Urlaube zur Elternvertretung

Durch das Gesetz vom 1. August 2018 wurde eine nationale Elternvertretung der Schüler der Grund-, Sekundar- und Sonderschulen des Großherzogtums Luxemburg ins Leben gerufen, deren Vertreter für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt werden.

Unter „Eltern“ sind die gesetzlichen Vertreter des Schülers zu verstehen.

Infolgedessen wurde das Arbeitsgesetzbuch durch die Hinzufügung von zwei „Urlauben zur Elternvertretung“ zu den Sonderurlauben ergänzt.

Dieses Gesetz trat am 24. September 2018 in Kraft.

Welche Aufgaben hat diese neue Instanz?

Die nationale Elternvertretung hat die nachstehenden Aufgaben:

  • die Vertretung und Verteidigung der Interessen der Schülereltern und ihrer an den öffentlichen oder privaten Grundschulen, öffentlichen oder privaten Gymnasien, im Logopädiezentrum und in den Zentren des Sonderschulwesens oder im Sozialpädagogischen Zentrum des Staates angemeldeten Kinder;
  • die Unterstützung der in den Schulen und Gymnasien eingerichteten Elternvertretungen bei ihren Initiativen gegenüber den Schulleitungen;
  • die Vertretung der Eltern gegenüber dem nachstehend als „Minister“ bezeichneten Bildungsminister und gegenüber der Regierung;
  • die auf eigene Initiative oder auf Antrag des Ministers erfolgende Abgabe einer Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen und Gesetzesvorschlägen im Pädagogikbereich und zu den pädagogischen Vorhaben;
  • das Vorbringen von Vorschlägen in Bezug auf den Schulalltag und den Unterricht;
  • die Stellungnahme zu sämtlichen Fragen, die die Interessen der Eltern und Schüler betreffen.

Darüber hinaus ernennt sie:

  • 2 Vertreter in den nationalen Grundschulausschuss;
  • 4 Vertreter in den nationalen Schulbeirat;
  • 1 Vertreter in das Orientierungsforum.

Der Minister stellt der nationalen Elternvertretung die für ihren Betrieb erforderlichen Räumlichkeiten und Mittel sowie einen Verwaltungssekretär zur Verfügung.

Wie setzen sich ihre Mitglieder zusammen?

Die nationale Elternvertretung setzt sich aus sektoriellen Vertretern wie folgt zusammen:

  • 4 Elternvertreter der Grundschüler;
  • 6 Elternvertreter der Sekundarschüler;
  • 2 Elternvertreter der Schüler mit besonderem Förderbedarf.

Wie werden die nationalen Elternvertreter ernannt?

Die nationalen Elternvertreter werden von den sektoriellen Elternvertretungen gewählt.

In jeder Region beruft der Regionaldirektor für das Grundschulwesen eine regionale Elternversammlung ein, die die gewählten Elternvertreter jeder Grundschule der Region umfasst. Die Einberufung wird spätestens 15 Tage vor dem Datum der regionalen Elternversammlung per Post oder Email an den Vorsitzenden des Schulkomitees oder in dessen Ermangelung an den Schulleiter übermittelt. Gewählt werden können ausschließlich die Elternvertreter, die den Regionaldirektor für das Grundschulwesen spätestens 3 Tage vor der Versammlung über ihre Kandidatur in Kenntnis gesetzt haben. Jede Regionalversammlung wählt in geheimer Wahl und mit einfacher Mehrheit 2 Vertreter, wobei jede vertretene Schule über 2 Stimmen verfügt. Jedwede sonstige Bildungseinrichtung oder jedwede sonstige rechtmäßig in Luxemburg eingerichtete Klasse, die eine Grundschulausbildung erteilt, wählt einen Vertreter. Der Minister beruft diese Einrichtungen und Klassen zur Wahl des Vertreters ein. Die Gesamtheit der gewählten Vertreter stellt die sektorielle Elternvertretung der Grundschulen dar.

Das Elternkomitee jedes Gymnasiums wählt unter seinen Mitgliedern in geheimer Wahl und mit einfacher Mehrheit zwei Vertreter. Jedwede sonstige Bildungseinrichtung oder jedwede sonstige rechtmäßig in Luxemburg eingerichtete Klasse, die eine Sekundarausbildung erteilt, wählt einen Vertreter. Der Minister beruft diese Einrichtungen und Klassen zur Wahl des Vertreters ein. Die Gesamtheit der gewählten Vertreter stellt die sektorielle Elternvertretung der Sekundarschulen dar.

Für jedes Zentrum des Sonderschulwesens und jede sonderpädagogische Bildungseinrichtung beruft der Direktor oder die mit der Geschäftsleitung beauftragte Person eine Versammlung aller Eltern ein, um in geheimer Wahl und mit einfacher Mehrheit 2 Vertreter wählen zu lassen. Jedwede sonstige Bildungseinrichtung oder jedwede sonstige rechtmäßig in Luxemburg eingerichtete Klasse, die eine Sonderschulausbildung erteilt, wählt einen Vertreter. Der Minister beruft diese Einrichtungen und Klassen zur Wahl des Vertreters ein. Die Gesamtheit der gewählten Vertreter stellt die sektorielle Elternvertretung der Schüler mit besonderem Förderbedarf dar.

Der Minister beruft jede sektorielle Vertretung zu einer Versammlung ein, auf der ihre nationalen Vertreter gewählt werden. Die Einberufung wird spätestens 15 Tage vor dem für diese Versammlung festgesetzten Datum per Post oder Email übermittelt. Gewählt werden können ausschließlich die Vertreter, die den Minister spätestens 3 Tage vor der Versammlung über ihre Kandidatur in Kenntnis gesetzt haben. Die nationalen Vertreter werden in geheimer Wahl und mit einfacher Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit werden die Vertreter im Losverfahren gewählt.

Wie lange bleiben sie im Amt?

Die nationalen Vertreter und die sektoriellen Vertreter werden für eine verlängerbare Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Wer kann gewählt werden?

Um als Vertreter einer sektoriellen Vertretung gewählt werden zu können, muss der Kandidat ein Elternteil eines oder mehrerer Schüler sein, die zu diesem Zeitpunkt im besagten Sektor eingeschult sind. Wenn ein Vertreter der Schülereltern kein Kind mehr hat, das in dem von ihm vertretenen Sektor eingeschult ist, beendet er sein Mandat als Elternvertreter am Ende des laufenden Schuljahres. Die Auswechslung der sektoriellen Vertreter und der nationalen Vertreter erfolgt gemäß der Platzierungsreihenfolge der Kandidaten bei den letzten Wahlen der Elternvertreter. Die Elternteile desselben Kindes dürfen weder gleichzeitig Mitglieder derselben sektoriellen Vertretung noch der nationalen Vertretung sein. Ein Elternteil darf nicht Mitglied mehrerer sektorieller Vertretungen sein.

Berechtigen diese Mandate zu einem spezifischen Urlaub?

Die Antwort auf diese Frage lautet „Ja“.

Urlaub für Schülereltern, die Mitglieder des nationalen Schulausschusses sind

Für Schülereltern, die Mitglieder des nationalen Schulausschusses sind, wurde ein Urlaub von 2 Halbtagen pro Monat zur Erfüllung ihres Mandats vorgesehen.

Urlaub für Schülereltern, die Mitglieder der nationalen Elternvertretung sind

Für Schülereltern, die Mitglieder der nationalen Elternvertretung sind, wurde ein Urlaub von 8 Tagen oder 64 Stunden pro Jahr zur Erfüllung ihres Mandats eingerichtet.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Urlaub anteilig.

(letzte Aktualisierung am 04.02.2021) 

Sind die Elternvertreter während der Ausübung ihres Mandats von der Unfallversicherung abgedeckt?

Das Gesetz besagt, dass die an einer Versammlung gemäß diesem Gesetz teilnehmenden Vertreter der Schülereltern im Rahmen von Sonderregelungen der Unfallversicherung versichert sind.

Wie wird die Fortzahlung ihres Lohns sichergestellt?

Dank dieser Urlaube können die Anspruchsberechtigten ihrem Arbeitsplatz unter Fortzahlung ihres Lohns fernbleiben.

Die Ausgleichsentschädigung wird vom Arbeitgeber entrichtet. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber den Betrag der Ausgleichsentschädigung und den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge.

(letzte Aktualisierung am 04.02.2021) 

Politikurlaub

Auf einen Blick

Wöchentlicher Politikurlaub für Bürgermeister und Schöffen

Zusammenstellung des Gemeinderates Wöchentlicher maximaler Urlaub für Bürgermeister  Wöchentlicher maximaler Urlaub für Schöffen  Übernahme des Lohns
7 Mitglieder 9 Stunden 5 Stunden Gemeinde
9 Mitglieder 13 Stunden 7 Stunden Gemeinde
11 Mitglieder 20 Stunden 10 Stunden Gemeinde
13 Mitglieder 28 Stunden 14 Stunden Gemeinde
Mindestens 15 Mitglieder 40 Stunden 20 Stunden Gemeinde

 

Wöchentlicher Urlaub für Gemeindevertreter

Wahlsystem Dauer Übernahme des Lohns
Gemeinden, in denen nach dem System der relativen Mehrheitswahl abgestimmt wird  3 Stunden Gemeinde
Gemeinden, in denen nach dem System des Verhältniswahlsystems abgestimmt wird  5 Stunden Gemeinde

 

Politikurlaub für Bürgermeister, Schöffen und Gemeinderäte

Welchen Zweck hat der Politikurlaub? 

Der Politikurlaub soll den als Bürgermeister, Schöffen oder Gemeinderäte tätigen Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Mandate oder Ämter bieten.

ACHTUNG: Der Politikurlaub darf nur zur Wahrnehmung der Aufgaben dienen, die sich unmittelbar aus der Ausübung des Mandats oder des Amts ergeben.

Wie lange dauert der Politikurlaub? 

Die Dauer des Urlaubs variiert zwischen 5 und 40 Wochenstunden nach Maßgabe der Mitgliederzahl des Gemeinderats einerseits und der Tätigkeit des Amtsträgers andererseits. (siehe voranstehende Tabelle)

ACHTUNG:  Das Recht auf politischen Urlaub ist ein maximaler jährlicher Anspruch.

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 6. Dezember 1989 über den politischen Urlaub von Bürgermeistern, Schöffen und Gemeinderäte wird nur der Jahresanspruch berücksichtigt, so dass der Monatsanspruch in einem Kalenderjahr von einem Monat auf den anderen übertragen werden kann.

Bürgermeister, Schöffen und Gemeinderatsmitglieder, die zu Vertretern in den Gemeindeverbänden ernannt wurden, in denen ihre Gemeinde Mitglied ist, erhalten zusätzlich 9 Stunden politischen Urlaub pro Woche und pro Gemeinderat.

Die Aufteilung dieser zusätzlichen 9 Stunden unter den Vertretern in den Gemeindeverbänden erfolgt durch Beschluss des Gemeinderats unter der in absteigender Reihenfolge erfolgenden Berücksichtigung der nationalen, regionalen oder interkommunalen Bedeutung des betreffenden Gemeindeverbands.

Den betreffenden kommunalen Mandatsträgern muss eine Bescheinigung mit dem Ausstellungsdatum und der Anzahl der zusätzlich gewährten Urlaubsstunden ausgestellt werden.

Der Anspruch auf politischen Urlaub beginnt am ersten Tag des Monats, der auf das Datum der Ausstellung der oben genannten Bescheinigung folgt, und endet am Tag des Ablaufs des Mandats im Gemeindeverband.

In jedem Fall haben die Mitglieder des Gemeinderats nur Anspruch auf maximal 40 Stunden politischen Urlaub pro Woche (einschließlich Überstunden). Diese Begrenzung gilt auch bei gleichzeitiger Wahrnehmung eines kommunalen Mandats und eines Abgeordnetenmandats in der Abgeordnetenkammer.

Für Teilzeitbeschäftigte wird die Anzahl der Urlaubsstunden im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Arbeitszeit angepasst. Die kommunalen Mandatsträger können den Urlaub nach Belieben in Anspruch nehmen, d.h. entweder als ganze Arbeitstage oder als Teile von Arbeitstagen. Der Urlaub kann jedoch nicht von einem Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden.

Der politische Urlaub darf nicht dem bezahlten Jahresurlaub angerechnet werden.

Ist die Dauer des Politikurlaubs der Arbeitszeit gleichgestellt? 

Ja. Während der Dauer dieses Urlaubs finden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung und zum Schutz des Arbeitsplatzes auf die Berechtigten weiterhin Anwendung.

Der Arbeitgeber zahlt ihnen weiterhin ihren gesamten Lohn aus und lässt sich den entsprechenden Betrag für die Stunden des Politikurlaubs erstatten.

Welches Verfahren muss der Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers befolgen, um sich den Betrag erstatten zu lassen?

Die Erstattung erfolgt einmal jährlich.

Der Arbeitgeber beantragt beim Innenminister vor dem 30. September des Folgejahres der betreffenden Abwesenheiten die Erstattung der Stunden des Politikurlaubs.

Beispiel: Der Antrag auf Erstattung oder Entschädigung sämtlicher im Jahr 2020 in Anspruch genommener Stunden des Politikurlaubs muss spätestens am 30. September 2021 eingereicht werden.

Die Einreichung des Antrags kann wie folgt erfolgen:

  • durch Übermittlung einer elektronischen Erklärung über MyGuichet, oder
  • durch Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulars zur Erstattung des Politikurlaubs für Gemeindeabgeordnete an die Direktion für Kommunalfinanzen des Ministeriums für Inneres.

Hinweis: Eine Einreichung des Antrags auf Erstattung über MyGuichet.lu – anhand eines professionellen Pro-Zertifikats von LuxTrust – wird empfohlen, da das rund um die Uhr verfügbare Tool eine schnellere Bearbeitung und eine bessere Kommunikation zwischen Behörde und Antragsteller ermöglicht.

Der durch den Fonds für Kommunalaufwendungen erstattete Betrag betrifft den Bruttolohn des Arbeitnehmers sowie die über den Zeitraum des Politikurlaubs an die Sozialversicherungsträger und an die Mutualität der Arbeitgeber zu zahlenden Arbeitgeberbeiträge.

(letzte Aktualisierung am 08.02.2024) 

Weitere Informationen

Kann ein Abgeordneter einer Gemeinde eines anderen Landes ebenfalls Politikurlaub beantragen?

Der aktuellen Gesetzeslage zufolge lautet die Antwort auf diese Frage „nein”, es sei denn, zwischen den entsprechenden Behörden der beiden Länder besteht ein Abkommen.

Politikurlaub für Abgeordnete

Wozu dient der Politikurlaub für Abgeordnete?

Der Politikurlaub soll den als Abgeordnete tätigen Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Mandate oder Ämter bieten.

ACHTUNG: Der Politikurlaub darf ausschließlich zur Wahrnehmung der Aufgaben dienen, die sich unmittelbar aus der Ausübung des Mandats ergeben, namentlich die Teilnahme an den Arbeiten der Abgeordnetenkammern oder ihrer politischen oder technischen Gruppierungen sowie die Vorbereitung der besagten Arbeiten. Das Kammerbüro definiert den Charakter der in Betracht zu ziehenden Arbeiten und legt pauschal die Dauer des für die Durchführung dieser Arbeiten benötigten Politikurlaubs fest.

Wie lange dauert der Politikurlaub für Abgeordnete?

Die Dauer des Urlaubs beläuft sich auf maximal 20 Wochenstunden.

Der Urlaub kann für einen ganzen oder für einen Teil eines Arbeitstages genommen werden, jedoch nicht von einer Parlamentssitzung auf eine andere vorgetragen werden.

Der Politikurlaub kann nicht auf den bezahlten Jahresurlaub angerechnet werden.

Der politische Urlaub der lokalen Abgeordneten kann mit dem jährlichen politischen Urlaub, auf den die Mitglieder der Abgeordnetenkammer Anspruch haben, kombiniert werden, sofern er 40 Stunden pro Woche nicht überschreitet. In diesem Zusammenhang müssen die betroffenen lokalen Abgeordneten ihrem Antrag auf Erstattung oder Entschädigung eine Erklärung beifügen, in der die Anzahl der von der Abgeordnetenkammer entschädigten Stunden angegeben ist. Dieser Auszug kann bei der Buchhaltungsabteilung der Abgeordnetenkammer angefordert werden.

(letzte Aktualisierung am 04.02.21) 

Ist die Dauer des Politikurlaubs der Arbeitszeit gleichgestellt?

Ja. Während der Dauer dieses Urlaubs finden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung und zum Schutz des Arbeitsplatzes auf die Berechtigten weiterhin Anwendung.

Der Arbeitgeber zahlt ihnen weiterhin ihren gesamten Lohn aus und lässt sich den entsprechenden Betrag für die Stunden des Politikurlaubs erstatten.

Der Politikurlaub für Abgeordnete kann mit dem Politikurlaub für Bürgermeister, Schöffen und Gemeinderäte verbunden werden, wobei jedoch nicht mehr als 40 Stunden pro Woche in Anspruch genommen werden dürfen.

Welches Verfahren muss der Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers befolgen, um sich den Betrag erstatten zu lassen?

Die Abgeordnetenkammer erstattet dem Arbeitgeber einen Betrag, der dem Bruttomonatslohn des Arbeitnehmers zuzüglich der während der Fehlzeiten des Betroffenen zur Ausübung seines politischen Amtes an die verschiedenen Sozialversicherungsträger zu zahlenden Arbeitgeberbeiträge entspricht, ohne dabei einen Stundensatz übersteigen zu dürfen, der auf das 4-fache des sozialen Mindestlohns für gelernte Arbeitnehmer mit Familie festgesetzt ist. Das Kammerbüro legt die im Hinblick auf die Festsetzung des normalen Lohns zu berücksichtigenden Faktoren und die Bedingungen und Modalitäten für die Rückerstattung fest.

Weiterbildungsurlaub für Personaldelegierte

Welchen Zweck hat der Weiterbildungsurlaub für Personaldelegierte?

Dieser Urlaub soll den Personaldelegierten die Möglichkeit bieten, während ihrer Arbeitszeit ohne Lohnverlust an seitens der Gewerkschaften oder spezieller Einrichtungen organisierten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Auf diese Weise können sie die für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter wichtigen Kenntnisse im wirtschaftlichen, sozialen und technischen Bereich vertiefen.

Wie lange dauert der Weiterbildungsurlaub für Personaldelegierte?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Vollmitgliedern der Personaldelegation eine bestimmte Anzahl an Tagen zur Weiterbildung zu gewähren.

Die Dauer dieses Urlaubs variiert in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens:

  • in Unternehmen, die regelmäßig zwischen 15 und 49 Arbeitnehmer beschäftigen, haben die Vollmitglieder der Personaldelegation jeweils für die Dauer ihres Mandats Anspruch auf 1 Arbeitswoche Weiterbildungsurlaub;
  • in Unternehmen, die regelmäßig zwischen 50 und 150 Arbeitnehmer beschäftigen, haben die Vollmitglieder der Personaldelegation jeweils für die Dauer ihres Mandats Anspruch auf 2 Arbeitswochen Weiterbildungsurlaub;
  • in Unternehmen, die regelmäßig mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, hat jedes Vollmitglied der Personaldelegation Anspruch auf eine Arbeitswoche Weiterbildungsurlaub pro Jahr.

Zum ersten Mal gewählte Personaldelegierte haben darüber hinaus im Laufe ihres Mandats Anspruch auf zusätzliche 16 Stunden Weiterbildung.

Stellvertretende Personaldelegierte haben Anspruch auf die Hälfte der den Vollmitgliedern der Personaldelegation gewährten Weiterbildungsstunden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Dauer des Urlaubs nicht auf die Dauer des gesetzlich bezahlten Jahresurlaubs angerechnet werden kann, da sie der Arbeitszeit gleichgestellt ist.

Wer übernimmt die Kosten für den Weiterbildungsurlaub für Personaldelegierte?

In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens teilen sich Arbeitgeber und Staat die Kosten für diesen Urlaub:

  • in Unternehmen, die regelmäßig zwischen 15 und 49 Arbeitnehmer beschäftigen, werden die Lohnkosten vom Staat getragen;
  • in Unternehmen, die regelmäßig zwischen 50 und 150 Arbeitnehmer beschäftigen, werden die Lohnkosten für die erste Woche vom Staat und für die zweite Woche vom Arbeitgeber getragen;
  • in Unternehmen, die regelmäßig mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, trägt der Arbeitgeber die Gesamtkosten für den Weiterbildungsurlaub der Personaldelegierten allein.

Gibt es einen speziellen Urlaub für Sicherheits- und Gesundheitsdelegierte?

Ja, neben dem für Personaldelegierte vorgesehenen Weiterbildungsurlaub haben die Sicherheits- und Gesundheitsdelegierten Anspruch auf einen speziellen Urlaub von 40 Stunden pro Mandat, um ihre Kenntnisse im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Modalitäten dieses Urlaubs sind durch eine großherzogliche Verordnung festgesetzt.

Für zum ersten Mal gewählte Sicherheits- und Gesundheitsdelegierte erhöht sich die Anzahl der Stunden des Weiterbildungsurlaubs für das erste Jahr ihres Mandats im betreffenden Unternehmen um 10 Stunden.

Gibt es einen speziellen Urlaub für Gleichstellungsdelegierte?

Ja, der/die Gleichstellungsdelegierte hat Anspruch auf 2 halbe Arbeitstage Weiterbildungsurlaub pro Jahr, die nicht auf den jährlichen Erholungsurlaub angerechnet werden können. Die Dauer des Weiterbildungsurlaubs ist der Arbeitszeit gleichgestellt; die damit verbundenen Lohnkosten werden bei Unternehmen, deren Gesamtarbeitnehmerzahl nicht höher als 150 ist, vom Staat getragen.

Weiterbildungsurlaub für Sicherheitsbeauftragte

Wer ist der Sicherheitsbeauftragte?

Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Ergreifung sämtlicher erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer. Diese Maßnahmen beinhalten Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Prävention von Berufsrisiken sowie die Einführung einer systematischen Struktur zur Prävention von Berufsrisiken.

Da der Arbeitgeber häufig nicht die erforderliche Zeit für diese Verpflichtungen aufbringen kann, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber sich durch einen speziell in diesem Bereich geschulten Mitarbeiter assistieren lässt, nämlich den Sicherheitsbeauftragten.

Die Aufgabe dieses Sicherheitsbeauftragten besteht insbesondere darin, sich um die Maßnahmen in Bezug auf den Schutz und die Prävention der Berufsrisiken im Unternehmen zu kümmern.

Wie lange dauert sein Weiterbildungsurlaub?

Die Sicherheitsbeauftragten müssen eine entsprechende Weiterbildung absolvieren und ihre Kenntnisse im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz regelmäßig auffrischen.

Die großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2006 bestimmt die Modalitäten für die Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten. Diese Weiterbildung beinhaltet eine Grundausbildung und spezielle Weiterbildungen, die sich nach der Größe des Unternehmens in Bezug auf die Mitarbeiterzahl sowie nach dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens richten.

Urlaub für Träger eines Sozialmandats

Wer hat Anspruch auf Urlaub für Träger eines Sozialmandats?

Anspruch auf Urlaub für Träger eines Sozialmandats haben diejenigen Arbeitnehmer, die eines oder mehrere der folgenden Mandate ausüben:

  • Mitglied einer Berufskammer;
  • Mitglied eines Organs eines Sozialversicherungsträgers;
  • Beisitzer beim Arbeitsgericht;
  • Beisitzer beim Schiedsgericht der Sozialversicherung und beim Obersten Schiedsgericht der Sozialversicherung.

Der Urlaub für Träger eines Sozialmandats kann ausschließlich zur Ausführung von Aufgaben genutzt werden, die direkt mit diesem Mandat in Verbindung stehen. Die Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber jedes Mal benachrichtigen, wenn sie zur Ausübung ihres Mandats abberufen werden.

Welchen Schutz genießen die betroffenen Arbeitnehmer?

Die Berechtigten können sich zur Ausübung ihres Mandats oder ihrer Ämter unter Fortzahlung ihres üblichen Lohns und unter Beibehaltung der mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen Vergünstigungen von ihrem Arbeitsplatz entfernen. Die Ausübung ihres Sozialmandats kann in keinen Fall Grund für die Kündigung ihres Arbeitsvertrages sein.

Der Urlaub für Träger eines Sozialmandats wird als Arbeitszeit betrachtet und kann nicht auf den jährlichen Erholungsurlaub angerechnet werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung finden weiterhin Anwendung.

Wie lange dauert der Urlaub für Träger eines Sozialmandats?

Der Urlaub für Träger eines Sozialmandats umfasst höchstens 4 Arbeitsstunden pro Versammlung oder Sitzung der Institutionen und Gerichte, mit Rückerstattung an den Arbeitgeber. Bei mehr als 4 Stunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine einfache Arbeitsfreistellung mit Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers und ohne Rückerstattungsmöglichkeit.

Wie erhält der Arbeitgeber eine Rückerstattung für den Urlaub für Träger eines Sozialmandats?

Die Berufskammer, der Sozialversicherungsträger oder das Gericht, bei denen das Mandat ausgeübt wird, erstattet dem Arbeitgeber einen Betrag, der dem Bruttolohn zuzüglich der während der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zur Ausübung seines Mandats an die Sozialversicherungsträger gezahlten Arbeitgeberbeiträge entspricht.

ACHTUNG: Die Rückerstattung erfolgt einmal jährlich auf Grundlage einer entsprechenden Erklärung, die der jeweiligen Einrichtung bzw. dem Gericht bis spätestens 31. März des Folgejahres zu übermitteln ist.

Bei Nichtvorlage der Erklärung am festgelegten Datum verfallen die Rückerstattungsrechte für das betreffende Jahr.

Die Erklärung wird auf einem Formular abgegeben, das jedes Mitglied oder jeder Beisitzer vom Vorsitzenden der betreffenden Einrichtung oder des Gerichts erhält und seinem Arbeitgeber übergibt, der das Formular ausfüllt und die Erklärung und den Antrag auf Rückerstattung unterzeichnet.

Die Richtigkeit der Angaben auf dem Formular wird durch die Unterschrift des Berechtigten bestätigt.