Was ist der Unterschied zwischen einem Praktikum und einem Studentenjob?
Das Praktikum hat eine andere Ausrichtung als die Beschäftigung von Schülern oder Studenten, es soll informieren, orientieren und ausbilden. Es hat somit in erster Linie einen Bildungszweck. Je nach Dauer, wird ein Praktikum entlohnt oder nicht entlohnt.
Im Rahmen eines Studentenjobs dagegen, stellt der Schüler oder Student einem Arbeitgeber seine Dienste entgeltlich zur Verfügung, und dies entweder während oder außerhalb der Schulferien. Der Arbeitgeber kann einen Schüler oder Studenten in Form eines Studentenvertrags oder eines befristeten Arbeitsvertrags einstellen, um Personal in den Ferien zu ersetzen oder ein höheres Arbeitspensum zu bewältigen.
Einem Schüler oder Studenten, der ein Praktikum absolviert, dürfen dagegen keine Aufgaben zugeteilt werden, die eine Leistung erfordern, die mit der eines normalen Arbeitnehmers vergleichbar ist. Laut Arbeitsgesetzbuch dürfen Praktika nicht dazu dienen, eine dauerhafte Stelle zu besetzen, einen vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer zu ersetzen oder ein zeitweilig höheres Arbeitsaufkommen zu bewältigen.
Ein weiteres Merkmal des Praktikums besteht darin, dass dem Praktikanten ein Tutor zur Seite gestellt wird, der ihn während der Dauer seines Praktikums begleitet, unterstützt und berät.
Gibt es verschiedene Arten von Praktika?
Ja, das Gesetz vom 4. Juni 2020 zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches im Hinblick auf die Einführung einer Praktikumsregelung für Schüler und Studenten unterscheidet zwei Arten von Praktika:
Pflichtpraktika, die Teil eines Lehrplans sind;
Freiwillige Praktika zum Erwerb von beruflicher Erfahrung.
Es gibt daneben noch andere Arten von Praktika, die nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen und die besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Was gilt für Pflichtpraktika, die integraler Bestandteil eines Lehrplans sind?
Um welche Praktika handelt es sich?
Es handelt sich um Pflichtpraktika, die im Rahmen eines Lehrplans einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung vorgesehen sind (z. B. im Rahmen eines Bachelor-, BTS- oder Master-Studiums vorgeschriebene Praktika), aber auch Praktika, die Teil von Ausbildungsprogrammen sind, die auf reglementierte Berufe (Arzt, Gesundheitsberufe, Lehrer, Architekt…) vorbereiten.
(letzte Aktualisierung am 25.07.2024)
Welche Praktika sind nicht betroffen?
Für bestimmte Kategorien von Praktika gelten gesonderte gesetzliche Bestimmungen.
Das vorliegende Kapitel findet keine Anwendung auf:
Im Rahmen der Berufsausbildung absolvierte Praktika
Hierbei handelt es sich um Praktika, die im Rahmen von Berufsausbildungen vorgeschrieben sind, die zu einem Diplom über die berufliche Reife (DAP), einem Technikerdiplom (DT), einem Höheren Fachdiplom (BTS) oder einem anderen Abschluss führen, der im Rahmen einer grenzüberschreitenden Berufsausbildung angeboten wird. Diese Praktika werden durch die Artikel L.111-1 bis L.111-12 des Arbeitsgesetzbuchs und die dazugehörigen großherzoglichen Verordnungen geregelt.
Praktika zur schulischen oder beruflichen Orientierung („Schnupperstagen“)
Hierbei handelt es sich um sehr kurze Praktika zur Orientierungshilfe, die von der Schule oder dem psychosozialen Dienst (SEPAS) im Rahmen des Sekundarunterrichts organisiert werden.
Ein Praktikum kann in einem Unternehmen, einer Vereinigung, einer öffentlichen oder einer staatlich konventionierten Einrichtung absolviert werden.
Wie viele Praktikanten darf ein Unternehmen gleichzeitig beschäftigen?
Für diese Art von Praktika gibt es keine Einschränkung.
Wer übernimmt die Rolle des „Patron de stage“ ?
Der „Patron de stage“ kann der Leiter des Unternehmens oder sein Delegierter sein. Er kann die Aufgaben im Zusammenhang mit Praktika, die im Unternehmen durchgeführt werden, an eine andere Vertrauensperson delegieren, insbesondere an den Personalchef oder den Weiterbildungsverantwortlichen.
Muss der Praktikant von einem Tutor beaufsichtigt werden?
Ja, jedem Praktikanten muss ein Tutor zugeteilt werden, der dafür verantwortlich ist, ihn so gut wie möglich ins Unternehmen zu integrieren, seine regelmäßige Betreuung zu gewährleisten, seine Fragen zu beantworten, ihn zu beraten und anzuleiten.
Bei Praktika mit einer Mindestdauer von 4 Wochen, muss der Tutor am Ende des Praktikums eine kritische und ausführliche Beurteilung abgeben.
Das Praktikum muss einen Informations-, Orientierungs- und Ausbildungscharakter haben.
Einem Praktikanten dürfen keine Aufgaben zugeteilt werden, die eine Leistung erfordern, die mit der eines normalen Arbeitnehmers vergleichbar ist. Er darf weder eine dauerhafte Stelle oder einen vorübergehend abwesenden Mitarbeiter ersetzen, noch ein zeitweilig höheres Arbeitsaufkommen bewältigen.
Jedem Praktikanten muss ein Tutor zugeteilt werden.
Ist es notwendig, eine Praktikumsvereinbarung zu unterzeichnen?
Ja, eine Praktikumsvereinbarung muss vom Praktikanten (oder seinem gesetzlichen Vertreter, falls er minderjährig ist), sowie vom Arbeitgeber „Patron de stage“ und gegebenenfalls von der Bildungseinrichtung unterzeichnet werden.
Im Allgemeinen sieht die Bildungseinrichtung für Praktika, die im Rahmen ihrer Studienprogramme stattfinden, eine Praktikumsvereinbarung vor.
Welche Angaben muss eine Praktikumsvereinbarung zwingend enthalten?
Die Praktikumsvereinbarung muss folgende Angaben enthalten :
die dem Praktikanten zugeteilten Aufgaben;
Anfangs- und Enddatum des Praktikums sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten;
die Bedingungen für die Genehmigung der Erlaubnis sich vom Arbeitsplatz zu entfernen, insbesondere um sich bei einem potenziellen Arbeitgeber vorzustellen;
ggf. die Vergütung des Praktikanten;
die Ernennung eines Tutors;
etwaige Leistungen, die dem Praktikanten zustehen (Sachleistungen wie Verpflegung, Unterkunft oder Kostenerstattung);
der Sozialversicherungsschutz des Praktikanten, insbesondere in Bezug auf die Unfallversicherung;
die Modalitäten der einseitigen oder einvernehmlichen Beendigung der Praktikumsvereinbarung vor dem Ende des Praktikums.
Für diese Art von Praktika gibt es keine Einschränkungen.
Hat der Praktikant Anspruch auf eine Vergütung?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Praktikanten eine Vergütung zu zahlen, wenn die Gesamtdauer des Praktikums weniger als 4 Wochen beträgt.
Ab einer Dauer von 4 Wochen, muss die Vergütung mindestens 30% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer betragen.
Praktikumszeiten, die bei ein und demselben Arbeitgeber („Patron de stage“) in demselben Schul- oder Studienjahr absolviert werden, werden addiert und gelten als ein einziges Praktikum.
Es steht dem Arbeitgeber selbstverständlich frei, eine höhere Vergütung zu zahlen, als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung, falls er dies wünscht.
Dauer des Praktikums
Vergütung
Bruttomonatslohn
Bruttostundenlohn
Weniger als 4 Wochen
Nicht obligatorisch
/
/
4 Wochen und mehr
30% des nicht qualifizierten SSM, es sei denn, die Praktikumsvereinbarung enthält eine vom Minister bestätigte gegenteilige Klause
791,34 €
4,57 €
(die Beträge entsprechen dem ab dem 1. September 2023 geltenden Index 944,43)
Was tun, wenn die Bildungseinrichtung die Vergütung des Praktikums verbietet?
Wenn die Bildungseinrichtung ausdrücklich jegliche Vergütung des Praktikums verbietet und die Einhaltung dieses Verbots eine Bedingung für die Anerkennung des Praktikums ist, kann ausnahmsweise vom Grundsatz der Entschädigung abgewichen werden.
Sofern die von der Bildungseinrichtung erstellte Praktikumsvereinbarung eine Klausel enthält, die eine Vergütung verbietet, muss der Praktikant die Praktikumsvereinbarung vor Beginn des Praktikums beim Arbeitsminister einreichen, damit dieser die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Bedingungen bescheinigen kann. Aufgrund von dieser Bescheinigung wird der Arbeitgeber von der Vergütungspflicht befreit.
Muss der Praktikant Steuern zahlen?
Auf Antrag des Arbeitgebers und unter bestimmten Bedingungen, kann der Lohn eines Praktikanten vollständig von der Steuer befreit werden. In diesem Fall ist der Praktikant davon befreit, dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte aushändigen.
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist an das zuständige Finanzamt (Bureau d’imposition de la retenue d’impôt sur les traitements et salaires – RTS) zu richten und muss folgende Angaben enthalten:
den Namen, die nationale Identifikationsnummer (oder andernfalls das Geburtsdatum), die Adresse des Praktikanten;
Anfangs- und Enddatum der Praktikumsvereinbarung;
die monatliche oder tägliche Vergütung;
eine Studienbescheinigung;
ein Bestätigungsschreiben der Fakultät/Universität/Schule über die Notwendigkeit des Praktikums, wenn es Teil eines Lehrplans ist.
Der Antrag auf Steuerbefreiung wird nur genehmigt, wenn der Lohn ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge 16 € pro Arbeitsstunde nicht übersteigt.
Hat der Schüler/Student Anspruch auf die staatliche Studienbeihilfe?
Grundsätzlich haben Schüler/ Studenten, die ein vergütetes Praktikum absolvieren, weiterhin Anspruch auf die staatliche Beihilfe.
Die Höhe der dem Studenten zustehenden staatlichen Beihilfe hängt von mehreren Faktoren ab, darunter insbesondere vom jährlichen Gesamteinkommen des Studenten und dem Einkommen des Haushalts, in dem er lebt. „Mengstudien.lu” (früher ‚cedies.lu‘) informiert über die Anspruchsvoraussetzungen für die staatliche Beihilfe und über den zu bewilligenden Betrag. Die Webseite stellt auch einen Simulator zur Verfügung, mit dem man seine Finanzbeihilfe online berechnen kann.
Folgende Praktikanten müssen nicht bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS) angemeldet werden:
Schüler und Studenten, die ein Praktikum absolvieren, das von einer luxemburgischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben wird (durch die Schulunfallversicherung gedeckt);
Schüler und Studenten, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben und ein Praktikum absolvieren, das von einer im Ausland ansässigen Bildungseinrichtung vorgeschrieben wird (durch die Schulunfallversicherung gedeckt);
Studenten mit Wohnsitz im Ausland, die in Luxemburg ein Praktikum absolvieren, das von einer im Ausland ansässigen Bildungseinrichtung vorgeschrieben wird, und die in ihrem Wohnsitzland gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls versichert sind.
Bei der CCSS sind dagegen Studenten mit Wohnsitz im Ausland, die ein Praktikum in Luxemburg absolvieren und die in ihrem Wohnsitzland nicht gegen das Risiko von Arbeitsunfällen versichert sind, wie normale Arbeitnehmer zu behandeln und müssen gegen alle sozialen Risiken versichert werden.
Wenn das Praktikum jedoch nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr dauert, ist der Praktikant von der Kranken- und Rentenversicherung befreit und wird nur gegen das Unfallrisiko versichert. Die maximale Dauer von 3 Monaten gilt auch im Falle mehrerer Praktikumsvereinbarungen.
Welche anderen gesetzlichen Bestimmungen schützen den Praktikanten?
Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches bezüglich der Arbeitszeit, der wöchentlichen Ruhezeit, des bezahlten Jahresurlaubs, der gesetzlichen Feiertage, sowie der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gelten auch für Praktikanten.
Außerdem gelten die Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern.
Steht der minderjährige Praktikant aufgrund seines Alters unter besonderem Schutz?
Praktikanten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind durch die für junge Arbeitnehmer geltenden besonderen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs geschützt.
Demnach ist es grundsätzlich verboten, junge Arbeitnehmer mit Arbeiten zu beschäftigen, bei denen sie besonderen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit, ihre physische, psychische, geistige, seelische, moralische oder soziale Entwicklung ausgesetzt sind.
Jugendliche unter 18 Jahren genießen zudem in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Ruhezeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen …) einen besonderen Schutz.
Kann ein Praktikum auf Teilzeitbasis absolviert werden?
Ja, es ist möglich, ein Praktikum auf Teilzeitbasis zu absolvieren, so dass man daneben z.B. Examen vorbereiten, einen kranken Elternteil oder ein kleines Kind betreuen kann.
Wenn der Praktikant und der Arbeitgeber eine Praktikumsvereinbarung auf Teilzeitbasis abschließen, wird die Dauer des Praktikums in Stunden berechnet und die Vergütung für die geleisteten Arbeitsstunden nach dem stündlichen sozialen Mindestlohn berechnet.
Kann die Praktikumsvereinbarung vorzeitig aufgelöst werden?
Die Bedingungen für eine vorzeitige einseitige oder einvernehmliche Kündigung der Praktikumsvereinbarung müssen von den Parteien vereinbart werden und sind zwingend in der Praktikumsvereinbarung zu vermerken.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Praktikumsregister zu führen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Praktikumsregister zu führen. Dieses Register muss der Personaldelegation jederzeit zur Verfügung stehen damit sie Einsicht nehmen kann und es muss der Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines – ITM) auf Anfrage zugänglich gemacht werden.
Wer ist zuständig für die Überwachung der Praktika?
Die Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines – ITM) überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in Bezug auf Praktika.
Was gilt für freiwillige Praktika zum Erwerb von beruflicher Erfahrung?
Um welche Art von Praktikum handelt es sich?
Es handelt sich um ein nicht vorgeschriebenes Praktikum, das von einem Schüler oder Studenten freiwillig während oder direkt nach dem Studium durchgeführt wird, um erste Arbeitserfahrungen zu sammeln oder sich bei der Wahl des Studiums oder des weiteren Bildungswegs besser orientieren zu können.
Die nachfolgend beschriebenen Bestimmungen berühren nicht die Anwendung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Praktika und die Lehrlingsausbildung.
Wer kann ein freiwilliges Praktikum absolvieren?
Schüler oder Studenten, die in einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und regelmäßig einen Bildungszyklus besuchen, dürfen ein freiwilliges Praktikum absolvieren.
Personen, die nicht, oder nicht mehr, in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, kommen grundsätzlich nicht für diese Art von Praktikum in Frage.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Nach dem Erwerb eines luxemburgischen Sekundarschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses, dürfen Personen, die nicht mehr in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, ein freiwilliges Praktikum absolvieren, vorausgesetzt, das gesamte Praktikum findet innerhalb der 12 Monate nach der letzten Schuleinschreibung, die zur Verleihung des oben genannten Diploms geführt hat, statt;
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines ersten Hochschul- oder Universitätsstudiengangs (Bachelor oder BTS), dürfen Personen, die nicht mehr in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, ein freiwilliges Praktikum absolvieren, vorausgesetzt, das gesamte Praktikum findet innerhalb der 12 Monate nach der letzten Immatrikulation, die zur Verleihung des oben genannten Diploms geführt hat, statt;
Mit anderen Worten, Inhaber eines Sekundarschul-abschlusses, eines BTS- oder Bachelor-Abschlusses, die ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben, haben unmittelbar nach der letzten Einschreibung ein Jahr Zeit, um ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren.
Wo kann man ein solches Praktikum absolvieren?
Ein Praktikum kann in einem Unternehmen, einer Vereinigung, einer öffentlichen oder einer staatlich konventionierten Einrichtung absolviert werden.
Wie viele Praktikanten darf ein Unternehmen gleichzeitig beschäftigen?
Die Anzahl der gleichzeitig stattfindenden freiwilligen Praktika darf nicht höher sein als 10% der Belegschaft des Unternehmens.
Unternehmen die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen, dürfen einen Praktikanten beschäftigen.
Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht für den Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 30. September.
Wer übernimmt die Rolle des „Patron de stage“ im Unternehmen?
Der „Patron de stage“ kann der Leiter des Unternehmens oder sein Delegierter sein. Er kann die Aufgaben im Zusammenhang mit Praktika, die im Unternehmen durchgeführt werden, an eine andere Vertrauensperson delegieren, insbesondere an den Personalchef oder den Weiterbildungsverantwortlichen.
Muss der Praktikant von einem Tutor beaufsichtigt werden?
Ja, jedem Praktikanten muss ein Tutor zugeteilt werden, der dafür verantwortlich ist, ihn so gut wie möglich ins Unternehmen zu integrieren, seine regelmäßige Betreuung zu gewährleisten, seine Fragen zu beantworten, ihn zu beraten und anzuleiten.
Bei Praktika mit einer Mindestdauer von 4 Wochen, muss der Tutor am Ende des Praktikums eine kritische und ausführliche Beurteilung abgeben.
Das Praktikum muss einen Informations-, Orientierungs- und Ausbildungscharakter haben.
Einem Praktikanten dürfen keine Aufgaben zugeteilt werden, die eine Leistung erfordern, die mit der eines normalen Arbeitnehmers vergleichbar ist. Das Praktikum darf weder dazu dienen, eine dauerhafte Stelle oder einen vorübergehend abwesenden Mitarbeiter zu ersetzen, noch dazu, ein zeitweilig höheres Arbeitsaufkommen zu bewältigen.
Jedem Praktikanten muss ein Tutor zugeteilt werden.
Ist es notwendig, eine Praktikumsvereinbarung zu unterzeichnen?
Ja, eine Praktikumsvereinbarung muss vom Praktikanten (oder seinem gesetzlichen Vertreter, falls er minderjährig ist) sowie vom Arbeitgeber (Patron de stage) unterzeichnet werden.
Welche Angaben muss eine Praktikumsvereinbarung zwingend enthalten?
Die Praktikumsvereinbarung muss folgende Angaben enthalten:
die dem Praktikanten zugeteilten Aufgaben;
Anfangs- und Enddatum des Praktikums sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten;
die Bedingungen für die Genehmigung der Erlaubnis sich vom Arbeitsplatz zu entfernen, insbesondere um sich bei einem potenziellen Arbeitgeber vorzustellen;
die Vergütung des Praktikanten;
die Ernennung eines Tutors;
etwaige Leistungen, die dem Praktikanten zustehen (Sachleistungen wie Verpflegung, Unterkunft oder Kostenerstattung);
der Sozialversicherungsschutz des Praktikanten, insbesondere in Bezug auf die Unfallversicherung;
die Modalitäten der einseitigen oder einvernehmlichen Beendigung der Praktikumsvereinbarung vor dem Ende des Praktikums.
Die Dauer eines freiwilligen Praktikums beim selben Arbeitgeber ist auf 6 Monate während eines Bezugszeitraums von 24 Monaten begrenzt.
Hat der Praktikant Anspruch auf eine Vergütung?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Praktikanten eine Vergütung zu zahlen, wenn die Gesamtdauer des Praktikums weniger als 4 Wochen beträgt.
Ab einer Dauer von 4 bis einschließlich 12 Wochen, muss die Vergütung 40% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer betragen.
Wenn das Praktikum 13 bis zu einschließlich 26 Wochen dauert, muss die Vergütung 75% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer betragen (siehe Sozialparameter).
Praktika, die bei ein und demselben „Patron de stage“ entweder während eines Schul- oder Studienjahres oder während der 12 Monate nach der letzten Schuleinschreibung absolviert wurden, werden addiert und gelten als ein einziges Praktikum.
Wenn der Praktikant eine Kurzzeit-Hochschulausbildung oder den 1. Zyklus eines Hochschul- oder Universitätsstudiums erfolgreich abgeschlossen hat, d.h. wenn er bereits über einen BTS- oder Bachelor-Abschluss verfügt, wird die ihm zustehende Vergütung auf der Grundlage des qualifizierten Mindestlohns berechnet.
Es steht dem Arbeitgeber selbstverständlich frei, eine höhere Vergütung zu zahlen als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung, falls er dies wünscht.
Dauer des Praktikums
Mindesvergütung pro Monat
Mindestvergütung pro Stunde
Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat
Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts
Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat
Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts
< 4 Wochen
Nicht obligatorisch
Nicht obligatorisch
Nicht obligatorisch
Nicht obligatorisch
4 bis einschließlich 12 Wochen
40% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.055,12 €
40% des monatlichen qualifizierten SSM = 1.266,14 €
40% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 6,10 €
40% des qualifizierten SSM pro Stunde = 7,32 €
> 12 bis einschließlich 26 Wochen
75% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.978,34 €
75% des monatlichen qualifizierten SSM = 2.374,01 €
75% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 11,44 €
75% des qualifizierten SSM pro Stunde = 13,72 €
(die Beträge entsprechen dem ab dem 1. September 2023 geltenden Index 944,43)
Auf Antrag des Arbeitgebers und unter bestimmten Bedingungen, kann der Lohn eines Praktikanten vollständig von der Steuer befreit werden.
In diesem Fall, ist der Praktikant davon befreit, dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte aushändigen.
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
den Namen, die nationale Identifikationsnummer (oder andernfalls das Geburtsdatum), die Adresse des Praktikanten;
Anfangs- und Enddatum der Praktikumsvereinbarung;
die monatliche oder tägliche Vergütung;
eine Studienbescheinigung, falls es sich um einen Studenten oder Schüler handelt.
Der Antrag auf Steuerbefreiung wird nur genehmigt, wenn der Lohn ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge 16 Euro pro Arbeitsstunde nicht übersteigt.
Praktikanten, die auf freiwilliger Basis ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum absolvieren, müssen gegen alle sozialen Risiken versichert werden.
Wenn das Praktikum jedoch nicht länger als drei Monate pro Kalenderjahr dauert, muss der Praktikant lediglich unfallversichert sein. Die maximale Dauer von drei Monaten gilt auch im Falle mehrerer Praktikumsvereinbarungen.
Welche anderen gesetzlichen Bestimmungen schützen den Praktikanten?
Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches bezüglich der Arbeitszeit, der wöchentlichen Ruhezeit, des bezahlten Jahresurlaubs, der gesetzlichen Feiertage, der sexuellen Belästigung, sowie der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gelten auch für Auszubildende.
Außerdem gelten die Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern.
Steht der minderjährige Schüler/Student aufgrund seines Alters unter besonderem Schutz?
Schüler/Studenten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind durch die für junge Arbeitnehmer geltenden besonderen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs geschützt.
Demnach ist es grundsätzlich verboten, junge Arbeitnehmer mit Arbeiten zu beschäftigen, bei denen sie besonderen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit, ihre physische, psychische, geistige, seelische, moralische oder soziale Entwicklung ausgesetzt sind. Jugendliche unter 18 Jahren genießen zudem in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Ruhezeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen …) einen besonderen Schutz.
Kann ein Praktikum auf Teilzeitbasis absolviert werden?
Ja, es ist möglich, ein Praktikum auf Teilzeitbasis zu absolvieren, so dass man daneben z.B. Examen vorbereiten, einen kranken Elternteil oder ein kleines Kind betreuen kann.
Wenn der Praktikant und der Arbeitgeber eine Praktikumsvereinbarung auf Teilzeitbasis abschließen, wird die Höchstdauer des Praktikums in Stunden berechnet und die Vergütung für die geleisteten Arbeitsstunden nach dem stündlichen sozialen Mindestlohn berechnet.
Die Modalitäten der einseitigen oder einvernehmlichen frühzeitigen Beendigung der Praktikumsvereinbarung sind zwischen den Parteien zu vereinbaren. Sie müssen zwingend in der Praktikumsvereinbarung erwähnt werden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Praktikumsregister zu führen?
Der Arbeitgeber („Patron de stage“) ist verpflichtet, ein Praktikumsregister zu führen. Dieses Register muss der Personaldelegation jederzeit zur Verfügung stehen damit sie Einsicht nehmen kann und es muss der Gewerbeaufsicht (ITM) auf Anfrage zugänglich gemacht werden.
Gesetzestext
Wer ist zuständig für die Überwachung der Praktika?
Die Gewerbeaufsicht (ITM) überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in Bezug auf Praktika.
Faire un stage ou travailler comme élève ou étudiant /
E Stage maachen oder als Schüler oder Student schaffe goen
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Socionews N° 6-2020
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