Was versteht man unter dem Begriff „Arbeitsort"?

Unter „Arbeitsort“ sind sämtliche Örtlichkeiten in den Gebäuden eines Unternehmens oder einer Niederlassung zu verstehen, an denen Arbeiten ausgeführt werden, einschließlich der sich im Freien befindenden Räumlichkeiten des Unternehmens oder der Niederlassung, zu denen die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang haben.

Demnach sind eine Laderampe, die Lagerbereiche, der Aufenthaltsraum und die Garderobe ebenfalls als Arbeitsorte zu betrachten.

Auf diese Arbeitsorte finden minimale Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften Anwendung.

Veröffentlichung CSL

Die Gesundheit am Arbeitsplatz in Luxemburg

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