Welche Aufgaben hat die Beobachtungsstelle für berufliche Beziehungen und Beschäftigung?

Die Aufgaben der Beobachtungsstelle sind: 

  • die Untersuchung der Entwicklung individueller  und  kollektiver  Arbeitsbeziehungen  und ihre Auswirkungen auf Beschäftigung und Ausbildung;
  • die Analyse des Beitrages der Sozialpartner zu den Plänen für Maßnahmen zur Beschäftigung, zur beruflichen Fortbildung, zu den Tarifverträgen und zu den Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem berufsübergreifenden sozialen Dialog;
  • das Sammeln stichhaltiger Informationen und die Schaffung der notwendigen interdisziplinären wissenschaftlichen Grundlagen  für  die Ausrichtung  künftiger Reformen im Bereich der Sozialgesetzgebung;
  • die Verfolgung der Gesetzgebung zur beruflichen Fortbildung;
  • die  Zusammenarbeit  mit  europäischen  und  internationalen  Einrichtungen, die  auf  dem gleichen Gebiet tätig sind.

Darüber hinaus übernimmt die Beobachtungsstelle für berufliche Beziehungen und Beschäftigung die Rolle des nationalen luxemburgischen Zentrums der Europäischen Beobachtungsstelle für Arbeitsbeziehungen bei der in Dublin angesiedelten Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Der entsprechende nationale Ansprechpartner wird unter den Beamten, die Mitglieder der Beobachtungsstelle für berufliche Beziehungen und Beschäftigung sind, ernannt.

Wie setzt sich die Beobachtungsstelle für berufliche Beziehungen und Beschäftigung zusammen?

Die Beobachtungesstelle besteht aus einem dreigliedrigen geschäftsführenden Ausschuss, der sich aus zwei Vertretern der Gewerkschaften mit nationaler Tariffähigkeit, zwei von den Arbeitgeberverbänden mit nationaler Bedeutung vorgeschlagenen Arbeitgebervertretern und zwei Vertretern des Ministers zusammensetzt. 

Den Vorsitz der Beobachtungsstelle hat der Minister für Arbeit und Beschäftigung oder ein zu diesem Zweck beauftragten Beamten.

Wer leitet die Arbeiten der Beobachtungsstelle für berufliche Beziehungen und Beschäftigung?

Die allgemeinen Vorgaben für die Arbeit der Beobachtungsstelle werden durch den dreigliedrigen geschäftsführenden Ausschuss definiert.

Dieser geschäftsführende Ausschuss erstellt auch den Arbeitsplan, überwacht die Ergebnisse und nimmt zu den vorzunehmenden Veröffentlichungen Stellung.