Auf welche Personen zielen die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit ab?

Die nachstehend dargelegten Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer des öffentlichen und privaten Wirtschaftssektors, sowie für Personen, die auf eine Berufsausbildung hinarbeiten, sofern sie nicht in den Genuss von von vorteilhafteren gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen kommen.

Die nachstehenden Arbeitnehmer sind folglich aus dem Anwendungsbereich dieser Vorschriften ausgeschlossen:

  • Arbeitnehmer von Familienbetrieben, in denen ausschließlich Verwandte in auf- und absteigender Linie, Brüder, Schwestern oder im gleichen Grade Verschwägerte (Schwiegereltern, Schwäger oder Schwägerinnen) des Arbeitgebers beschäftigt sind;
  • Arbeitnehmer von Binnenschifffahrtsunternehmen;
  • Schausteller;
  • Arbeitnehmer, bei denen es sich um Reisende oder Handelsvertreter handelt, die Ihre Tätigkeit außerhalb des Unternehmens ausüben;
  • Arbeitnehmer, die in einer leitenden Position im Unternehmen tätig sind;
  • Arbeitnehmer, die leitende Angestellte sind, deren Anwesenheit im Unternehmen für die Gewährleistung des Betriebs und der Überwachung unerlässlich ist;
  • Arbeitnehmer, die zuhause arbeiten.

Dies bedeutet, dass die Arbeitszeitbegrenzungen auf diese Personen keine Anwendung finden, dass sie keinerlei Anspruch auf Lohnzuschläge für Überstunden haben, usw.

An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass das Arbeitsgesetzbuch vorsieht, dass die Arbeitszeitregelung für die nachstehenden Personen durch ein besonderes Gesetz oder durch die Sozialpartner in Form eines Kollektivvertrags festzusetzen ist:

  • Hauspersonal (d.h. Personen, die in Privathaushalten tätig sind, mit Ausnahme von Personen, die dieselben Tätigkeiten insbesondere in Hotels, Restaurants, Schankbetrieben, Krankenhäusern und Kinderheimen ausüben);
  • Personal, das in Familienbetrieben im Bereich der Landwirtschaft, des Weinbaus und des Gartenbaus beschäftigt ist;
  • Personal, das in Einrichtungen beschäftigt ist, die sich um die Behandlung oder stationäre Aufnahme von Kranken, Behinderten, Bedürftigen und Geisteskranken kümmern, in Fürsorgestellen, Kinderheimen, Sanatorien, Erholungsheimen, Altersheimen, Ferienlagern, Waisenhäusern und Internaten;
  • Fahrpersonal, das bei einem Unternehmen für professionellen Personen- oder Gütertransport im Straßenverkehr beschäftigt ist und Straßentransporttätigkeiten durchführt, die unter die Gemeinschaftsregelung in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten fallen oder unter das Gesetz vom 6. Mai 1974 zur Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).

In Ermangelung eines Kollektivvertrages sieht das Gesetz vor, dass die für diese Personen geltenden Vorschriften mittels großherzoglicher Verordnung zu bestimmen sind.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Vorschriften in Bezug auf das Fahrpersonal, das bei einem Unternehmen für professionellen Personen- oder Gütertransport im Straßenverkehr beschäftigt ist und Straßentransporttätigkeiten durchführt, die unter die Gemeinschaftsregelung in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten fallen oder unter das Gesetz vom 6. Mai 1974 zur Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), in einem Gesetz vom 21 . Dezember 2007 festgesetzt wurden und in die Artikel L. 214-1 bis L. 214-10 des Arbeitsgesetzbuches aufgenommen sind.

Ein Gesetz vom 3. März 2020 regelt die Arbeitszeiten in den Sektoren der Landwirtschaft, des Weinbaus und des Gartenbaus, durch Einfügen neuer Bestimmungen, Artikel L. 216-1 ff., im Arbeitsgesetzbuch.

Dokumentation

Wer gilt als leitender Angestellter?

Als leitende Angestellte gelten Arbeitnehmer, die ein Gehalt beziehen, das unter Berücksichtigung der für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitszeit deutlich über dem tariflichen Lohn oder einer vergleichbaren Orientierungsgröße liegt, sofern dieses Gehalt für die Bekleidung einer tatsächlichen Führungsposition gezahlt wird oder sich die Tätigkeit durch eine genau definierte Weisungsbefugnis, eine weitgehende Unabhängigkeit in der Arbeitsorganisation, eine weitgehend freie Zeiteinteilung auszeichnet und insbesondere keinen Beschränkungen der Arbeitszeiten unterworfen ist.

Was ist unter Arbeitszeit zu verstehen?

Mit Arbeitszeit wird die Zeit bezeichnet, in der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber oder seinen Arbeitgebern, wenn er mehrere hat, zur Verfügung steht und in der er sich an dessen oder deren Vorgaben halten muss, ohne sich frei seinen persönlichen Angelegenheiten widmen zu können.

Die Fahrzeit vom Unternehmenssitz zum Einsatzort versteht sich als Arbeitszeit, da der Arbeitnehmer während dieser Zeit seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht.

Wie viele Stunden pro Tag und pro Woche kann ein Arbeitnehmer arbeiten?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeitszeiten frei vereinbaren. Sie müssen sich dabei jedoch an die gesetzlichen Beschränkungen halten.

Der Gesetzgeber sieht Beschränkungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit vor.

Die Arbeitszeit pro Woche ist grundsätzlich auf 40 Stunden beschränkt.

Die Arbeitszeit pro Tag ist grundsätzlich auf 8 Stunden beschränkt.

Gleichwohl können diese Obergrenzen unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 48 Stunden pro Woche und 10 Stunden pro Tag angehoben werden.

Darf ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsstellen bekleiden?

Arbeitet er im Rahmen von mehreren Arbeitsverhältnissen mehr als 40 Stunden pro Woche, muss er der Gewerbeaufsicht (ITM) die Arbeitsstellen melden.

Wie wird die wöchentliche Arbeitszeit auf die Wochentage aufgeteilt?

Die Woche zählt 6 Werktage, nämlich Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen im Arbeitsvertrag die Verteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden auf diese Werktage frei fest, wobei sie die gesetzlichen Beschränkungen von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche beachten.

Beschließen die Parteien, die Wochenarbeitszeit auf 5 oder weniger Tage zu verteilen, so kann die tägliche Arbeitszeit auf 9 Stunden pro Tag verlängert werden. Die Grenze von 40 Stunden pro Woche darf jedoch nicht überschritten werden.

Um wie viel Uhr muss der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheinen und welche Pause muss während eines Arbeitstages eingehalten werden?

Der Arbeitnehmer hat zur vereinbarten Uhrzeit laut Arbeitsvertrag zur Arbeit zu erscheinen.

Die Arbeitszeiten, die die Parteien im Arbeitsvertrag festlegen, müssen für Arbeitstage von über 6 Stunden eine Pause vorsehen.

Die Dauer dieser Pause hängt von der Art der Arbeit ab. Anders ausgedrückt: Je beschwerlicher die Arbeit ist, umso länger muss die Pause sein. Im Allgemeinen entspricht diese Pause der Mittagspause.

Es sind zwar mehrere Pausen an einem Arbeitstag zulässig, aber nur eine Pause darf unbezahlt sein. Die anderen Pausen müssen bezahlt werden und zählen somit als Arbeitszeit.

Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers einseitig ändern?

Der Arbeitgeber darf die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten einseitig ändern, wenn dies wiederum im Vertrag in Form einer Flexibilitätsklausel vereinbart wurde.

Beispiel für eine Flexibilitätsklausel:

Die Arbeitszeiten können je nach den betrieblichen Erfordernissen geändert werden.

Anderenfalls ist die Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen. Wird keine Einigung erzielt, muss der Arbeitgeber gegebenenfalls das gesetzlich festgelegte Verfahren für die Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers einhalten.

Darf der Arbeitgeber die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage einseitig ändern?

Hier ist zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu unterscheiden.

Die vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten liegt unter der regelmäßigen Arbeitszeit in dem Unternehmen (die höchstens 40 Stunden pro Woche beträgt).

Vollzeitbeschäftigte

Der Arbeitgeber kann die Einteilung der im Arbeitsvertrag festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit ändern, wenn der Arbeitsvertrag eine solche Änderungsmöglichkeit vorsieht.

Anderenfalls ist die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen. Wird keine Einigung erzielt, muss der Arbeitgeber gegebenenfalls das gesetzlich festgelegte Verfahren für die Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers einhalten.

Teilzeitbeschäftigte

Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage kann nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Arbeitnehmers geändert werden. Stimmt der Arbeitnehmer der veränderten Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage nicht zu, ist die Änderung unzulässig.

Muss der Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einrichten?

Ja, der Arbeitgeber muss ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeiten einrichten, was die täglich verrichteten Arbeitsstunden objektiv und zuverlässig erfasst.