, Vorname, Beruf und Anschrift des Lehrmeisters, falls es sich um eine physische Person handelt, ansonsten der Name und die Adresse des Betriebs;
    • Name und Anschrift des Lyzeums, in dem der Lehrling den theoretischen Unterricht besuchen wird;
    • die Bezeichnung des Ausbildungsberufs in dem der Lehrling ausgebildet werden soll
    • das Ausbildungsprogramm;
    • die Anmeldung im Lyzeum.

Wenn bei grenzüberschreitenden Schulungen Kosten anfallen, muss das Bildungsministerium vor Beginn der Schulung mit entsprechenden Belegen informiert werden.

  • Jede freie Lehrstelle muss vom Ausbildungsbetrieb bei der Berufsberatungsstelle (ADEM-OP) der Arbeitsagentur (ADEM) mit dem auf der ADEM-Website verfügbaren Formular “Meldung einer freien Lehrstelle” angegeben werden.
  • Die ADEM-OP und die zuständigen Berufskammern informieren die Berufsbildungsabteilung des MENJE über ihren Beschluss bezüglich des Antrags auf eine grenzüberschreitende duale Ausbildung.
  • Alle Bewerber müssen sich mit den folgenden Unterlagen an die OP-ADEM-Dienststelle in Luxemburg-Stadt wenden (von April bis Oktober):
    • Personalausweis/Reisepass;
    • nationale Registrierungsnummer;
    • Genehmigung des Ministeriums für nationale Bildung, Kinder und Jugend.

Ausbildungsverträge können zwischen dem 16. Juli und dem 1. November jedes Jahres abgeschlossen werden.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Weitere Informationen

Wie sieht es mit der Lehrlingsentschädigung aus?

Lehrlinge in einer DAP- oder DT-Ausbildung haben Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung , die je nach gewähltem Beruf variiert. Der erfolgreiche Abschluss des integrierten Zwischenprojektes (IZP) berechtigt den Lehrling zu einer höheren Vergütung, welche fällig wird ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Benachrichtigung über das Bestehen des IZP an den Lehrling und den Betrieb folgt.

Lehrlinge in einer CCP-Ausbildung haben Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe sich nach dem Lehrjahr richtet.

Nachfolgend finden Sie die Mindestbruttoausbildungsvergütungen pro Monat (Index 921,40 gültig ab 1. April 2023): 

(letzte Aktualisierung am 20.09.2023)