Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

Lohnstreitigkeiten verlaufen in der Regel nach Maßgabe des nachstehenden Verfahrens:

  • Übermittlung eines Einschreibens an den Arbeitgeber, um diesen zur Entrichtung der geschuldeten Beträge innerhalb einer festgesetzten Frist von 8 oder 15 Tagen zu ermahnen;
  • Bei fortdauernder Uneinigkeit, d.h. wenn die Mahnung folgenlos bleibt, wird der Rechtsstreit mittels eines Antrags auf Beitreibung der Lohnforderungen vor den Arbeitsgerichten ausgetragen;

ACHTUNG: Lohnforderungen verjähren nach 3 Jahren, was bedeutet, dass sämtliche Vergütungen, die ab der Einreichung des Antrags vor Gericht seit mehr als 3 Jahren ausstehen, nicht mehr eingefordert werden können und demnach für den Arbeitnehmer verloren sind. Diese Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt nicht nur für die Löhne im eigentlichen Sinne, sondern auch für sämtliche dem Arbeitnehmer geschuldeten Vergütungen jedweder Art.

  • Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Der Rechtsprechung zufolge stellt die systematische, anhaltende und wiederholte Nichtzahlung der Löhne seitens des Arbeitgebers ein schwerwiegendes Verschulden des Arbeitgebers dar, das eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt, da die Hauptverpflichtung des Arbeitgebers darin besteht, im Gegenzug für die seitens seines Arbeitnehmers verrichtete Arbeit die Löhne zu bezahlen.

ACHTUNG: Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer führt zur Beendigung des Arbeitsvertrags ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, es sei denn, der Arbeitnehmer klagt beim Arbeitsgericht auf Feststellung des schwerwiegenden Verschuldens seines Arbeitgebers (Antrag im Hauptverfahren) und beantragt beim Präsidenten des Arbeitsgerichts den Erhalt von vorläufigem Arbeitslosengeld (Antrag auf einstweilige Verfügung).

Wie sind Lohnrückstände einzufordern?

Die Vergütung stellt die unmittelbare Gegenleistung für die Arbeit dar, die der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber verrichtet. Sie entspricht grundsätzlich einer Geldleistung (Lohn, Gratifikationen, Prämien usw.). In bestimmten Fällen wird sie mit einer Sachleistung kombiniert (kostenlose Unterbringung, Verpflegung, Dienstwagen usw.).

In der Regel wird die Vergütung von beiden Parteien nach freiem Ermessen festgelegt, auch wenn bestimmte Bezugsgrößen wie der soziale Mindestlohn oder die in bestimmten Tarifverträgen vorgesehenen Vergütungstabellen zu berücksichtigen sind.

Der Lohn ist monatlich spätestens am letzten Tag des entsprechenden Kalendermonats zu entrichten.

Bei berechtigtem und dringendem Bedarf kann der Arbeitnehmer eine Vorauszahlung in Höhe des der verrichteten Arbeit entsprechenden Lohnanteils erhalten.

Die Lohnnebenleistungen sind spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Dienstjahr oder nach dem Ende des Geschäftsjahres oder nach der Festlegung des Ergebnisses dieses Geschäftsjahres zu entrichten.

Wie ist eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage einzufordern?

Übertragung des Urlaubs

Das Gesetz sieht die Übertragung des Urlaubs auf das nachfolgende Kalenderjahr ausschließlich in den nachstehenden beiden Fällen vor:

  • der anteilige Urlaub des ersten Beschäftigungsjahres bei einem Arbeitgeber kann auf Antrag des Arbeitnehmers auf das Folgejahr übertragen werden;
  • der Urlaub, der aus Gründen des dienstlichen Bedarfs und berechtigter Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer bis zum Jahresende noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann innerhalb der gesetzlichen Frist (31. März) auf das Folgejahr übertragen werden.

Die Übertragung des anteiligen Urlaubs des ersten Beschäftigungsjahres bei einem Arbeitgeber ist dahingehend unbegrenzt, als dass sie auf das gesamte Folgejahr erfolgen kann.

Die Übertragung des aus Gründen des dienstlichen Bedarfs oder der Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer nicht genommenen Urlaubs ist hingegen zeitlich begrenzt, da der übertragene Urlaub vor dem 31. März des Folgejahres in Anspruch genommen werden muss. Gegenteilige Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer können von diesem Grundsatz abweichen und die Übertragung des Urlaubs auf das gesamte Folgejahr genehmigen.

Das Gesetz sieht zwei weitere Möglichkeiten für eine Übertragung des gesetzlichen Urlaubs vor:

  • Der Zeitraum des Mutterschaftsurlaubs wird einem Zeitraum tatsächlich geleisteter Arbeit gleichgestellt und verleiht dadurch Anspruch auf den jährlichen Erholungsurlaub. Das Gesetz sieht vor, dass der zu Beginn des Mutterschaftsurlaubs noch nicht in Anspruch genommene Jahresurlaub innerhalb der gesetzlichen Fristen übertragen werden kann.
  • Der Elternurlaub verleiht dagegen keinen Anspruch auf den jährlichen Erholungsurlaub. Der zu Beginn des Elternurlaubs noch nicht in Anspruch genommene Jahresurlaub wird jedoch ebenfalls innerhalb der gesetzlichen Fristen übertragen.

Aus Krankheitsgründen nicht in Anspruch genommener Urlaub

Der Urlaub, der wegen einer langdauernden Krankheit bis zum Jahresende nicht genommen werden konnte, darf nicht verloren gehen und wird folglich übertragen.

Beendigung des Arbeitsvertrags im Jahresverlauf

Wenn der Arbeitsvertrag im Jahresverlauf endet, hat der Arbeitnehmer für jeden vollständig gearbeiteten Monat Anspruch auf 1/12 seines Jahresurlaubs.

Bruchteile von Arbeitsmonaten, die 15 Kalendertage übersteigen, gelten als vollständiger Arbeitsmonat.

Sofern der Arbeitnehmer nach Auflösung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber oder durch ihn selbst seinen Arbeitsplatz verlässt, ohne den gesamten ihm zustehenden Urlaub in Anspruch genommen zu haben, wird ihm die Entschädigung für den noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub unbeschadet seines Anspruchs auf eine Kündigungsfrist zum Zeitpunkt seines Ausscheidens entrichtet.

Unterlässt der Arbeitgeber die Entrichtung der Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, übermittelt ihm der Arbeitnehmer eine Mahnung (siehe Vorlage 4). Im Falle der Nichtentrichtung kann der Arbeitnehmer das Arbeitsgericht befassen.

Wie ist eine Abgangsentschädigung einzufordern?

Diese besondere Entschädigung ist einem fristgerecht gekündigten Arbeitnehmer zu entrichten, der bei Ablauf der Kündigungsfrist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren aufweist.

Betriebszugehörigkeit  Abgangsentschädigung 
5 bis 10 Jahre 1 Monatslohn
10 bis 15 Jahre 2 Monatslöhne
15 bis 20 Jahre

3 Monatslöhne

20 bis 25 Jahre 6 Monatslöhne
25 bis 30 Jahre 9 Monatslöhne
30 Jahre und mehr 12 Monatslöhne

Die Abgangsentschädigung, die von Steuern und Sozialabgaben befreit ist, erhöht sich schrittweise mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwischen 5 und 10 Jahren entspricht sie beispielsweise einem Bruttomonatslohn, bei einer Betriebszugehörigkeit von zwischen 10 und 15 Jahren zwei Bruttomonatslöhnen usw.

Unterlässt der Arbeitgeber die Entrichtung dieser Abgangsentschädigung, kann er vom Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht verklagt werden, nachdem dieser ihn erfolglos ermahnt hat.

Wie ist eine Kündigungsentschädigung einzufordern?

Die Zustellung der fristgerechten Kündigung an den Arbeitnehmer beendet den Arbeitsvertrag nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Kündigungsfrist, die sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers am Zustellungstag der Kündigung richtet.

Demnach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die nachstehenden Kündigungsfristen gewähren:

  • 2 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 5 Jahren;
  • 4 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von zwischen 5 und 10 Jahren;
  • 6 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und mehr.

Die Kündigungsfrist beginnt am 15. des Monats, wenn das Kündigungsschreiben vor dem 15. zugestellt wird. Wenn das Kündigungsschreiben zwischen dem 15. und dem letzten Tag des Monats zugestellt wird, beginnt die Kündigungsfrist ab dem 1. Tag des darauffolgenden Monats.

Arbeitgeber, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen, sind dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Kündigungsfristentschädigung zu entrichten, deren Höhe dem der Dauer der Kündigungsfrist oder gegebenenfalls des noch verbleibenden Teils dieser Kündigungsfrist entsprechenden Lohn gleichkommt.