Sozialparameter gültig ab 1. Juni 2026 (Index 992,24)

Der Mindestlohn (SSM) für Arbeitnehmer

15-16 Jahre (75% vom SSM) 2.078,49 €
17 Jahre (80% vom SSM) 2.217,06 €
18 Jahre und älter, unqualifiziert (100% vom SSM) 2.771,33 €
18 Jahre und älter, qualifiziert (120% vom SSM) 3.325,59 €

 

Der soziale Mindestlohn (SSM) für Schüler und Studenten

15-16 Jahre (80% von 75% vom SSM) 1.662,79 €
17 Jahre (80% von 80% vom SSM) 1.773,65 €
18 bis 27 Jahre (80% vom SSM) 2.217,06 €

 

Vergütungen von Praktika, die von einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung angeboten werden

Dauer des Praktikums Vergütung Bruttomonatslohn Bruttostundenlohn
Weniger als 4 Wochen  Nicht obligatorisch /  /
4 Wochen und mehr  30% des nicht qualifizierten SSM, es sei denn, die Praktikumsvereinbarung enthält eine vom Minister bestätigte gegenteilige Klause 831,40 € 4,81 €

 

Vergütungen für praktische Schulungen zum Erwerb von Berufserfahrung

Dauer des Praktikums Mindesvergütung pro Monat Mindestvergütung pro Stunde
Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts
< 4 Wochen Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch
4 bis einschließlich 12 Wochen 40% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.108,53 € 40% des monatlichen qualifizierten SSM  = 1.330,24 € 40% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 6,41 € 40% des qualifizierten SSM pro Stunde =  7,69 €
> 12 bis einschließlich 26 Wochen 75% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 2.078,49 € 75% des monatlichen qualifizierten SSM = 2.494,19 € 75% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 12,01 € 75% des qualifizierten SSM pro Stunde = 14,42 €

 

Die maximale Beitragsbemessungsgrundlage der Kranken- und Rentenversicherung

5 x SSM 13.856,63 

 

Einkommen für soziale Eingliederung (REVIS)

  monatlicher Betrag
Pro Erwachsener  972,20 € 
Pro Kind  301,84 € 
Zuschlag, pro Kind, für Alleinerziehender Haushalt 89,21 € 
Pauschalbetrag für den gemeinsamen Haushalt  972,20 € 
Pauschalzuschlag für ein Haushalt mit einem oder mehreren Kindern  145,86 €

 

Teuerungszulage

Betrag des jährlichen Zuschusses Energieprämie
1 Person 1.817,00 €  600,00 € 
2 Personen 2.272,00 €  750,00 € 
3 Personen 2.727,00 €  900,00 € 
4 Personen 3.182,00 €  1.050,00 € 
5 Personen und mehr 3.637,00 €  1.200,00 € 

 

Förderbedingung Pro Jahr Energieprämie
Einkommenshöchstgrenze für 1 Person 32.526,24 €  40.657,68 € 
Einkommenshöchstgrenze für die 2. Person 16.263,00 €  20.328,84 € 
Einkommenshöchstgrenze für jede weitere Person 9.757,80 €  12.197,28 € 

 

Andere Leistungen

Einkommen für Schwerbehinderte 1.944,40  
Zuschlag für Schwerbehinderte 885,48 € 

 

Die Pflegeversicherung

Freibetrag auf der steuerlichen Grundlage 692,83 

 

Die Rentenversicherung

Persönliche Mindestrente oder Mindestrente des überlebenden Ehegatten 40/40 2.436,04 €
Pauschalanhebungen 40/40  678,71 €
Einkommensgrenze gegen den Mehrfachbezug  923,78 €
Immunisiertes Berufseinkommen (Überlebensrenten) 1.804,47 €
Mindest-Waisenrente  665,57 €
Persönliche Höchstrente 11.277,94 €
Erziehungspauschale (Art.3)
pro Kind/pro Monat
86,54 € 
Erziehungspauschale (Art. IX,7°)
pro Kind/pro Monat
158,26 €
Grenzwert für die Antikumulrechnung, angewendet auf die höchsten Einkünfte 4.060,06 €

 

Das Kindergeld

Für Kinder, die vor dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag, pro Kind
1 Kind 315,04 €
2 Kinder 353,34 €
3 Kinder 409,40 €
4 Kinder 437,48 €
5 Kinder 454,25 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 23,81 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 59,44 €

Für Kinder, die nach dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag
pro Kind 315,04 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 23,81 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 59,44 €

 

Die Schulzulage

  Monatlicher Betrag
pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 115,00 €
pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 235,00 €

 

Die Geburtszulage

  Monatlicher Betrag
3 Teilzahlungen von 580,03 €

 

Das Elterngeld

Grenzwerte der Vergütung für einen Vollzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 2.771,33 €  4.618,88 € 
30 Stunden 2.078,50 €  3.464,16 € 
20 Stunden 1.385,67 €  2.309,44 € 
10 Stunden  692,83 €  1.154,72 € 

 

Grenzwerte der Vergütung für einen Teilzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 1.385,67 €  2.309,44 € 
30 Stunden 1.039,25 €  1.732,08 € 
20 Stunden  692,83 €  1.154,72 € 
10 Stunden n.a. n.a.

 

Grenzwerte der Vergütung für einen aufgeteilten Elternurlaub – 1 Tag pro Woche (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Stunden Untergrenze Obergrenze
40 heures  554,27 €  923,78 €
30 heures n.a. n.a.
20 heures n.a. n.a.
10 heures n.a. n.a.