Welchen Zweck hat der Urlaub zur Stellensuche?

Dieser Urlaub ermöglicht dem gekündigten Arbeitnehmer, während der Kündigungsfrist von seiner Arbeit befreit zu werden, um Vorstellungsgesprächen bei potenziellen neuen Arbeitgebern beiwohnen zu können.

Wer hat Anspruch auf diesen Urlaub?

Dieser Urlaub ist ausschließlich Arbeitnehmern vorbehalten, denen seitens eines rechtmäßig im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Arbeitgebers fristgerecht gekündigt wurde.

Vom Urlaub zur Stellensuche ausgeschlossen sind demnach Arbeitnehmer, denen wegen grober Pflichtverletzung gekündigt wurde, die selbst gekündigt haben oder deren Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien beendet wurde.

Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung eines Urlaubs zur Stellensuche erfüllt sein?

Um Anspruch auf einen Urlaub zur Stellensuche zu haben, muss der gekündigte, im Großherzogtum Luxemburg ansässige Arbeitnehmer die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

  • sich bei der Arbeitsagentur (ADEM) oder im Falle von Grenzgängern bei der zuständigen Einrichtung des Wohnsitzlandes als Arbeitsuchender melden;
  • gegenüber seinem Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.

Die Arbeitslosenmeldung bei der Arbeitsagentur fällt vorbehaltlich einer Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht in den Rahmen des Urlaubs zur Stellensuche und muss außerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgen.

Wie lange dauert der Urlaub zur Stellensuche?

Der fristgerecht gekündigte Arbeitnehmer kann bei seinem Arbeitgeber während der Kündigungsfrist bis zu 6 Tage Urlaub beantragen, um eine neue Stelle zu suchen.

ACHTUNG: Dieser Urlaub kann seitens des Arbeitnehmers nicht auf einmal genommen werden, sondern muss in Abhängigkeit von den für die Vorstellungsgespräche vorgesehenen Terminen aufgeteilt werden. Der Urlaub kann stundenweise, für einen halben Tag oder für einen ganzen Tag genommen werden.