Was ist unter einem unbefristeten Arbeitsvertrag zu verstehen?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Übereinkunft, in der sich eine Person (der Arbeitnehmer) verpflichtet, für eine andere tätig zu sein, der sie sich gegen eine Entlohnung unterstellt.

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag ohne Ablaufdatum, der über einen unbefristeten Zeitraum läuft. Er ist der nach allgemeinem Recht geltende Arbeitsvertrag, der jederzeit durch einseitige Willensäußerung einer der Parteien beendet werden kann, jedoch mit der Einschränkung, dass für die vom Arbeitgeber ausgehende Kündigung ein objektiver und erheblicher Grund für diese vorliegen muss und die Vorschriften für das Kündigungsverfahren eingehalten werden müssen.

Wie wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen?

Der unbefristete Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, wird im Allgemeinen jedoch für jeden einzelnen Arbeitnehmer spätestens bei Diensteintritt des Arbeitnehmers schriftlich festgehalten. Dieses Schriftstück muss eine Mindestanzahl an obligatorischen Bestimmungen enthalten.

Durch ein Gesetz vom 24. Juli 2024 wurde das Arbeitsgesetzbuch geändert, um die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen umzusetzen.

Dieses Gesetz macht eine Anpassung der Vertragsmodelle ab dem 4. August 2024 erforderlich.

Bestehende Verträge müssen nicht angepasst werden. Wenn der Arbeitnehmer, der vor dem 4. August 2024 einen Vertrag abgeschlossen hat, dies jedoch verlangt, muss der Arbeitgeber ihm innerhalb von zwei Monaten ein Dokument aushändigen, das den neuen Bestimmungen entspricht.

Der Vertrag muss vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterzeichnet und in zwei Originalausfertigungen erstellt werden, von denen eine der Arbeitgeber und eine der Arbeitnehmer erhält.

Die Übermittlung von Verträgen in elektronischer Form ist nun unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • der Mitarbeiter hat Zugriff darauf,
  • der Vertrag kann gespeichert und ausgedruckt werden,
  • und der Arbeitgeber bewahrt den Nachweis der Übermittlung oder des Empfangs in elektronischer Form auf.

Ohne schriftlichen Vertrag kann es sich als schwierig erweisen, einen Nachweis für das Arbeitsverhältnis und dessen Bedingungen (z. B.: den Lohn, die Arbeitsdauer, die Arbeitszeiten, usw.) zu erbringen.

In diesem Fall obliegt es dem, der behauptet, durch einen Arbeitsvertrag gebunden zu sein, den Nachweis für dessen Existenz und dessen Inhalt zu erbringen.

Der Arbeitnehmer kann das Bestehen und den Inhalt seines Arbeitsvertrags durch beliebige Beweismittel nachweisen.

Wenn dem Arbeitnehmer eine oder mehrere Informationen nicht innerhalb der Höchstfrist einzeln zur Verfügung gestellt worden sind und nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Einhaltung aufgefordert hat, kann der Arbeitnehmer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der erfolglosen Mahnung durch formlosen Antrag den Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, der im Eilverfahren entscheidet und wie in summarischen Angelegenheiten die Parteien anhört oder ordnungsgemäß vorlädt, dem Arbeitgeber, auch unter Androhung eines Zwangsgeldes, anweisen, ihm die fehlenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss des Vorsitzenden des Arbeitsgerichts ist vorläufig vollstreckbar. Gegen den Beschluss kann Berufung eingelegt werden, die auf einfachen Antrag innerhalb von vierzig Tagen nach der Zustellung über die Geschäftsstelle bei dem Richter eingelegt werden kann, der der Kammer des Berufungsgerichts vorsitzt, die für arbeitsrechtliche Berufungen zuständig ist. Es wird dringend entschieden, wobei die Parteien angehört und ordnungsgemäß geladen werden.

Entsendung ins Ausland

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit für mehr als vier aufeinander folgende Wochen außerhalb des Hoheitsgebiets des Großherzogtums Luxemburg ausüben muss, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument auszustellen, das mindestens folgende Informationen enthalten muss:

  1. das Land oder die Länder, in dem/denen die Arbeitsleistung erbracht werden soll, und die Dauer der im Ausland ausgeübten Arbeiten;
  2. die Währung, in der das Grundgehalt gezahlt wird, sowie die Vergütung, auf die er nach den Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats Anspruch hat;
  3. gegebenenfalls die Geld- und Sachleistungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Versetzung des Arbeitnehmers sowie die entsendungsspezifischen Zulagen und die Bedingungen für die Erstattung von Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten;
  4. ggf. die Bedingungen für die Rückführung des Arbeitnehmers;
  5. den Link zur offiziellen nationalen Internetseite, die vom Aufnahmemitgliedstaat zur Entsendung von Arbeitnehmern.

Die Aushändigung des schriftlichen Dokuments erfolgt in Papierform oder – sofern der Arbeitnehmer Zugang dazu hat, es gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Beleg für die Übermittlung oder den Empfang aufbewahrt – in elektronischer Form.

Gegen Arbeitgeber, die diesen Informationspflichten nicht nachkommen, können Geldstrafen von 251 bis 5000 € pro Arbeitnehmer verhängt werden. Diese Strafen werden im Falle eines Rückfalls innerhalb von zwei Jahren auf das Doppelte erhöht.

(letzte Aktualisierung am 07.01.2025)

Zu welchen Bedingungen kann ein solcher unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Ein Arbeitgeber kann den unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen kündigen. Diese Gründe können in den Fähigkeiten oder im Verhalten des Arbeitnehmers (Kündigung aus persönlichen Gründen) oder aber in den betrieblichen Erfordernissen des Unternehmens liegen (betriebsbedingte Kündigung). Darüber hinaus kann ein Arbeitsvertrag im Falle einer groben Pflichtverletzung des Arbeitnehmers gekündigt werden.

Wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt, so muss die Kündigung immer begründet werden (gegebenenfalls auf Anfrage des Arbeitnehmers), während der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis ohne die Angabe von Gründen kündigen kann.

Die Partei, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag auflöst, muss eine Kündigungsfrist einhalten, deren Länge von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängt. Im Falle einer groben Pflichtverletzung kann der Arbeitsvertrag von beiden Parteien fristlos gekündigt werden.

Die Parteien können den Arbeitsvertrag auch im gegenseitigen Einvernehmen auflösen.

Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag automatisch enden?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet in folgenden Fällen automatisch:

  • Feststellung der Untauglichkeit des Arbeitnehmers für die betreffende Beschäftigung bei der medizinischen Einstellungsuntersuchung;
  • Tod des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers;
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit aufgrund der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitgebers;
  • Konkurserklärung des Arbeitgebers;
  • Gewährung einer Alters- oder Invaliditätsrente an den Arbeitnehmer;
  • am Tag, an dem das Recht des Arbeitnehmers auf Krankengeld erlischt, d. h. grundsätzlich nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit in einem Bezugszeitraum von 104 Wochen;
  • im Falle, wo der Arbeitnehmer seine letzte Beschäftigung nicht mehr ausüben kann, am Tag, an dem der Paritätische Ausschuss seinen Beschluss über eine externe Wiedereingliederung bekannt gibt.