Was ist unter einem unbefristeten Arbeitsvertrag zu verstehen?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Übereinkunft, in der sich eine Person (der Arbeitnehmer) verpflichtet, für eine andere tätig zu sein, der sie sich gegen eine Entlohnung unterstellt.

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag ohne Ablaufdatum, der über einen unbefristeten Zeitraum läuft. Er ist der nach allgemeinem Recht geltende Arbeitsvertrag, der jederzeit durch einseitige Willensäußerung einer der Parteien beendet werden kann, jedoch mit der Einschränkung, dass für die vom Arbeitgeber ausgehende Kündigung ein objektiver und erheblicher Grund für diese vorliegen muss und die Vorschriften für das Kündigungsverfahren eingehalten werden müssen.

Wie wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen?

Der unbefristete Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, wird im Allgemeinen jedoch für jeden einzelnen Arbeitnehmer spätestens bei Diensteintritt des Arbeitnehmers schriftlich festgehalten. Dieses Schriftstück muss eine Mindestanzahl an obligatorischen Bestimmungen enthalten.

Der Vertrag muss vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterzeichnet und in zwei Originalausfertigungen erstellt werden, von denen eine der Arbeitgeber und eine der Arbeitnehmer erhält.

Ohne schriftlichen Vertrag kann es sich als schwierig erweisen, einen Nachweis für das Arbeitsverhältnis und dessen Bedingungen (z. B.: den Lohn, die Arbeitsdauer, die Arbeitszeiten, usw.) zu erbringen.

In diesem Fall obliegt es dem, der behauptet, durch einen Arbeitsvertrag gebunden zu sein, den Nachweis für dessen Existenz und dessen Inhalt zu erbringen.

Zu welchen Bedingungen kann ein solcher unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Ein Arbeitgeber kann den unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen kündigen. Diese Gründe können in den Fähigkeiten oder im Verhalten des Arbeitnehmers (Kündigung aus persönlichen Gründen) oder aber in den betrieblichen Erfordernissen des Unternehmens liegen (betriebsbedingte Kündigung). Darüber hinaus kann ein Arbeitsvertrag im Falle einer groben Pflichtverletzung des Arbeitnehmers gekündigt werden.

Wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt, so muss die Kündigung immer begründet werden (gegebenenfalls auf Anfrage des Arbeitnehmers), während der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis ohne die Angabe von Gründen kündigen kann.

Die Partei, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag auflöst, muss eine Kündigungsfrist einhalten, deren Länge von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängt. Im Falle einer groben Pflichtverletzung kann der Arbeitsvertrag von beiden Parteien fristlos gekündigt werden.

Die Parteien können den Arbeitsvertrag auch im gegenseitigen Einvernehmen auflösen.

Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag automatisch enden?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet in folgenden Fällen automatisch:

  • Feststellung der Untauglichkeit des Arbeitnehmers für die betreffende Beschäftigung bei der medizinischen Einstellungsuntersuchung;
  • Tod des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers;
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit aufgrund der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitgebers;
  • Konkurserklärung des Arbeitgebers;
  • Gewährung einer Alters- oder Invaliditätsrente an den Arbeitnehmer;
  • am Tag, an dem das Recht des Arbeitnehmers auf Krankengeld erlischt, d. h. grundsätzlich nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit in einem Bezugszeitraum von 104 Wochen;
  • im Falle, wo der Arbeitnehmer seine letzte Beschäftigung nicht mehr ausüben kann, am Tag, an dem der Paritätische Ausschuss seinen Beschluss über eine externe Wiedereingliederung bekannt gibt.