Wie ist der luxemburgische Tarif?

Angewendet auf das berichtigte steuerpflichtige Einkommen sieht der geltende luxemburgische Einkommensteuertarif wie folgt aus:

Dieser Tarif entspricht dem der Klasse 1.

  • 0% für die Einkünfte unter 11.265 Euro
  • 8% für die Einkünfte zwischen 11.265 und 13.137 Euro
  • 9% für die Einkünfte zwischen 13.137 und 15.009 Euro
  • 10% für die Einkünfte zwischen 15.009 und 16.881 Euro
  • 11% für die Einkünfte zwischen 16.881 und 18.753 Euro
  • 12% für die Einkünfte zwischen 18.753 und 20.625 Euro
  • 14% für die Einkünfte zwischen 20.625 und 22.713 Euro
  • 16% für die Einkünfte zwischen 22.713 und 24.513 Euro
  • 18% für die Einkünfte zwischen 24.513 und 26.457 Euro
  • 20% für die Einkünfte zwischen 26.457 und 28.401 Euro
  • 22% für die Einkünfte zwischen 28.401 und 30.345 Euro
  • 24% für die Einkünfte zwischen 30.345 und 32.289 Euro
  • 26% für die Einkünfte zwischen 32.289 und 34.233 Euro
  • 28% für die Einkünfte zwischen 34.233 und 36.177 Euro
  • 34% für die Einkünfte zwischen 36.177 und 38.121 Euro
  • 36% für die Einkünfte zwischen 38.121 und 40.065 Euro
  • 38% für die Einkünfte zwischen 40.065 und 45.897 Euro
  • 39% für die Einkünfte zwischen 45.897 und 100.002 Euro
  • 40% für die Einkünfte zwischen 100.002 und 150.000 Euro
  • 41% für die Einkünfte zwischen 150.000 und 200.004 Euro
  • 42% für die Einkünfte über 200.004 Euro .

Von diesem Steuertarif leiten sich sämtliche anderen in der Praxis verwendeten Steuertarife ab (insbesondere die Tabellen der Klassen 1a und 2).

Dieser Tarif erhöht sich um den Solidaritätszuschlag von derzeit 7% bzw. 9% für steuerpflichtige Einkünfte von über 150.000 Euro in Steuerklasse 1 und 1a oder von über 300.000 Euro in Steuerklasse 2.

Wie ermittle ich meine Steuerschuld?

Um die Höhe Ihrer Steuerbemessungsgrundlage (Ihren Steueranteil) zu ermitteln, können Sie die Formel in den folgenden Tabellen aus dem amtlichen Steuertarif anwenden, wobei R Ihr gesamtes bereinigtes zu versteuerndes Einkommen ist (d.h. nach Abzug von allem, was Sie von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen können), das Sie mit Ihrem Grenzsteuersatz multiplizieren (z.B. 20%, wenn Ihr Einkommen in die bereinigte Steuerklasse zwischen 26.500 und 28.400 Euro in Klasse 1 fällt) und von dem Sie dann den Pauschalbetrag abziehen müssen, der Ihrer Einkommensklasse entspricht (letzte Spalte).

Zum Beispiel: 26.500 x 0,20 – 3.422,28 = 1.877 Euro

Luxemburg erhebt eine Solidaritätssteuer (die an den Beschäftigungsfonds entrichtet wird) auf Ihre Einstufung, die derzeit 7% beträgt, oder sogar 9% für das zu versteuernde Einkommen von mehr als 150.000 Euro in den Steuerklassen 1 und 1a oder mehr als 300.000 Euro in der Steuerklasse 2.

Somit ist (1.877 Euro x 1,07) = 2.008 Euro der Steuerbetrag, den Sie auf Ihr zu versteuerndes Einkommen von 26.500 Euro schulden.

Vergessen Sie nicht, dass auch der Beitrag zur Pflegeversicherung, der im Gegensatz zu den Sozialversicherungsbeiträgen nicht abzugsfähig ist, die Höhe des verfügbaren Einkommens nach Beiträgen beeinflusst (1,4% des Bruttoeinkommens nach Abzug eines Freibetrages, der einem Viertel des Mindestlohnes entspricht).

Sie können auch den Steuerrechner der Steuerverwaltung konsultieren, um dieses Ergebnis zu erhalten (http://www.impotsdirects.public.lu/baremes/personnes-physiques/index.html).

Klasse 1:

Klasse 1a:

Klasse 2:

Die Steuergutschriften

Bis 2016 wurden jedem Arbeitnehmer/Rentenempfänger automatisch 300 Euro pro Jahr im Rahmen der Steuergutschrift für Arbeitnehmer/Rentenempfänger gutgeschrieben. Seit 2017 ist diese Steuergutschrift einkommensabhängig und degressiv gestaltet worden. Diese Ihnen ggf. zustehende Lohnsteueranrechnung mindert also Ihre Steuerschuld. Der Höchstbetrag hierfür beträgt ab 2021 696 Euro (CIS 2021) bei einem Bruttogehalt zwischen 11.266 und 40.000 Euro.

Ab dem Jahr 2023 beträgt die Steuergutschrift für Alleinerziehende, deren Antrag gewährt wird, soweit für Steuerpflichtige der Klasse 1a zutreffend, maximal 2.505 Euro bei einem berichtigten steuerpflichtigen Einkommen unter 60.000 Euro. Sie reduziert sich stufenweise auf 750 Euro bei einem Einkommen von 105.000 Euro. Sie ist auch proportional zum Zeitraum der Steuerpflicht im Steuerjahr (CIM 2023).

Ab dem Steuerjahr 2019 gibt es zur Unterstützung von Steuerpflichtigen, die im Besitz einer Steuerkarte sind und Einkommen aus einer in Luxemburg steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit beziehen, das geringer als der Mindestlohn ist, eine monatliche Steuergutschrift (crédit d’impôt salaire social minimum – CISSM). Sie wird über die Quellensteuer auf Löhne und Gehälter angerechnet. Die Steuergutschrift beläuft sich auf 70 Euro pro Monat (höchstens 840 Euro /Jahr), wenn das Bruttomonatsgehalt für einen Monat auf Vollzeitbasis zwischen 1.800 und 3.000 Euro schwankt. Wenn dieses Gehalt zwischen 3.000 und 3.600 Euro liegt, beträgt die CISSM 70 / 600 x (3.600 – Bruttomonatsgehalt) Euro pro Monat.

Wenn der Arbeitnehmer nicht den ganzen Monat auf Vollzeitbasis gearbeitet hat, wird seine CISSM auf der Grundlage eines fiktiven Bruttomonatsgehalts anteilig berechnet. Hierfür wird die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem Gehalt verglichen, das der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er den ganzen Monat auf Vollzeitbasis unter den gleichen Vergütungsbedingungen gearbeitet hätte. Die Steuergutschrift wird nicht fällig, wenn der (fiktive) Bruttolohn unter dem vordefinierten Schwellenwert sowie der Obergrenze liegt.

(letzte Aktualisierung am 14.03.2023)