Welchen Zweck hat der Jugendurlaub?

Der Jugendurlaub ermöglicht den Arbeitnehmern die Teilnahme an Praktika, Studientagen oder -wochen, Kursen, Sitzungen oder Begegnungen im In- und Ausland zur Förderung der Entwicklung von Freizeitaktivitäten für Jugendliche auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

Welche Tätigkeiten können einen Jugendurlaub in Betracht gezogen werden?

Die nachstehenden Tätigkeiten können für einen Jugendurlaub in Betracht gezogen werden:

  • eine Ausbildung/Weiterbildung zum Betreuer;
  • eine Ausbildung/Weiterbildung zum Leiter von Jugendorganisationen und Kultur- und Sportvereinen, sofern sich die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten hauptsächlich an Jugendliche richten;
  • Organisation und Betreuung von Weiterbildungslehrgängen und erzieherischen und kulturellen Aktivitäten für Jugendliche.

Wie lange dauert der Jugendurlaub?

Die zur Inanspruchnahme eines Jugendurlaubs Berechtigten haben Anspruch auf bis zu 60 Tage Urlaub für die Dauer ihrer gesamten Berufstätigkeit. Es ist allerdings nicht möglich, innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren einen Jugendurlaub von mehr als 20 Tagen zu nehmen.

Die für den Jugendurlaub bewilligten Tage entsprechen der Dauer der Weiterbildung. Ein Jugendlicher, der eine Weiterbildung zur Organisation und Betreuung von Weiterbildungslehrgängen oder erzieherischen Tätigkeiten für Jugendliche besuchen möchte und dabei nicht über eine Ausbildung zum Betreuungsassistenten oder Betreuer bzw. eine gleichbedeutende Qualifikation verfügt, kann nicht die Dauer der gesamten Weiterbildung durch Jugendurlaub abdecken. In diesem Fall werden lediglich 2/3 der für die Jugendarbeit investierten Zeit durch einen Jugendurlaub abgedeckt. Die mit in Betracht gezogenen Tagesbruchteile werden auf ganze Tage aufgerundet.

Eine Aufteilung des Jugendurlaubs ist für ein Minimum von 2 Tagen möglich, es sei denn, es handelt sich um eine Folge von Kursen, von denen jeder einzelne nur einen Tag lang dauert.

Der Jugendurlaub kann nicht auf den gesetzlich oder in einem Sondervertrag festgelegten Jahresurlaub angerechnet werden.

Für Teilzeitbeschäftigte wird der Jugendurlaub anteilig berechnet.

Unter welchen Voraussetzungen wird der Jugendurlaub bewilligt?

Der Jugendurlaub wird unter den nachstehenden Voraussetzungen bewilligt:

  • der Berechtigte muss an einem Arbeitsplatz auf luxemburgischem Gebiet beschäftigt sein, d. h. entweder:
    • durch einen Arbeitsvertrag an ein Unternehmen oder einen Verein mit rechtmäßigem Sitz und Geschäftstätigkeit in Luxemburg gebunden sein;
    • selbstständig oder freiberuflich arbeiten;
  • der Jugendurlaub kann nicht mit dem normalen gesetzlich vorgeschriebenen Jahresurlaub oder einer Krankheitszeit verbunden werden, falls dadurch Fehlzeiten von mehr als 3 Wochen verursacht werden;
  • der Jugendurlaub kann verschoben werden, wenn durch die beantragte Fehlzeit die Betriebsabläufe oder die Planung des Jahresurlaubs der Mitarbeiter von einer erheblichen Beeinträchtigung bedroht sind.

Welche Schritte sind zur Beantragung eines Jugendurlaubs zu ergreifen?

Der Berechtigte muss seinen Antrag einen Monat vor Beginn des beantragten Jugendurlaubs an das Nationale Jugendwerk (SNJ) richten.

Das vorgefertigte Antragsformular ist vom Antragsteller und danach von seinem Arbeitgeber auszufüllen (sowohl für Arbeitnehmer des öffentlichen als auch des privaten Sektors).

Der Antragsteller übermittelt das Formular anschließend an den Veranstalter der Weiterbildung oder Tätigkeit.

Dieser Veranstalter (Verein oder Verband) bestätigt durch seine Unterschrift die Teilnahme des Antragstellers.

Welche Entschädigungen erhalten die Arbeitnehmer?

Die einen Jugendurlaub in Anspruch nehmenden Arbeitnehmer haben gegen Vorlage einer seitens des Veranstalters der Weiterbildung ausgestellten Teilnahmebescheinigung für jeden Urlaubstag Anspruch auf eine seitens des Arbeitgebers zu zahlende Ausgleichsentschädigung in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns.

Diese Entschädigung darf sich maximal auf das 4-fache des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer belaufen. Die Entschädigung wird durch den Arbeitgeber bezahlt, der sich den entsprechenden Betrag ebenso wie den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben vom Staat erstatten lässt. Der Antrag auf Erstattung muss unter Verwendung eines Vordrucks erfolgen.

Ist der Jugendurlaub der Arbeitszeit gleichgestellt?

Ja. Während der Zeit dieses Urlaubs finden die gesetzlichen Sozialversicherungs- und Arbeitsschutzbestimmungen auf die Berechtigten weiterhin Anwendung.