Was ist unter Lohnpfändung zu verstehen?

Die Lohnpfändung ist ein Vollstreckungsverfahren, mit dem ein Gläubiger einen Geldbetrag, den ihm ein Arbeitnehmer wegen überfälliger finanzieller Verpflichtungen (z. B. zur Rückzahlung eines Darlehens) schuldet, bei dessen Arbeitgeber blockiert.

Wie wird der pfändbare Teil des Arbeitslohnes ermittelt?

Nach Maßgabe einer großherzoglichen Verordnung wird bei einer Pfändung zwischen 5 Lohnstufen unterschieden. 

Stufen Monatliche Begrenzung Pfändbarer Prozentsatz
1 bis zu 850 € unpfändbar
2 von 850 bis 1.300 € 10%
3 von 1.300 bis 1.600 € 20%
4 von 1.600 bis 2.600 € 25%
5 ab 2.600 € ohne Begrenzung

(Letzte Aktualisierung am 03.04.2023)

Dient der Brutto- oder der Nettolohn als Grundlage zur Ermittlung des pfändbaren Anteils?

Zur Ermittlung des pfändbaren Anteils werden die abzuführenden Sozialabgaben und Steuern vom Lohn abgezogen, sodass der Nettolohn als Grundlage dient.

Wie verhält es sich wenn auf ein und denselben Lohn mehrere Lohnpfändungen erfolgen?

Es kann vorkommen, dass in Bezug auf ein und denselben Lohn mehrere Lohnpfändungen erfolgen. In diesem Fall zählt der Richter alle fälligen Schulden zusammen und jeder Gläubiger wird im Verhältnis zu seiner Forderung ausgezahlt.

Beispiel:

3 Pfändungsbeschlüsse liegen für ein Monatsgehalt von 3.000 € netto vor

  • Pfändung 1: 2.000 €
  • Pfändung 2: 2.000 €
  • Pfändung 3: 6.000 €

Gemäß den Gehaltsstufen kann monatlich folgender Betrag vom Arbeitgeber einbehalten werden:

45 + 60 + 250 + 400 = 755 €

(Letzte Aktualisierung am 03.04.2023)

Die Pfändungssumme beträgt insgesamt 10.000 €. Pfändung 1 mit 2.000 € entspricht 2/10, Pfändung 2 mit 2.000 € entspricht 2/10 und Pfändung 3 mit 6.000 € entspricht 6/10 dieser Summe.

Der Betrag von 1.025,4 € wird also auf die verschiedenen Pfändungen wie folgt verteilt:

  • Pfändung 1: 2/10 de 755 = 151 €
  • Pfändung 2: 2/10 de 755 = 151 €
  • Pfändung 3: 6/10 de 755 = 453 €

Diese Beträge werden jeden Monat einbehalten, bis die Schulden vollständig abgezahlt sind.

Wie erfolgt die Lohnpfändung im Falle einer Unterhaltsforderung?

Handelt es sich bei dem vom Arbeitnehmer geschuldeten Betrag um eine Unterhaltsforderung, wird der übliche monatliche Betrag dieser Forderung jeden Monat vom unpfändbaren Anteil des Lohns abgezogen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Lohnpfändung und einer Lohnabtretung?

Die Lohnpfändung ist nicht mit der Lohnabtretung zu verwechseln, bei der der Arbeitnehmer den abtretbaren Teil seines Lohns als Sicherheitsleistung für die eingegangenen Verpflichtungen (z.B. als Gegenleistung für die Gewährung eines Darlehens) freiwillig an seinen Gläubiger abtritt.

Die Pfändung und die Abtretung unterscheiden sich sowohl im Hinblick auf ihr Wesen als auch im Hinblick auf das zu befolgende Verfahren.

Die Pfändung entspricht einem unfreiwilligen Lohnabzug, der seitens eines Gerichts zu genehmigen ist, wohingegen es sich bei der Abtretung um einen Lohnabzug handelt, dem der Arbeitnehmer freiwillig zustimmt, und der mittels der per Einschreiben an den Arbeitgeber erfolgenden Mitteilung der Abtretung vollstreckbar wird.