Welche Arbeitnehmer sind betroffen?

Die nachstehenden Arbeitnehmer unterliegen den Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz:

  • alle Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, die Arbeiter des Staates und der Gemeinden, die Leiharbeiter;
  • die Praktikanten und Lehrlinge;
  • die sich in einer Beschäftigungsmaßnahme befindenden Arbeitslosen;
  • verschiedene Kategorien von Arbeitsuchenden;
  • die Schüler und Studenten, die über einen Beschäftigungsvertrag während der Schulferien verfügen und einen Risikoarbeitsplatz bekleiden;
  • die Schüler, die ein Ausbildungspraktikum absolvieren und Risikoarbeitsplätze bekleiden.

Auf die nachstehenden Arbeitnehmer finden die Rechtsvorschriften keine Anwendung:

  • Arbeitnehmer mit dem Status eines Staats- oder Gemeindebeamten (diese Personen verfügen über eine auf ihren Status abgestimmte Arbeitsmedizin);
  • Arbeitnehmer der in Luxemburg niedergelassenen EU-Organe;
  • Arbeitnehmer, die Anspruch auf den in Artikel 76 des Gesetzes vom 9. November 1990 zur Gründung eines luxemburgischen öffentlichen Schifffahrtsregisters vorgesehenen Schutz haben;
  • Linienpiloten (die Zivilluftfahrtbehörde hat ihren eigenen flugmedizinischen Dienst eingerichtet, der der Kontrolle der Abteilung für Arbeitsmedizin unterliegt).

Sind Schüler und Studenten betroffen?

Die ärztliche Einstellungsuntersuchung ist bei Schülern und Studenten durchzuführen, die über einen Studentenvertrag in den Schulferien verfügen, sowie bei Schülern, die ein Ausbildungspraktikum absolvieren, sofern sie an einem Risikoarbeitsplatz tätig sind.