Welche Auswirkungen kann eine lange Krankheit auf den Arbeitsvertrag haben?

Der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers wird automatisch an dem Tag beendet, an dem er seine Ansprüche auf das ihm gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzbuchs gewährte Krankengeld ausgeschöpft hat, d.h. nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit in einem Bezugszeitraum von 104 Wochen.

Die Erschöpfung der Ansprüche auf Krankengeld impliziert folglich die automatische Beendigung des Arbeitsvertrags des Arbeitnehmers.

Daher ist es möglich, dass ein 5-tägiger Arbeitsausfall aufgrund einer harmlosen Erkrankung im schlimmsten Fall dazu führt, dass die Gesamtzahl von 78 Wochen über den zweijährigen Bezugszeitraum überschritten wird und der Arbeitsvertrag der betreffenden Person fristlos gekündigt wird.

Es kann auch vorkommen, dass der Arbeitsvertrag eines krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmers trotz seines Kündigungsschutzes (26 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit) automatisch gekündigt wird, da er die maximale Dauer der Übernahme durch die Nationale Gesundheitskasse (CNS) erreicht hat.