Wie funktioniert die Berufsausbildung?

Mit Ausnahme des Einzelunterrichts ist das Tragen eines Mundschutzes bei schulischen Aktivitäten obligatorisch, einschließlich außerschulischer Aktivitäten, wenn diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Diese Pflicht gilt für Lehrkräfte und nicht lehrendes Personal sowie für Schülerinnen und Schüler ab Zyklus 2 der Grundschule.

(letzte Aktualisierung am 02.02.2022)

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Kann sich ein Lehrling, dessen Klasse wegen eines isolierten positiven Falls ausgeschlossen wird, sich in den Ausbildungsbetrieb begeben?

Wenn ein positiver Einzelfall in der Klasse auftritt, informiert die Schule den Ausbildungsbetrieb.

Wenn der Betrieb nicht garantieren kann, dass der Lehrling ständig die Maske trägt und seine sozialen Kontakte einschränkt, wird empfohlen, dass der Betrieb den Schüler für die Dauer der Isolierung von der Klasse von seiner Anwesenheit entbindet.

Hat ein Lehrling Anspruch auf Kurzarbeit?

Die Lehrlinge wurden ausnahmsweise während der ersten Befristung im März 2020 zur Kurzarbeit zugelassen.

Seit dem 1. Juli 2020 gilt die Kurzarbeit nicht mehr für Lehrlinge.

Ausnahmsweise wurden Lehrlinge, die in Betrieben beschäftigt sind, die nach dem Gesetz vom 26. November 2020 geschlossen wurden, für die Dauer der gesetzlichen Schließung in die Kurzarbeitsregelung aufgenommen.

Die vom Arbeitgeber vorzuschießende Entschädigung beträgt 80 % der Lehrlingsvergütung für einen Erstauszubildenden und 100 % des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer für einen erwachsenen Auszubildenden (siehe Sozialparameter).

Bei einem erwachsenen Auszubildenden zahlt der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden weiterhin den sozialen Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer. Die Differenz zwischen dem Ausgleichsgeld für Kurzarbeit und dem sozialen Mindestlohn wird dem Ausbildungsbetrieb vom Beschäftigungsfonds erstattet.

Diese Erstattung erfolgte über die monatliche Abrechnung der Kurzarbeit.

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Unterliegt der Auszubildende dem vom Arbeitgeber eingerichteten CovidCheck Regelung?

Ja, der Begriff “Arbeitnehmer” bezieht sich sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Praktikanten, Auszubildende sowie Schüler und Studenten, die während der Schulferien beschäftigt sind.

Der Auszubildende unterliegt somit denselben Regeln wie die Beschäftigten des Unternehmens, in dem er seine Ausbildung absolviert.

(letzte Aktualisierung am 14.02.2022)

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