Wie kann man nach einer Kündigung wegen schwerwiegendem Verschulden vorläufig Arbeitslosengeld beziehen?

In den nachstehenden Fällen steht den Arbeitnehmern kein Arbeitslosengeld zu:

  • im Falle der nicht gerechtfertigten Aufgabe der letzten Arbeitsstelle, sofern diese Aufgabe nicht auf außergewöhnliche, triftige und überzeugende Gründe zurückzuführen ist;
  • im Falle der Kündigung wegen schwerwiegendem Verschulden.

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber wegen schwerwiegendem Verschulden oder einer Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen sexueller Belästigung kann der Arbeitsuchende in Erwartung der endgültigen gerichtlichen Entscheidung des Rechtsstreits in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit oder Begründetheit seiner Entlassung oder Kündigung durch formlosen Antrag beim Präsidenten des zuständigen Arbeitsgerichts die vorläufige Zuerkennung des vollen Arbeitslosengelds beantragen.

Der Präsident des Arbeitsgerichts erlässt eine Verfügung, gegen die innerhalb einer Frist von 40 Tagen nach ihrer Zustellung beim Präsidenten des Berufungsgerichts Berufung eingelegt werden kann.

Hierzu muss der Antragsteller arbeitslos gemeldet sein und den Rechtsstreit in Bezug auf seine Entlassung oder Kündigung zuvor vor das zuständige Arbeitsgericht gebracht haben.

Der Präsident des Arbeitsgerichts bestimmt den Zeitraum, für den die vorläufige Zuerkennung des Arbeitslosengelds genehmigt wird. Dieser Zeitraum beläuft sich auf maximal hundertzweiundachtzig Kalendertage.

Der Arbeitslose kann die Verlängerung der Genehmigung zur vorläufigen Zuerkennung des Arbeitslosengelds beantragen, wobei die Gesamtdauer der Genehmigung dreihundertfünfundsechzig Kalendertage nicht überschreiten darf.

Das Urteil oder Berufungsurteil, das die Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für ungerechtfertigt oder die Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen sexueller Belästigung für gerechtfertigt erklärt, verurteilt den Arbeitgeber zu der an den Beschäftigungsfonds erfolgenden Rückerstattung des von diesem an den Arbeitnehmer für den oder die Zeiträume entrichteten Arbeitslosengelds, die durch den Lohn oder die Entschädigungen abgedeckt sind, die der Arbeitgeber in Anwendung des Urteils oder Berufungsurteils entrichten muss.

Selbiges gilt bei einem Urteil oder Berufungsurteil, das den Arbeitgeber im Falle der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist oder der vorzeitigen Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags zur Entrichtung von Löhnen oder Entschädigungen verurteilt.

Die Festsetzung des Betrags des Arbeitslosengelds, zu dessen Rückzahlung an den Beschäftigungsfonds der Arbeitgeber verurteilt wird, erfolgt abzüglich der Löhne oder Entschädigungen, zu deren Entrichtung an den Arbeitnehmer der Arbeitgeber in Anwendung des Urteils oder Berufungsurteils verurteilt wird.

ACHTUNG: Das Urteil oder Berufungsurteil, das die Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für gerechtfertigt oder die Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen sexueller Belästigung für nicht gerechtfertigt erklärt, verurteilt den Arbeitnehmer zu der gegebenenfalls in Raten erfolgenden vollständigen oder teilweisen Rückzahlung des ihm vorläufig entrichteten Arbeitslosengelds an den Beschäftigungsfonds.

Der Arbeitnehmer kann einen teilweisen Erlass oder eine Ratenzahlung des vorläufig bezogenen Arbeitslosengelds an den Staat beantragen. Eine derartige Rückzahlungserleichterung ist seitens des Arbeitnehmers jedoch ausdrücklich zu beantragen und der Richter darf nicht an die Stelle des Arbeitnehmers treten und eine Verringerung des zurückzuzahlenden Betrags automatisch entscheiden.

Wie kann man nach einer Kündigung wegen sexueller Belästigung vorläufig Arbeitslosengeld beziehen?

In den nachstehenden Fällen steht den Arbeitnehmern kein Arbeitslosengeld zu:

  • im Falle der nicht gerechtfertigten Aufgabe der letzten Arbeitsstelle, sofern diese Aufgabe nicht auf außergewöhnliche, triftige und überzeugende Gründe zurückzuführen ist;
  • im Falle der Kündigung wegen schwerwiegendem Verschulden.

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber wegen schwerwiegendem Verschulden oder einer Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen sexueller Belästigung kann der Arbeitsuchende in Erwartung der endgültigen gerichtlichen Entscheidung des Rechtsstreits in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit oder Begründetheit seiner Entlassung oder Kündigung durch formlosen Antrag beim Präsidenten des zuständigen Arbeitsgerichts die vorläufige Zuerkennung des vollen Arbeitslosengelds beantragen.

Der Präsident des Arbeitsgerichts erlässt eine Verfügung, gegen die innerhalb einer Frist von 40 Tagen nach ihrer Zustellung beim Präsidenten des Berufungsgerichts Berufung eingelegt werden kann.

Hierzu muss der Antragsteller arbeitslos gemeldet sein und den Rechtsstreit in Bezug auf seine Entlassung oder Kündigung zuvor vor das zuständige Arbeitsgericht gebracht haben.

Der Präsident des Arbeitsgerichts bestimmt den Zeitraum, für den die vorläufige Zuerkennung des Arbeitslosengelds genehmigt wird. Dieser Zeitraum beläuft sich auf maximal hundertzweiundachtzig Kalendertage.

Der Arbeitslose kann die Verlängerung der Genehmigung zur vorläufigen Zuerkennung des Arbeitslosengelds beantragen, wobei die Gesamtdauer der Genehmigung dreihundertfünfundsechzig Kalendertage nicht überschreiten darf.

Das Urteil oder Berufungsurteil, das die Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für ungerechtfertigt oder die Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen sexueller Belästigung für gerechtfertigt erklärt, verurteilt den Arbeitgeber zu der an den Beschäftigungsfonds erfolgenden Rückerstattung des von diesem an den Arbeitnehmer für den oder die Zeiträume entrichteten Arbeitslosengelds, die durch den Lohn oder die Entschädigungen abgedeckt sind, die der Arbeitgeber in Anwendung des Urteils oder Berufungsurteils entrichten muss.

Selbiges gilt bei einem Urteil oder Berufungsurteil, das den Arbeitgeber im Falle der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist oder der vorzeitigen Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags zur Entrichtung von Löhnen oder Entschädigungen verurteilt.

Die Festsetzung des Betrags des Arbeitslosengelds, zu dessen Rückzahlung an den Beschäftigungsfonds der Arbeitgeber verurteilt wird, erfolgt abzüglich der Löhne oder Entschädigungen, zu deren Entrichtung an den Arbeitnehmer der Arbeitgeber in Anwendung des Urteils oder Berufungsurteils verurteilt wird.

ACHTUNG: Das Urteil oder Berufungsurteil, das die Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für gerechtfertigt oder die Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen sexueller Belästigung für nicht gerechtfertigt erklärt, verurteilt den Arbeitnehmer zu der gegebenenfalls in Raten erfolgenden vollständigen oder teilweisen Rückzahlung des ihm vorläufig entrichteten Arbeitslosengelds an den Beschäftigungsfonds.

Der Arbeitnehmer kann einen teilweisen Erlass oder eine Ratenzahlung des vorläufig bezogenen Arbeitslosengelds an den Staat beantragen. Eine derartige Rückzahlungserleichterung ist seitens des Arbeitnehmers jedoch ausdrücklich zu beantragen und der Richter darf nicht an die Stelle des Arbeitnehmers treten und eine Verringerung des zurückzuzahlenden Betrags automatisch entscheiden.