Welche Berufsausbildungen beinhalten Praktika?

Alle Berufsausbildungen beinhalten einen schulischen Teil am Lyzeum und einen praktischen Teil in einem Betrieb.

Die Berufsausbildung kann auf zwei verschiedene Arten organisiert werden:

  • entweder mit einem Ausbildungsvertrag (CCP, DAP oder DT);
  • oder Vollzeit an einem Lyzeum mit Praktika in einem Ausbildungsbetrieb (DAP oder DT).

In den Ausbildungen die unter Lehrvertrag stattfinden, finden keine Praktika statt.

Jede Vollzeitausbildung die in einem Lyzeum stattfindet, muss mindestens 12 Wochen Berufspraktikum über die gesamte Dauer der Ausbildung beinhalten. (normalerweise 4 Jahre Ausbildung für die DT- und 3 Jahre für die DAP-Abschlüsse)

Der Schüler/Praktikant absolviert mehrere Praktika, die jeweils mindestens 4 Wochen dauern müssen. Praktika sind eine Gelegenheit, die in der Schule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in die Praxis umzusetzen.

Die folgenden Ausbildungen beinhalten Praktika:

Technikerdiplom – DT
  Berufe und Ausbildungen Anzahl an Praktika Gesamtdauer in Wochen
f Administration et commerce 2 12
  Agriculture 3 14
f Commerce électronique 2 12
  Design 3D 2 12
  Graphisme 2 12
  Image 1 12
f Électrotechnique, section communication 3 12
f Électrotechnique, section énergie 3 12
  Environnement naturel 3 14
  Smart Buildings and Energies 3 12
  Génie civil 2 12
e Informatique 2 12
e Mécanique générale 2 12
  Mécatronique d’automobile 4 16
  Hôtellerie 4 40
  Tourisme et communication 4 40
Smart Technologies – electro technologies 2 8
Smart Technologies – énergie et environnement 3 12
Smart Technologies – énergies renouvelables 2 8
Smart Technologies – e-controls 2 8
f Smart Technologies – robotique et automatisation 3 12

f = Ausbildungen welche auch auf französisch organisiert werden
e = Ausbildungen welche auch auf englisch organisiert werden

Diplom über die berufliche Reife – DAP
  Berufe und Ausbildungen Anzahl an Praktika Gesamtdauer in Wochen
Agriculture 3 14
f  Aide-soignant 7 62
  Constructeur métallique 3 12
  Cuisinier 3 30
f Éducation / Agent socio-pédagogique 5 30
f Electro-technologies 2 12
Hôtelier – restaurateur (1 Jahr) 1 10
  Mécanicien d’usinage 3 12
  Mécanicien industriel et de maintenance 3 12
  Menuisier – ébéniste 2 12
  Menuisier 3 12
  Opérateur de la forêt et de l’environnement 3 12
e Restaurateur 3 30

f = Ausbildungen welche auch auf französisch organisiert werden
e = Ausbildungen welche auch auf englisch organisiert werden

(letzte Aktualisierung am 25.08.2023)

Wie findet man eine Praktikumsstelle?

Die Suche nach einer Praktikumsstelle liegt in der Verantwortung des Schülers/Praktikanten. Es liegt in seiner Verantwortung, die notwendigen Schritte zu unternehmen einen Ausbildungsbetrieb zu finden, der bereit ist, ihn für ein Praktikum aufzunehmen.

Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise:

  • Informieren Sie sich zunächst über die genauen Bedingungen des Praktikums (Dauer, genauer Zeitraum des Praktikums, Fähigkeiten, die während des Praktikums erworben werden sollen);
  • Informieren Sie sich über potenzielle Praktikumsstellen in der Region (über andere Schüler, Lehrer, soziale Netzwerke, das Internet usw.);
  • Nehmen Sie einige Monate vor Beginn des Praktikums telefonisch, per Mail oder durch persönliches Vorstellen Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb auf;
  • Das „Office des stages” des Lyzeums wird auf Grund ihres Vorschlags prüfen, ob der Betrieb berechtigt ist Praktikant auszubilden.

Wenn der Schüler/Praktikant trotz der von ihm unternommenen Schritte keinen Ausbildungsbetrieb findet, kann er das „Office des stages” um Unterstützung bitten.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Muss eine Praktikumsvereinbarung unterschrieben werden?

Ja, eine Praktikumsvereinbarung muss spätestens vor Beginn des Praktikums schriftlich erstellt werden.

Sie wird vom Direktor des Lyzeums, vom Leiter des Ausbildungsbetriebes und vom Schüler/Praktikanten oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet, wenn der Schüler/Praktikant noch minderjährig ist.

Folgende Angaben muss die Praktikumsvereinbarung beinhalten:

  • Name und Anschrift des Lyzeums, das durch seinen Direktor vertreten wird;
  • Personalien, Identifikationsnummer und Anschrift des Schülers/Praktikant, bei Minderjährigen die Personalien und die Anschrift seines gesetzlichen Vertreters;
  • Personalien, Beruf, Identifikationsnummer und Anschrift des Arbeitgebers, im Falle einer Gesellschaft Name, Sitz, Personalien und Qualifikationen der Personen, die sie im Vertrag vertreten;
  • die Ziele und Ausbildungsmethoden des Praktikums;
  • das Datum und die Dauer des Praktikumsvertrags;
  • die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Das „Office des stages“ stellt die Vorlage eines Praktikumsvertrags zur Verfügung, die unterschrieben werden kann, sobald alle Formalitäten erledigt sind.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Wozu verpflichtet sich der Schüler/Praktikant?

Der Schüler/Praktikant muss ein Praktikumsbegleitheft (carnet de stage) führen und einen Praktikumsbericht (rapport de stage) schreiben.

Für die Dauer des Praktikums unterliegt er den internen Regeln des Ausbildungsbetriebs und insbesondere der Einhaltung der berufsüblichen Schweigepflicht.

Im Falle einer Abwesenheit muss er die Ausbildungseinrichtung und das Sekretariat seines Lyzeums sofort informieren.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Wozu verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb?

Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, dem Schüler/Praktikanten die im Praktikumsvertrag festgelegten Fähigkeiten zu vermitteln. Er darf den Schüler/Praktikanten nicht an Maschinen, Anlagen oder Geräten arbeiten lassen, die nicht im Zusammenhang mit denen im Praktikumsvertrag aufgeführten Lerntätigkeiten stehen.

Der Tutor im beruflichen Umfeld hat folgende Aufgaben:

  • er bereitet das Praktikum mit dem Tutor im Lyzeum vor;
  • er empfängt den Schüler/Praktikanten im Betrieb;
  • er hilft ihm die im Programm vorgesehenen Fähigkeiten zu erwerben;
  • er hält regelmäßigen Kontakt mit dem Schulbetreuer;
  • er kontrolliert, dass das Praktikumbegleitheft geführt wird;
  • er beurteilt die vom Praktikanten erworbenen Fähigkeiten.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Was sind die Aufgaben von Tutoren im schulischen und beruflichen Umfeld?

Der Tutor im Ausbildungsbetrieb empfängt den Schüler/Praktikanten und hilft ihm, die im Programm vorgesehenen Fähigkeiten zu erwerben. Er überprüft, ob das Praktikumsbegleitheft geführt wird.

Der Tutor im Lyzeum überwacht den Verlauf des Praktikums. Er besucht den Praktikanten im Betrieb und verfasst einen Besuchsbericht.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Wie wird das Praktikum ausgewertet?

Jeder Praktikumsabschnitt stellt ein Pflichtmodul dar. Dieses Modul wird gemeinsam vom „Office des stages“ und vom Tutor des Betriebes, in dem das Praktikum stattfindet, bewertet.

Das Praktikumsbegleitheft ist das zentrale Bewertungsinstrument. Es dient dazu, die Aktivitäten und Erfahrungen des Schülers/Praktikanten während des Praktikums zu dokumentieren und zu bewerten. Es gibt Auskunft über die Praktikumsorte, die Namen der Tutoren, den Praktikumszeitraum sowie die An- und Abwesenheit des Praktikanten.

Der Tutor im beruflichen Umfeld bewertet die Fähigkeiten, die der Praktikant während der Ausbildungszeit erworben hat, anhand des Bewertungsrasters, das Teil des Praktikumsbegleitheftes ist, wobei der Tutor im schulischen Umfeld in seiner Meinung gehört wird.

Der Praktikant muss einen Praktikumsbericht schreiben, für den der Betreuer des Lyzeums eine Bewertung vorschlägt.

Bei der abschließenden Bewertung berücksichtigt das „Office des stages” alle diese Elemente, um zu entscheiden, ob das Modul bestanden ist oder nicht.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Wie hoch ist die tägliche Anwesenheitszeit des Schülers/Praktikanten im Ausbildungsbetrieb?

Jeder Praktikumssabschnitt beträgt mindestens 4 aufeinanderfolgende Wochen, was 160 Stunden Anwesenheit entspricht. Der Schüler/Praktikant muss also durchschnittlich 8 Stunden pro Tag im Ausbildungsbetrieb anwesend sein.

Wird die vorgeschriebene Anzahl von Anwesenheitsstunden nicht erreicht, muss die Dauer des Praktikums entsprechend verlängert werden.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Hat der Schüler/Praktikant das Recht auf Schulferien und Urlaub?

Nein, nicht unbedingt, denn die Praktika können ganz oder teilweise in den Schulferien stattfinden.

Dem Schüler/Praktikanten müssen jedoch mindestens 26 Tage Erholungsurlaub im Jahr gewährt werden.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Hat der Schüler/Praktikant Anspruch auf eine Vergütung während des Praktikums?

Praktikumsvergütungen können über Vereinbarungen mit dem betreffenden Berufszweig eingeführt werden. In diesem Fall bekommt der Schüler/Praktikant eine Entschädigung.

Ohne eine solche Vereinbarung kann der Arbeitgeber frei wählen, dem Praktikanten etwas zu bezahlen oder nicht. Er ist jedenfalls nicht dazu verpflichtet.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Was soll der Schüler/Praktikant im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit tun?

Im Falle einer Abwesenheit muss der Schüler/Praktikant den Ausbildungsbetrieb und das Sekretariat seines Lyzeums unverzüglich informieren.

Der Praktikant entnimmt den internen Regelungen des Ausbildungsbetriebs in welcher Form er seine Abwesenheit dem mitteilen muss.

Ein ungerechtfertigtes Fernbleiben des Schülers/Praktikanten kann nach Absprache zwischen dem „Office des stages” und dem Ausbildungsbetrieb zur Kündigung des Praktikumsvertrags führen.

Der Praktikant darf das Praktikum nicht von sich aus unterbrechen. Im Falle eines Problems wendet er sich entweder an seinen Tutor in seinem Lyzeum oder den Direktor des Lyzeums.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Ist der Schüler/Praktikant gegen Unfall versichert?

Ja, er ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, da er während des gesamten Praktikums Schüler im Lyzeum bleibt. Sein Status bleibt der eines Schülers/Praktikanten, im Gegensatz zu dem eines Auszubildenden.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Welche weiteren Schutzbestimmungen gelten für den Praktikanten?

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und zum Schutz von schwangeren, entbundenen und stillenden Praktikanten sind auf die Praktikumsvereinbarung anwendbar.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Was passiert, wenn das Praktikum unterbrochen wird?

Wenn das Praktikum aus triftigen Gründen ausgesetzt oder unterbrochen werden muss, entscheidet das „Office des stages” inwiefern der Schüler/Praktikant die fehlende Zeit nachholen muss. Im Prinzip muss er die fehlende Praktikumszeit nachholen.

Wenn der Praktikant die Praktikumszeit(en) nicht zu den von der Schule vorgeschriebenen Terminen absolviert hat, muss er die fehlende(n) Zeit(en) außerhalb seines normalen Kurses nachholen. Das „Office des stages” muss den Antrag des Praktikanten zum Nachholen der versäumten Stunden genehmigen.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Kann die Praktikumsvereinbarung unterbrochen werden?

Der Praktikumsvertrag kann ausgesetzt oder gekündigt werden, wenn die Bestimmungen des Vertrages nicht eingehalten werden oder wenn das Lyzeum und/oder der Ausbildungsbetrieb damit nicht einverstanden sind. In diesem Fall benachrichtigt die Partei, die am gewissenhaftesten ist, die anderen Parteien. Die betroffenen Parteien treffen sich zu einer kontradiktorischen Aussprache mit dem Ziel, die Situation im Interesse des Schülers/Praktikanten zu lösen.

Kommt es nicht zu einer Schlichtung, kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung von dem Ausbildungsbetrieb und/oder vom Direktor des Lyzeums gekündigt werden.

Der Praktikant muss sein Praktikum bei einer anderen Praktikumsorganisation fortsetzen, wobei die ausgeführten Tätigkeiten und die Dauer des bereits absolvierten Praktikums berücksichtigt werden. Es obliegt dem Tutor der Schule, eine Bewertung für den restlichen Teil des Praktikums vorzuschlagen.

Die betroffenen Berufskammern werden davon in Kenntnis gesetzt.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)