Wann kann von einem Schiedsverfahren Gebrauch gemacht werden?

Wird die Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuchs vor  der nationalen Schlichtungsstelle (Office national de conciliation) festgestellt, so kann sich jede Gruppe der paritätischen Kommission innerhalb von zwei Wochen an den Minister für Arbeit wenden, damit dieser einen Schiedsrichter benennt.

Der Minister schlägt den Parteien innerhalb von 2 Wochen nach seiner Anrufung einen Schiedsrichter vor.

Die Parteien müssen sich innerhalb von 2 Wochen zu diesem Vorschlag äußern.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Zustimmung zu einem Schiedsrichter?

Mit der Zustimmung zu dem Schiedsrichter erklären sich die beiden Parteien mit dem Schiedsspruch einverstanden.

Der Schiedsspruch gilt als Abschluss eines Tarifvertrages.