Was versteht man unter beruflicher Erstausbildung?

Die berufliche Erstausbildung setzt sich aus einer allgemeinen, theoretischen und praktischen Ausbildung zusammen. Das Ziel besteht darin eine berufliche Qualifikation zu erlangen, die mit einem offiziellen Diplom abschließt.

Alle Berufsausbildungen beinhalten immer einen schulischen Teil in einem Lyzeum und einem praktischen Teil in einem Betrieb.

Die Berufsausbildung kann auf zwei unterschiedliche Weisen stattfinden:

  • entweder mit einem Lehrvertrag (CCP, DAP oder DT);
  • oder Vollzeit in einem Lyzeum mit Praktika im Betrieb (DAP oder DT).

Die Ausbildungen, die im Rahmen eines Lehrvertrags organisiert sind, beinhalten keine Praktika.

Die Berufe die in Luxemburg im Rahmen einer Berufsausbildung erlernt werden können sind über ein großherzogliche Verordnung festgelegt.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)

Wer organisiert die berufliche Erstausbildung und auf welche Schulabschlüsse bereitet sie vor?

Die berufliche Erstausbildung wird vom Ministerium für nationale Bildung (MENJE) in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerkammer (CSL) und den Arbeitgeberkammern (Landwirtschaftskammer, Handelskammer, Handwerkskammer) organisiert.

Die Berufsausbildung ist Teil der allgemeinen Sekundarbildung und führt zu einem der folgenden offiziellen Schulabschlüssen:

  • dem Berufsbefähigungszeugnis – CCP;
  • dem Diplom über die berufliche Reife – DAP;
  • dem Technikerdiplom – DT.

(letzte Aktualisierung am 20.04.2021)