Dürfen Arbeitnehmer Sonntags arbeiten?

Grundsätzlich ist es unzulässig, Arbeitnehmer sonntags arbeiten zu lassen. Das Gesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. So zum Beispiel für die Erledigung dringender Arbeiten.

Auch kann in einer Betriebsvereinbarung von dem Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden, wenn die Arbeit im durchgängigen Schichtbetrieb organisiert ist.

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Welche Lohnzuschläge werden für Sonntagsarbeit gezahlt?

Sonntags geleistete Arbeitsstunden können auf zwei Arten entlohnt werden:

  • Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer seinen üblichen Stundenlohn und einen Zuschlag von 70 %

oder

  • er zahlt dem Arbeitnehmer nur den Zuschlag von 70 % und gewährt ihm einen Freizeitausgleich während der Woche.

Sonntagszuschläge sind unbeschränkt steuerfrei.

Der Freizeitausgleich besteht aus einem ganzen Tag, wenn sonntags mehr als 4 Stunden gearbeitet wurde, anderenfalls aus einem halben Tag.

Sind die sonntags geleisteten Arbeitsstunden gleichzeitig Überstunden des Arbeitnehmers, so sind dafür ebenfalls die entsprechenden Zuschläge zu zahlen.

(Letzte Aktualisierung am 13.10.2021)