Die Personaldelegation wird auf Ebene des Unternehmens und folglich auf Ebene der juristischen Einheit, die die Arbeitnehmer eingestellt hat.

Für ihre Einsetzung gelten die nachstehenden Vorschriften.

Welcher Arbeitgeber des privaten Sektors muss eine Personaldelegation einrichten?

Jedes Unternehmen ist, unabhängig von der Art seiner Geschäftstätigkeit, seiner Rechtsform und seiner Branche dazu verpflichtet, Personaldelegierte ernennen zu lassen, sofern es während der 12 Monate vor dem ersten Tag des Monats der Veröffentlichung der Bekanntmachung für die Sozialwahlen mindestens 15 Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigte.

Welcher Arbeitgeber des öffentlichen Sektors muss eine Personaldelegation einrichten?

Selbiges gilt für jeden Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, der während der 12 Monate vor dem ersten Tag des Monats der Veröffentlichung der Bekanntmachung für die Sozialwahlen mindestens 15 Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigte, für die kein besonderer, nicht privat-rechtlicher Status gilt, wie insbesondere ein öffentlich-rechtlicher oder gleichwertiger Status wie für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Was sind die Auswirkungen einer Unternehmensübertragung?

Arbeitnehmer, die einem Unternehmen aufgrund der vollständigen oder teilweisen Übertragung eines Unternehmens oder eines Betriebes im Sinne des Buches I, Titel II, Kapitel VII des Arbeitsgesetzbuches angehören, werden ab dem Datum ihres Arbeitsantritts beim ursprünglichen Arbeitgeber als diesem Unternehmen zugehörig betrachtet.

Wie werden die Mitarbeiter bei der Bestimmung der Belegschaft des Unternehmens einbezogen?

Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer des Unternehmens, mit Ausnahme der Lehrlinge, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind, werden bei der Berechnung des Personalbestands des Unternehmens berücksichtigt.

Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit mindestens 16 Stunden pro Woche beträgt, werden bei der Berechnung des Personalbestands des Unternehmens berücksichtigt.

In Bezug auf Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit weniger als 16 Stunden pro Woche beträgt, erfolgt die Berechnung des Personalbestands, indem man die Gesamtzahl der in ihren Arbeitsverträgen eingetragenen Stunden durch die gesetzliche oder tarifvertraglich festgesetzte Arbeitszeit teilt.

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, Leiharbeiter und andere dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, Leiharbeiter, sowie andere dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer, werden bei der Berechnung des Personalbestands des Unternehmens im Verhältnis ihrer Anwesenheitszeit im Unternehmen während der zwölf Monate vor dem verbindlichen Termin für die Erstellung der Wahllisten berücksichtigt. 

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, Leiharbeiter, sowie andere dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer, werden bei der Zählung des Personalbestands jedoch nicht berücksichtigt, sofern sie einen abwesenden Arbeitnehmer oder einen Arbeitnehmer ersetzen, dessen Arbeitsvertrag ausgesetzt wurde. 

Leiharbeitsunternehmen

Für die Zählung der von Leiharbeitsunternehmen beschäftigten Arbeitnehmern werden einerseits die ständigen Arbeitnehmer dieses Unternehmens und andererseits die Arbeitnehmer berücksichtigt, die durch Überlassungsverträge einer Gesamtdauer von mindestens 10 Monaten während des Jahres vor dem Datum der Zählung an das Unternehmen gebunden sind.