Sozialparameter gültig ab 1. Januar 2024 (Index 944,43)

Der Mindestlohn (SSM) für Arbeitnehmer

15-16 Jahre (75% vom SSM) 1.928,20 €
17 Jahre (80% vom SSM) 2.056,74 €
18 Jahre und älter, unqualifiziert (100% vom SSM) 2.570,93 €
18 Jahre und älter, qualifiziert (120% vom SSM) 3.085,11 €

 

Der soziale Mindestlohn (SSM) für Schüler und Studenten

15-16 Jahre (80% von 75% vom SSM) 1.542,56 €
17 Jahre (80% von 80% vom SSM) 1.645,39 €
18 bis 27 Jahre (80% vom SSM) 2.056,74 €

 

Vergütungen von Praktika, die von einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung angeboten werden

Dauer des Praktikums Vergütung Bruttomonatslohn Bruttostundenlohn
< 4 Wochen Nicht obligatorisch /  /
≥ 4 Wochen 30% des nicht qualifizierten SSM, es sei denn, die Praktikumsvereinbarung enthält eine vom Minister bestätigte gegenteilige Klause 771,28 € 4,46 €

 

Vergütungen für praktische Schulungen zum Erwerb von Berufserfahrung

Dauer des Praktikums Mindesvergütung pro Monat Mindestvergütung pro Stunde
Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts
< 4 Wochen Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch
4 bis einschließlich 12 Wochen 40% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.028,37 € 40% des monatlichen qualifizierten SSM  = 1.234,04 € 40% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 5,94 € 40% des qualifizierten SSM pro Stunde = 7,13 €
13 bis einschließlich 26 Wochen 75% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.928,20 € 75% des monatlichen qualifizierten SSM = 2.313,83 € 75% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 11,46 € 75% des qualifizierten SSM pro Stunde = 13,37 €

 

Die maximale Beitragsbemessungsgrundlage der Kranken- und Rentenversicherung

5 x SSM 12.854,64 €

 

Einkommen für soziale Eingliederung (REVIS)

  monatlicher Betrag
Pro Erwachsener 901,94 €
Pro Kind 280,03 €
Zuschlag, pro Kind, für Alleinerziehender Haushalt 82,74 €
Pauschalbetrag für den gemeinsamen Haushalt 901,94 €
Pauschalzuschlag für ein Haushalt mit einem oder mehreren Kindern 135,34 €

 

Teuerungszulage

Betrag des jährlichen Zuschusses Energieprämie
1 Person 1.652,00 € 200 €
2 Personen 2.065,00 € 250 €
3 Personen 2.478,00 € 300 €
4 Personen 2.891,00 € 350 €
5 Personen und mehr 3.304,00 € 400 €

 

Förderbedingung Pro Jahr Energieprämie
Einkommenshöchstgrenze für 1 Person 30.939,53 € 38.674,41 €
Einkommenshöchstgrenze für die 2. Person 15.469,76 € 19.337,20 €
Einkommenshöchstgrenze für jede weitere Person 9.281,86 € 11.602,32 €

 

Andere Leistungen

Einkommen für Schwerbehinderte 1.803,87 €
Zuschlag für Schwerbehinderte 842,81 €

 

Die Pflegeversicherung

Freibetrag auf der steuerlichen Grundlage 642,73 €

 

Die Rentenversicherung

Persönliche Mindestrente oder Mindestrente des überlebenden Ehegatten 40/40 2.244,82 €
Pauschalanhebungen 40/40 619,82 €
Einkommensgrenze gegen den Mehrfachbezug 856,98 €
Immunisiertes Berufseinkommen (Überlebensrenten) 1.662,83 €
Mindest-Waisenrente 612,86 €
Persönliche Höchstrente 10.392,67 €
Erziehungspauschale (Art.3)
pro Kind/pro Monat
86,54 €
Erziehungspauschale (Art. IX,7°)
pro Kind/pro Monat
146,11 €
Grenzwert für die Antikumulrechnung, angewendet auf die höchsten Einkünfte 3.741,36 €

 

Das Kindergeld

Für Kinder, die vor dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag, pro Kind
1 Kind 299,86 €
2 Kinder 336,31 €
3 Kinder 389,67 €
4 Kinder 416,40 €
5 Kinder 432,36 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 22,67 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 56,57 €

Für Kinder, die nach dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag
pro Kind 299,86 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 22,67 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 56,57 €

 

Die Schulzulage

  Monatlicher Betrag
pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 115,00 €
pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 235,00 €

 

Die Geburtszulage

  Monatlicher Betrag
3 Teilzahlungen von 580,03 €

 

Das Elterngeld

Grenzwerte der Vergütung für einen Vollzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 2.570,93 € 4.284,88 €
30 Stunden 1.928,20 € 3.213,66 €
20 Stunden 1.285,47 € 2.142,44 €
10 Stunden 642,73 € 1.071,22 €

 

Grenzwerte der Vergütung für einen Teilzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 1.285,47 € 2.142,44 €
30 Stunden 964,10 € 1.606,83 €
20 Stunden 642,73 € 1.071,22 €
10 Stunden n.a. n.a.

 

Grenzwerte der Vergütung für einen aufgeteilten Elternurlaub – 1 Tag pro Woche (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Stunden Untergrenze Obergrenze
40 heures 514,19 € 856,98 €
30 heures n.a. n.a.
20 heures n.a. n.a.
10 heures n.a. n.a.