Was kann der Arbeitgeber im Falle der vorläufigen Festnahme seines Arbeitnehmers tun?

Der Rechtsprechung zufolge kann die Tatsache, dass sich ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft befindet und aufgrund dessen seinen beruflichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, diesem weder als sein Verschulden angelastet werden noch einen Kündigungsgrund darstellen, da trotz Anklage immer noch die Unschuldsvermutung gilt.

Der Arbeitgeber ist zur Aussetzung des Arbeitsvertrages und folglich zur Unterbrechung der Lohnzahlung befugt. Es wurde entschieden, dass die nicht mit der Erfüllung des Arbeitsvertrages in Zusammenhang stehende vorläufige Festnahme eines Arbeitnehmers einen rechtmäßigen Grund für die Aussetzung des Arbeitsvertrages darstellt, dessen Erfüllung vorübergehend nicht möglich ist.

Was kann der Arbeitgeber im Falle einer Inhaftierung seines Arbeitnehmer tun?

Im Falle der Inhaftierung infolge einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden, da die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über einen langen Zeitraum hinweg nicht möglich ist.