Wie ist die CSL in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden?

Die CSL ist als offizielles Konsultationsorgan direkt am Gesetzgebungsverfahren des Landes beteiligt.

Ihre Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben, die die Kammerzugehörigen betreffen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie im Großherzogtum Luxemburg.

Pro Jahr verfasst sie je nach Intensität der Regierungsarbeit rund 100 Gutachten, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Bildung und Berufsausbildung.

Entwürfe für Gesetze oder großherzogliche Verordnungen werden dem zuständigen internen Ausschuss übergeben, der sie prüft, darüber berät, Gutachten entwirft und diese dem Plenum vorlegt.

Nach Verabschiedung der Stellungnahmen im Plenum werden diese an die Regierung, den Staatsrat und die Abgeordnetenkammer weitergeleitet. Dort können sie die Arbeit des Parlaments direkt beeinflussen, Änderungen an Gesetzesvorhaben bewirken und auf diese Weise die Situation der Arbeitnehmer verbessern.

Im Übrigen hat die Arbeitnehmerkammer das Recht, der Regierung Gesetzesvorschläge vorzulegen. Die Regierung muss diese, nach Prüfung, der Abgeordnetenkammer unterbreiten.