Überstunden

Was ist unter Überstunden zu verstehen?

Unter Überstundenarbeit ist jedwede Arbeit zu verstehen, die auf Anfrage oder mit Genehmigung des Arbeitgebers über die normale Tages- und Wochenarbeitszeit hinaus geleistet wird, die gesetzlich oder seitens der Parteien im Arbeitsvertrag (sofern diese geringer ist) festgesetzt wird.

Es dürfen höchstens 2 Überstunden pro Tag geleistet werden.

Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers darf einschließlich Überstunden in keinem Fall 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche übersteigen.

Diese Werte sind die absoluten Obergrenzen für die Arbeitszeit.

ACHTUNG: Streitet der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden ab, muss der Arbeitnehmer vor Gericht nachweisen, dass die Überstunden mit Zustimmung oder im Auftrag des Arbeitgebers geleistet wurden. Indessen lässt die Anwesenheit des Arbeitgebers am Arbeitsort zu der Zeit, für die der Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden fordert, auf das Einverständnis des Arbeitgebers mit der Leistung der Überstunden durch diesen Arbeitnehmer schließen.

Der Arbeitgeber kann ein System einführen, das aus seitens eines Vorgesetzten gegenzuzeichnenden Zetteln besteht. Die Tageszettel können somit als Nachweis für die seitens des Arbeitnehmers geleisteten Arbeitsstunden dienen.

Wie werden Überstunden vergolten?

Überstunden müssen mit bezahlten Ruhezeiten abgegolten werden, wobei auf eine geleistete Überstunde anderthalb Stunden bezahlte Freizeit entfallen, die entweder in Anspruch genommen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Die Modalitäten eines solchen Kontos können in einem Kollektivvertrag oder einer anderen, zwischen den Sozialpartnern auf angemessener Ebene getroffenen Vereinbarung geregelt werden.

In Unternehmen, die einen gesetzlichen oder konventionellen Bezugszeitraum anwenden, werden die am Ende des Bezugszeitraums erfassten Überstunden während des folgenden Bezugszeitraums durch Anwendung des oben genannten Steigerungssatzes ausgeglichen oder mit demselben Satz auf ein Zeitsparkonto gebucht, wie oben beschrieben.

“Für die am Ende des Bezugszeitraums geleisteten Überstunden, die sich aus der Nichteinhaltung der in Absatz 3 des Artikels L. 211-7 des Arbeitsgesetzbuches festgelegten Ankündigungsfristen oder aus der Überschreitung der in Absatz 4 (Hinweis: Im Rahmen des jeweiligen Arbeitsorganisationsplans und in Übereinstimmung mit Absatz 1 des Artikels L. 211-12 sind als Überstunden im Sinne der Artikel L. 211-22 ff. die folgende Arbeitszeit pro Monat überschreiten: -12,5% der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten monatlichen Normalarbeitszeit bei Anwendung eines Bezugszeitraums von mehr als einem Monat bis höchstens drei Monaten, -10% der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten monatlichen Normalarbeitszeit bei Anwendung eines Bezugszeitraums von mehr als drei Monaten bis höchstens vier Monaten.desselben Artikels festgelegten Grenzen ergeben, wird der Zeitpunkt des Ausgleichs grundsätzlich nach den Wünschen des Arbeitnehmers festgelegt, es sei denn, die Erfordernisse des Dienstes und die berechtigten Wünsche anderer Arbeitnehmer des Unternehmens stehen dem entgegen. In diesem Fall können Überstunden, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht abgegolten sind, ausnahmsweise bis zum 31. März des Folgejahres zurückgestellt werden.

Kann der Arbeitnehmer aus betriebsorganisatorischen Gründen die Ausgleichszeiten nicht zu den vorgenannten Bedingungen in Anspruch nehmen oder verlässt er das Unternehmen, bevor er die Ausgleichszeiten nehmen kann, hat er Anspruch auf Bezahlung seiner Überstunden in Höhe von 140% seines üblichen Stundenlohns.

Diese 140% sind steuer- und sozialabgabenfrei mit Ausnahme der Beiträge für Sachleistungen für zuschlagsfreie Überstunden.

Der Stundenlohn wird berechnet, indem der Monatslohn pauschal durch 173 Stunden geteilt wird.

Gilt ein Tarifvertrag für eine Branche, einen Wirtschaftszweig oder mehrere Unternehmen, so kann er die Bedingungen festlegen, unter denen die den entsprechenden Ebenen untergeordneten Tarifverträge die Einzelheiten für die Anwendung der vorstehenden Absätze regeln können.

Die Überstundenregelung gilt nicht für leitende Angestellte, d.h. Arbeitnehmer, deren Gehalt unter Berücksichtigung der für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitszeit deutlich über dem tariflichen Lohn von Privatangestellten oder einer vergleichbaren Orientierungsgröße liegt, sofern dieses Gehalt für die Bekleidung einer tatsächlichen Führungsposition gezahlt wird oder sich die Tätigkeit durch eine genau definierte Weisungsbefugnis oder Entscheidungsbefugnis, eine weitgehende Unabhängigkeit in der Arbeitsorganisation, eine weitgehend freie Zeiteinteilung und insbesondere keinerlei Beschränkungen der Arbeitszeiten auszeichnet.

Sonntagsarbeit

Wie wird die Sonntagsarbeit vergütet?

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer sonntags arbeiten muss, veranlasst zur Entrichtung seines üblichen Lohns und eines Zuschlags von 70%.

Gleichwohl können die am Sonntag geleisteten Arbeitsstunden auch durch Urlaub entschädigt werden.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber lediglich den Zuschlag von 70% entrichten und der zu gewährende Urlaub entspricht:

  • einem halben Tag, sofern sich die Sonntagsarbeit nicht über maximal 4 Stunden erstreckte;
  • einem ganzen Tag, sofern der Arbeitnehmer sonntags mehr als 4 Stunden gearbeitet hat.

Hinweis: Die Lohnzuschläge für Sonntagsarbeit sind unbeschränkt steuerfrei.

Abweichend dazu, besteht für Sonntagsarbeit in Hotels, Restaurants, Kantinen, Gastwirtschaften und anderen Betrieben, in denen Getränke ausgeschenkt werden, sowie in der Landwirtschaft und im Weinbau kein Anspruch auf einen Ausgleichsurlaub von einem Tag oder einem halben Tag.

In diesen Unternehmen berechtigt die Sonntagsarbeit einen Arbeitnehmer, der insgesamt im Laufe eines Kalenderjahres 20 Sonntage gearbeitet hat, zu einem Anspruch auf mindestens 2 Tage bezahlten Urlaub zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub.

(letzte Aktualisierung am 13.10.2021)

Nachtarbeit

Wie ist Nachtarbeit definiert?

Das Gesetz definiert Nachtarbeit als Arbeit, die zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistet wird (außer für jugendliche Arbeitskräfte).

Welcher Zuschlag findet auf Nachtarbeit Anwendung?

Die den nachts arbeitenden Arbeitnehmern zu entrichtenden Lohnzuschläge sind vom Gesetz nicht kategorisch festgesetzt.

Lediglich im Rahmen der Rechtsvorschriften zu den Kollektivverträgen heißt es, dass sich der Nachtarbeitszuschlag auf mindestens 15% belaufen muss, wobei dieser Prozentsatz nicht allgemein gültig ist.

Die Lohnzulagen für Nachtarbeit sind ebenso wie die Lohnzulagen für Sonntagsarbeit unbeschränkt steuerfrei.

Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag

Was versteht man unter einem gesetzlichen Feiertag?

Es gibt elf gesetzliche Feiertage: Neujahr, Ostermontag, Erster Mai, Europatag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, erster und zweiter Weihnachtstag.

Welche Bestimmungen gelten für die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag?

Sofern ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, hat er für jede geleistete Arbeitsstunde Anspruch auf seinen üblichen Lohn und einen Zuschlag von 100%.

Die Lohnzuschläge für Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag sind unbeschränkt steuerfrei.