Welche familiären Ereignisse berechtigen zu außerordentlichem Urlaub?

Die berücksichtigten familiären Ereignisse sowie die Dauer des entsprechenden außerordentlichen Urlaubs sind in der nachstehenden Tabelle angegeben:

Arten des Urlaubs Begünstigter Dauer Übernahme des Gehalts
Tod eines Verwandten 2. Grades* des Arbeitnehmers oder dessen Ehe-/Lebenspartners Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag Arbeitgeber
Heirat eines Kindes Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag Arbeitgeber
Adoption eines Kindes unter 16 Jahren  Arbeitnehmer und Lehrlinge die keinen Anspruch auf Adoptionsurlaub haben 10 Tage in Stunden aufteilbar Arbeitgeber: bis zur 16ten Stunde
Staat: ab der 17ten Stunde 
Geburt eines Kindes Arbeitnehmer und Lehrlinge die zweiter Elternteil eines Kindes sind 10 Tage in Stunden aufteilbar Arbeitgeber: bis zur 16ten Stunde
Staat: ab der 17ten Stunde
Wohnsitzwechsel Arbeitnehmer und Lehrlinge 2 Tage innerhalb einer Referenzperiode von 3 Jahren bei demselben Arbeitgeber, außer bei Umzug aus professionellen Gründen  Arbeitgeber
Tod des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten 1. Grades** des Arbeitnehmers oder dessen Ehe-/Lebenspartners Arbeitnehmer und Lehrlinge 3 Tage Arbeitgeber
Heirat Arbeitnehmer und Lehrlinge 3 Tage Arbeitgeber
Tod eines minderjährigen Kindes Arbeitnehmer und Lehrlinge 5 Tage Arbeitgeber
Lebenspartnerschaft des Arbeitnehmers Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag Arbeitgeber
Urlaub aufgrund höherer Gewalt
Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag auf 12 Monate 50% Arbeitgeber
50% Staat
Urlaub für Hilfspersonen***
Arbeitnehmer und Lehrlinge 5 Tage auf 12 Monate 50% Arbeitgeber
50% Staat
* Großmutter, Großvater, Enkelin, Enkel, Schwester, Bruder
** Mutter, Vater, Tochter, Sohn
*** Sohn, Tochter, Mutter, Vater,  Ehepartner oder Partner 

(letzte Aktualisierung am 11.10.2023)

In welchen Fällen ist die Abwesenheit eines Arbeitnehmers aus Gründen höherer Gewalt zulässig?

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Sonderurlaub aus Gründen höherer Gewalt im Zusammenhang mit dringenden familiären Gründen bei Krankheit oder Unfall, die die sofortige Anwesenheit des Arbeitnehmers unerlässlich machen.

Wie lange dauert der Urlaub aus Gründen höherer Gewalt?

Dieser Urlaub aus Gründen höherer Gewalt entspricht bei einem Vollzeitbeschäftigten 8 Stunden, die in ganze Stunden aufgeteilt werden können. Für Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 40 Stunden beträgt, die teilzeitbeschäftigt sind oder mehrere Arbeitgeber haben, werden diese Urlaubsstunden im Verhältnis zu der im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit festgelegt.

Was ist der Urlaub für Hilfspersonen?

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf außerordentlichen Urlaub, um einem Familienangehörigen oder einer Person, die im selben Haushalt wie der Arbeitnehmer lebt und die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erhebliche Pflege oder Hilfe benötigt, persönliche Pflege oder Hilfe zukommen zu lassen.

Ein schwerwiegender medizinischer Grund beeinträchtigt die Fähigkeit und Autonomie der Person, physische, kognitive oder psychologische Beeinträchtigungen oder gesundheitsbezogene Belastungen oder Anforderungen zu kompensieren oder selbstständig zu bewältigen. Sie muss von einem Arzt bestätigt werden. 

Ein Familienmitglied bezeichnet folgende Personen: Sohn, Tochter, Mutter, Vater, Ehepartner oder Lebenspartner.

Wie lange dauert der Urlaub für Hilfspersonen?

Der Urlaub für Hilfspersonen entspricht 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen, d. h. 40 Stunden für einen Vollzeitbeschäftigten, die in ganze Stunden aufgeteilt werden können. Für Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 40 Stunden beträgt, die teilzeitbeschäftigt sind oder mehrere Arbeitgeber haben, werden diese Urlaubsstunden im Verhältnis zu der im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt.

Was muss ein Arbeitnehmer beachten, wenn er Urlaub aus Gründen höherer Gewalt oder Urlaub für Hilfspersonen nehmen möchte?

Ein Arbeitnehmer, der einen dieser Urlaube in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet, den Arbeitgeber oder einen Vertreter des Arbeitgebers spätestens am Tag der Abwesenheit persönlich oder über eine Mittelsperson mündlich oder schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Für den Urlaub für Hilfspersonen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, spätestens am dritten Tag seiner Abwesenheit, dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, sowie ein Dokument, das die familiäre Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und der bedürftigen Person oder die Übereinstimmung ihrer jeweiligen Wohnorte belegt.

Wer übernimmt die finanzielle Verantwortung für einen Urlaub aus Gründen höherer Gewalt oder einen Urlaub für Hilfspersonen?

50 % der vom Arbeitgeber für diese Urlaube gezahlten Gehälter werden aus dem Staatshaushalt bezahlt. Die Elemente, die bei der Berechnung des vom Arbeitsminister zu erstattenden Betrags berücksichtigt werden, sind das vom Arbeitgeber bei der  Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS) gemeldete Grundgehalt, das um die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialbeiträge erhöht wird, die sich auf den Zeitraum des genommenen Urlaubs beziehen. Der Grundlohn, der zur Berechnung der Erstattung herangezogen wird, ist auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer begrenzt. Wenn der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist, wird die Grenze proportional entsprechend der Arbeitszeit angepasst.

Um diese Erstattung zu erhalten, muss der Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Inanspruchnahme des Urlaubs bzw. ab dem letzten Tag des Urlaubs, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen nimmt, den Antrag mit Belegen auf elektronischem Wege über Myguichet.lu einreichen, andernfalls ist die Erstattung ausgeschlossen.

Anträge, die nicht auf diesem Weg übermittelt werden, sind nur dann zulässig, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er keinen Zugang zu diesem Übermittlungsweg hat. Der Arbeitsminister informiert den Arbeitgeber über die Einzelheiten und den Betrag, der von der Staatskasse über die dafür vorgesehene elektronische Plattform oder, im Falle eines begründeten Antrags, der auf anderem Wege übermittelt wurde, per einfacher Post oder E-Mail ausgezahlt wurde.

Entschädigungen, die aufgrund falscher oder unrichtiger Angaben zu Unrecht gewährt wurden, sind zurückzuzahlen.

Wie ist der Arbeitnehmer während eines Urlaubs aus Gründen höherer Gewalt oder eines Urlaubs für Hilfspersonen geschützt?

Während der gesamten Dauer dieser Urlaube bleibt der Arbeitsvertrag bestehen. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitsvertrags oder gegebenenfalls die Einladung zu einem Gespräch vor der Entlassung nicht mit der Begründung zustellen, dass der Arbeitnehmer einen dieser Urlaube beantragt oder in Anspruch genommen hat.

Eine unter Verstoß gegen diese Bestimmungen erfolgte Kündigung des Arbeitsvertrags ist nichtig und unwirksam. Innerhalb von 15 Tagen nach der Kündigung kann der Arbeitnehmer mit einem einfachen Antrag beim Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, der in dringenden Fällen und wie in summarischen Verfahren entscheidet, wobei die Parteien angehört oder ordnungsgemäß geladen werden, beantragen, dass die Kündigung für nichtig erklärt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angeordnet wird.

Der Beschluss des Vorsitzenden des Arbeitsgerichts ist vorläufig vollstreckbar. Gegen den Beschluss kann Berufung eingelegt werden, die innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zustellung auf dem Weg der Geschäftsstelle durch einen einfachen Antrag bei dem Richter eingelegt wird, der der Kammer des Berufungsgerichts vorsitzt, die für die Berufung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Es wird eine Notentscheidung getroffen, wobei die Parteien angehört oder ordnungsgemäß geladen werden.

Während der Dauer des Urlaubs ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zu erhalten oder, falls dies nicht möglich ist, einen ähnlichen Arbeitsplatz, der seiner Qualifikation entspricht und mindestens gleichwertig entlohnt wird. Die Dauer des Urlaubs wird bei der Bestimmung der mit der Betriebszugehörigkeit verbundenen Rechte berücksichtigt.

Der Arbeitnehmer behält alle Vorteile, die er vor Beginn des Urlaubs erworben hat. Der Arbeitnehmer darf nicht Gegenstand von Vergeltungsmaßnahmen oder einer weniger günstigen Behandlung sein, weil er einen Antrag auf Gewährung eines der oben aufgeführten Urlaube gestellt oder einen solchen Urlaub in Anspruch genommen hat.

Was ist unter Verwandten 1. bzw. 2. Grades zu verstehen?

Zu „Verwandten 1. Grades” zählen die Mutter, der Vater, die Tochter und der Sohn des Arbeitnehmers oder seines Ehegatten/Lebenspartners.

Zu „Verwandten  2. Grades” zählen die Großmutter, der Großvater, die Enkelin, der Enkel,  die Schwester und der Bruder des Arbeitnehmers oder seines Ehegatten/Lebenspartners.

Ist der außerordentliche Urlaub übertragbar?

Was den Zeitpunkt der Inanspruchnahme des außerordentlichen Urlaubs betrifft, so muss der Arbeitnehmer diesen zu dem Zeitpunkt in Anspruch nehmen, an dem das familiäre Ereignis stattfindet.

In anderen Worten: Wenn ein Arbeitnehmer im Januar umzieht, kann er seine 2 außerordentlichen Urlaubstage vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht im Juli in Anspruch nehmen.

Überdies ist es nicht möglich, die außerordentlichen Urlaubstage auf den Erholungsurlaub zu übertragen. So kann ein Arbeitnehmer, der im Februar heiratet und dessen Erholungsurlaub für Juli vorgesehen ist, letzteren Urlaub vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, nicht mithilfe der 3 außerordentlichen Urlaubstage verlängern.

Lediglich der 10-tägige Urlaub im Falle der Geburt oder der Adoption eines Kindes kann aufgeteilt werden, sofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist und vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Bedingungen (siehe hier). Der 10-tägige Urlaub muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach der Geburt oder Aufnahme des Kindes in Anspruch genommen werden.

Laut Gesetz wird ein außerordentlicher Urlaub verschoben, wenn er auf einen der nachstehend angegebenen Tage fällt:

  • auf einen Sonntag;
  • auf einen gesetzlichen Feiertag;
  • auf einen arbeitsfreien Werktag (z.B. samstags für Personen, die von montags bis freitags arbeiten);
  • auf einen Tag Freizeitausgleich (z.B. ein als Ausgleich für Sonntagsarbeit gewährter Urlaubstag).

In diesen Fällen wird der außerordentliche Urlaub auf den ersten auf das familiäre Ereignis folgenden Werktag verschoben.

Kann ein erst kürzlich eingestellter Arbeitnehmer vor Ende der Dreimonatsfrist außerordentlichen Urlaub nehmen?

Grundsätzlich müssen die von einem Arbeitgeber neu eingestellten Arbeitnehmer vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber 3 Monate warten, bevor sie Urlaubstage in Anspruch nehmen dürfen.

Diese Wartezeit gilt jedoch nicht, wenn es sich um außerordentlichen Urlaub handelt. Im Falle eines familiären Ereignisses kann der Arbeitnehmer selbst dann umgehend außerordentlichen Urlaub erhalten, wenn er seit weniger als 3 Monaten bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist.

Wie oft kann außerordentlicher Urlaub aufgrund von Umzug in Anspruch genommen werden?

Vor dem 31. Dezember 2017 konnten die Arbeitnehmer einen außerordentlichen Urlaub so oft in Anspruch nehmen, wie sie im Laufe des Jahres umgezogen sind.

Die Dauer des im Umzugsfall gewährten Urlaubs bleibt auf 2 Tage festgesetzt. Jedoch wird seit dem 1. Januar 2018 dieser Urlaub nur alle 3 Jahre gewährt wird, es sei denn, der Arbeitnehmer muss aus beruflichen Gründen umziehen. Der Bezugszeitraum von 3 Jahren beschränkt sich jedoch auf denselben Arbeitgeber. Dieser Anspruch entsteht bei jedem Arbeitgeber neu, ohne Berücksichtigung einer eventuellen Inanspruchnahme dieser Urlaubstage bei einem früheren Arbeitgeber.

Dabei muss es sich jedoch stets um einen offiziellen Wohnsitzwechsel handeln, d.h. die verwaltungstechnischen Formvorschriften bei der Gemeinde müssen erfüllt sein (Auszugserklärung, Einzugserklärung usw.).

Kann man einen außerordentlichen Urlaub nachholen, wenn das familiäre Ereignis während einer Krankheitszeit stattfindet?

Nein, wenn ein familiäres Ereignis in einen Zeitraum fällt, in dem der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, verfällt der außerordentliche Urlaub. Er kann nicht nachträglich in Anspruch genommen werden.

Muss der Arbeitgeber außerordentlichen Urlaub gewähren, wenn ein familiäres Ereignis innerhalb des Zeitraums eines Erholungsurlaubs stattfindet?

Ja, wenn ein familiäres Ereignis innerhalb des Zeitraums des Erholungsurlaubs stattfindet, wird Letzterer für die Dauer des außerordentlichen Urlaubs unterbrochen.

Wer zahlt den außerordentlichen Urlaub?

Die außerordentlichen Urlaubstage werden vom Arbeitgeber gemäß der auf den Erholungsurlaub anwendbaren Berechnungsmethode gezahlt, außer bei Urlaub aus Gründen höherer Gewalt, Urlaub für pflegende Angehörige und Urlaub für die Geburt eines Kindes.

So werden 50 % der vom Arbeitgeber gezahlten Gehälter für Urlaub aus Gründen höherer Gewalt und Urlaub für Hilfspersonen aus dem Staatshaushalt bezahlt.

Die Elemente, die bei der Berechnung des vom Arbeitsminister zu erstattenden Betrags berücksichtigt werden, sind der Grundlohn, der vom Arbeitgeber der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale -CCSS) gemeldet wird, zuzüglich der vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialbeiträge, die sich auf den Zeitraum des genommenen Urlaubs beziehen. 

Der Grundlohn, der zur Berechnung der Erstattung herangezogen wird, ist auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer begrenzt.

Wenn der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist, wird die Grenze proportional entsprechend der Arbeitszeit angepasst.

Um diese Erstattung zu erhalten, muss der Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Gewährung des Urlaubs bzw. ab dem letzten Tag des Urlaubs, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen nimmt, den Antrag mit Belegen elektronisch über Myguichet.lu einreichen, andernfalls ist die Erstattung ausgeschlossen. Anträge, die nicht auf diesem Weg übermittelt werden, sind nur dann zulässig, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er keinen Zugang zu diesem Versandweg hat.

Der Arbeitsminister informiert den Arbeitgeber über die Einzelheiten und den Betrag, der von der Staatskasse über die dafür vorgesehene elektronische Plattform oder, im Falle eines begründeten Antrags, der auf anderem Wege übermittelt wurde, per einfacher Post oder E-Mail ausgezahlt wurde.

Entschädigungen, die aufgrund falscher oder unrichtiger Angaben zu Unrecht gewährt wurden, sind zurückzuzahlen.

Was den Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption eines Kindes betrifft, wird dieser ab der 17. Stunde auf Kosten des Staates gewährt. Wenn ein Arbeitnehmer Teilzeit arbeitet, mehrere Arbeitgeber hat oder eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden hat, wird der Erstattungszeitpunkt entsprechend der im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt. Jeder gewählte Zeitpunkt führt zu einer Erstattung der Arbeitsentgeltkosten.

Der für die Erstattung berücksichtigte Lohn ist auf den 5-fachen sozialen Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer beschränkt. Wenn der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist, wird die Grenze entsprechend der Arbeitszeit proportional angepasst.

Die Elemente, die bei der Berechnung des vom Arbeitsminister zu erstattenden Betrags berücksichtigt werden, sind der Grundlohn, der vom Arbeitgeber bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS) gemeldet wird, zuzüglich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialbeiträge, die sich auf den Zeitraum des Urlaubs beziehen.

Um eine Erstattung der Löhne und Sozialbeiträge zu erhalten, muss der Arbeitgeber innerhalb von 5 Monaten ab dem Geburtsdatum des Kindes oder im Falle einer Adoption ab dem tatsächlichen Einzug des Kindes in denselben Haushalt oder ab dem Datum des Inkrafttretens der Adoption einen Antrag mit Belegen elektronisch über Myguichet.lu einreichen. Andernfalls besteht eine Ausschlussfrist.

Anträge, die nicht auf diesem Weg übermittelt werden, sind nur dann zulässig, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er keinen Zugang zu diesem Versandweg hat.

Der Arbeitsminister informiert den Arbeitgeber über die Einzelheiten und den Betrag, der über die dafür vorgesehene Plattform von der Staatskasse überwiesen wurde oder, im Falle eines begründeten Antrags, der auf anderem Weg übermittelt wurde, per einfacher Post oder E-Mail überwiesen wurde.

Entschädigungen, die aufgrund falscher oder unwahrer Angaben zu Unrecht gewährt wurden, sind zurückzuzahlen.

Urlaub aufgrund höherer Gewalt und Urlaub für pflegende Angehörige werden jeweils zu 50% vom Staat und Arbeitgeber getragen.

(letzte Aktualisierung am 11.10.2023)

Welchen Bedingungen unterliegt die Inanspruchnahme des 10-tägigen Urlaubs im Falle der Geburt oder Adoption eines Kindes?

Bis zum 22. August 2023 stand der Vaterschaftsurlaub ausschließlich Vätern eines neugeborenen Kindes offen. Für gleichgeschlechtliche Paare war eine Inanspruchnahme von zehn zusätzlichen Urlaubstagen lediglich im Falle einer Adoption des Kindes möglich.

Das Gesetz vom 29. Juli 2023 ermöglicht es, dass dieser Urlaub von einer Person genommen wird, die nach den nationalen Rechtsvorschriften, aufgrund des Wohnorts oder der Staatsangehörigkeit des Kindes oder des betreffenden Elternteils, als gleichwertiger zweiter anerkannter Elternteil berechtigt ist, die Abstammung des Kindes zu begründen, ohne auf das Adoptionsverfahren zurückzugreifen.

Diese Regelung gilt bei der Geburt eines Kindes nach dem 22. August 2023.

Das Gesetz schreibt vor, dass zehn Urlaubstage 80 teilbaren Stunden entsprechen. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer mit einer regulären Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Für Arbeitnehmer mit einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, Teilzeitkräfte oder Beschäftigte mit mehreren Arbeitgebern werden die Urlaubsstunden entsprechend dem Verhältnis zur im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit berechnet.

Diese Stunden müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes bzw. im Falle einer Adoption nach dem tatsächlichen Einzug des Kindes in denselben Haushalt wie der Arbeitnehmer oder nach dem Datum, an dem die Adoption wirksam wird, genommen werden.

So ist klar geregelt, dass der Aufnahmeurlaub im Falle der Adoption eines Kindes unter 16 Jahren beginnt, sobald das Kind tatsächlich im selben Haushalt wie der Arbeitnehmer, der den Aufnahmeurlaub beantragt, lebt. Alternativ beginnt der Urlaub auch ab dem Zeitpunkt, an dem die Adoption offiziell wirksam wird, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem ein offizieller Beschluss die Adoption des Kindes erlaubt.

Damit soll die Situation berücksichtigt werden, in der eine Person in den Haushalt ihres Partners oder ihrer Partnerin eintritt und später beschließt, das Kind des Partners oder der Partnerin zu adoptieren.

Dieser 10-tägige Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes oder einer Adoption ist auf einen Urlaub pro Arbeitnehmer und Kind begrenzt und kann nicht kumuliert werden.

Bei einer Mehrlingsgeburt gilt dieser Urlaub für jedes Kind. 

Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber mindestens zwei Monate im Voraus über die Termine informiert werden, an denen der Arbeitnehmer seine zehntägige Urlaubszeit in Anspruch nehmen möchte.

Wenn der Arbeitnehmer die Ankündigungsfrist von zwei Monaten nicht einhält, muss der Urlaub unverzüglich und in einem Stück nach der Geburt des Kindes genommen werden. Es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf eine flexible Lösung, wobei die Bedürfnisse beider Parteien möglichst berücksichtigt werden. Der Arbeitnehmer kann den Urlaub ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.

Allerdings können bei einer Frühgeburt des Kindes Komplikationen auftreten.

In diesem Fall war der Arbeitnehmer, der den zehntägigen Vaterschaftsurlaub beanspruchen wollte, logischerweise nicht in der Lage, die Ankündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Dadurch haben einige Arbeitgeber nur zwei Urlaubstage bewilligt. Um Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, nicht zu benachteiligen, sieht das Gesetz vom 29. Juli 2023 vor, dass die Ankündigungsfrist entfällt, wenn die Geburt in den zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin erfolgt.

(letzte Aktualisierung am 18.09.2023)

Haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf dieselbe Anzahl an außerordentlichen Urlaubstagen?

Es ist zwar anerkannt, dass der reguläre Urlaub entsprechend der Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten anteilsmäßig berechnet wird und dann in Stunden abgerechnet wird, doch gilt dies nicht für den außerordentlichen Urlaub.

Der außerordentliche Urlaub wird in Tagen und nicht in Stunden gezählt. In Abhängigkeit von dem Tag, an dem der Arbeitnehmer den außerordentlichen Urlaub in Anspruch nehmen möchte, weist dieser Urlaub die Anzahl an Stunden auf, die der Arbeitnehmer am betreffenden Tag hätte arbeiten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer 4 oder 8 Stunden arbeitet, da ein ganzer Tag berechnet wird.

Dennoch sieht das Arbeitsgesetzbuch seit August 2023 ausdrücklich die Proratisierung der folgenden drei außerordentlichen Urlaube vor: Urlaub aus Gründen höherer Gewalt, Urlaub für Hilfspersonen und Urlaub bei der Geburt eines Kindes.

Der Urlaub aus Gründen höherer Gewalt entspricht einem Tag Sonderurlaub in einem Beschäftigungszeitraum von 12 Monaten, d. h. 8 Stunden pro Tag für einen Vollzeitbeschäftigten.

Der Urlaub für Hilfspersonen entspricht 5 Tagen à 8 Stunden pro Tag, d. h. 40 Stunden, in einem Beschäftigungszeitraum von 12 Monaten für einen Vollzeitbeschäftigten.

Ebenso sieht das Gesetz mittlerweile vor, dass die 10 Tage Urlaub bei der Geburt eines Kindes 80 Stunden entsprechen, wenn der Arbeitnehmer eine normale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden hat.

Für Arbeitnehmer mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden, die Teilzeit arbeiten oder mehrere Arbeitgeber haben, werden diese Urlaubsstunden im Verhältnis zu der im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit festgelegt.

Wenn ein außerordentlicher Urlaubstag auf einen für den Arbeitnehmer arbeitsfreien Werktag fällt, so ist er auf den ersten auf das Ereignis oder das Ende des außerordentlichen Urlaubs folgenden Werktag zu verschieben.

(letzte Aktualisierung am 11.10.2023)

Wie können durch eingetragene Partnerschaft verbundene Arbeitnehmer außerordentlichen Urlaub in Anspruch nehmen?

In der Praxis müssen die betroffenen Arbeitnehmer den Arbeitgeber im Voraus über das Datum des Eingehens der Partnerschaft vor dem Standesbeamten in Kenntnis setzen.

Das Gesetz sieht keine Frist vor, innerhalb der die Arbeitnehmer den Arbeitgeber in Kenntnis setzen müssen, doch die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren.

Der außerordentliche Urlaub ist zum Zeitpunkt des Ereignisses in Anspruch zu nehmen, d.h. zum Zeitpunkt des Eingehens der Partnerschaft in der Gemeinde.

Für die Gewährung des außerordentlichen Urlaubs aufgrund des Eingehens einer Partnerschaft ist ausschließlich die seitens der Generalstaatsanwaltschaft ausgestellte Bescheinigung der Eintragung in das Personenstandsregister maßgeblich.

Diese Bescheinigung ist dem Arbeitgeber auszuhändigen, damit dieser die Übereinstimmung des Urlaubs mit dem zu diesem berechtigenden Ereignis überprüfen kann. 

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die eingetragene Partnerschaft erst ab ihrer Eintragung in das Personenstandsregister Dritten gegenüber wirksam ist, obgleich sie zwischen den Parteien ab dem Erhalt der Erklärung vom Standesbeamten in Kraft tritt. 

Haben Arbeitnehmer, die durch eine nach ausländischem Recht eingegangene Partnerschaft verbunden sind, ebenfalls Anspruch auf außerordentlichen Urlaub?

Arbeitnehmer und insbesondere Grenzgänger, die durch eine nach ausländischem Recht eingegangene Partnerschaft verbunden sind, haben Anspruch auf einen Tag außerordentlichen Urlaub. Sie müssen sich jedoch dem Verfahren zur Anerkennung der in ihrem Wohnsitzland eingegangenen Partnerschaft unterziehen.

Partner, die ihre Partnerschaft im Ausland eingetragen haben, können bei der Generalstaatsanwaltschaft einen Antrag auf Eintragung in das Personenstandsregister stellen.

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