Die Arbeitnehmerkammer wurde durch das Gesetz vom 13. Mai 2008 gegründet, das einen Einheitsstatut für Arbeitnehmer des privaten Sektors schafft und somit die Arbeiterkammer (AK) und die Privatangestelltenkammer (CEP•L) im Rahmen einer neuen Arbeitnehmerkammer zusammenlegt.

Sie ist eine der 5 Berufskammern in Luxemburg.

Jede Berufskammer vertritt die Interessen einer bestimmten Berufsgruppe.

Ihre Mitglieder

Jeder, der in Luxemburg arbeitet, ist automatisch Mitglied einer Berufskammer, die seine Berufsgruppe vertritt.

Demzufolge sind, mit Ausnahme der Beamten und der Angestellten des öffentlichen Dienstes, alle Arbeitnehmer, Lehrlinge, Rentner und Arbeitsuchende unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnort automatisch Mitglieder der CSL.

Gegenwärtig zählt die CSL etwa 630.000 Mitglieder, was sie zur größten Berufskammer Luxemburgs macht.

Ihre Aufgaben

Die Aufgaben der CSL können wie folgt zusammengefasst werden:

  • beratende Funktion durch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen oder großherzoglichen Verordnungen;
  • repräsentative Funktion durch die Vertretung in den Konsultationsgremien des Staates;
  • informative Funktion durch eine Reihe von Veröffentlichungen für die Arbeitnehmer und die Arbeitswelt;
  • ausbildende Funktion durch die Mitwirkung an der Gestaltung und Organisation der Berufsausbildung der künftigen Arbeitnehmer;
  • weiterbildende Funktion durch das Angebot von Schulungen für Erwachsene;
  • Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die Einrichtungen der Sozialversicherung und
  • Entsendung von Beisitzern an die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.

Ihre Organe

Das Plenum ist das oberste Organ der Arbeitnehmerkammer. Es entscheidet über wichtige Angelegenheiten und arbeitet insbesondere die der Regierung zu unterbreitenden Stellungnahmen aus.

Das Plenum wählt einen Vorstand, der das ausführende Organ der Kammer darstellt und die laufenden Geschäfte führt. Er setzt sich aus der Präsidentin, zwei Vize-Präsidenten, zehn gewählten Beisitzern, dem Kassenführer, dem Präsidenten des Finanzausschusses, der Präsidentin des Ausschusses für Chancengleichheit und zwei kooptierten Mitgliedern zusammen.

Vor der endgültigen Abstimmung des Plenums über die Gutachten zu Entwürfen von Gesetzen oder großherzoglichen Verordnungen werden diese Stellungnahmen vom zuständigen internen Ausschuss besprochen und ausgearbeitet. Gegenwärtig gibt es 8 interne Ausschüsse.

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden das Plenum und der Vorstand von einem ständigen Mitarbeiterstab unterstützt.