Personaldelegierte werden im Allgemeinen für eine Dauer von 5 Jahren gewählt und ihr Mandat kann verlängert werden.

Gleichwohl endet ihr Mandat aber in den nachstehenden Fällen:

  • wenn der Delegierte bei der Einsetzung der Personaldelegation nicht mehr als Vollmitglied oder als Stellvertreter wiedergewählt wird;
  • wenn er nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist;
  • wenn er zurücktritt;
  • wenn er kein Mitglied der Gewerkschaft mehr ist, die ihn nominiert hat und diese den Unternehmensleiter und die Personaldelegation darüber informiert hat;
  • wenn er stirbt;
  • bei Verweigerung, Nichtverlängerung oder Entzug der Arbeitserlaubnis.

In den nachstehenden Fällen ersetzt der Stellvertreter das Vollmitglied:

  • im Falle der Verhinderung des Vollmitglieds;
  • sofern das Mandat des Vollmitglieds aus einem der unter den oben aufgeführten Punkten 2 bis 6 dargelegten Gründen endete. In diesem Fall vollendet der Stellvertreter das Mandat des Vollmitglieds.