Wer ist die zuständige Behörde?

Die Bundesagentur für Arbeit und ihre örtlichen Agenturen sind die Behörden, an die Sie sich wenden müssen.
Die zuständige Agentur kann mit diesem Suchinstrument ermittelt werden.

Weitere Informationen

Wann und wie kann man sich anmelden?

Man kann sich online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch unter der kostenlosen Nummer
0800 4 555500 oder schriftlich anmelden. Es ist jedoch wichtig, sich nur auf eine Weise anzumelden.

Der zukünftige Arbeitslose wird aufgefordert, sich spätestens drei Monate vor dem Ende seines Arbeitsvertrags oder innerhalb von drei Tagen nach der Benachrichtigung über das Ende des Arbeitsvertrags, falls dies innerhalb eines kürzeren Zeitraums erfolgt, als Arbeitsuchender zu melden.

ACHTUNG: Die Meldung als Arbeitsuchender ersetzt nicht die Meldung zum Erhalt von Arbeitslosengeld. Die Anmeldung muss spätestens am ersten Tag der Inaktivität erfolgen. Der Antrag kann auch online oder persönlich beim örtlichen Arbeitsamt gestellt werden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Sie müssen Ihren Personalausweis mit der aktuellen Wohnadresse vorlegen (oder einen Reisepass oder ein Ersatzdokument zusammen mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung).

Die Schritte, damit die Arbeitsverwaltung das Formular U1 erhält, müssen bereits im Vorfeld unternommen worden sein (siehe Einleitung).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen zu erhalten?

Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat eine versicherte Person, die unfreiwillig arbeitslos ist, eine Erwerbstätigkeit ausüben kann und bei der Arbeitsverwaltung gemeldet ist.

Man darf nicht älter als 65 Jahre sein (67 Jahre für die Jahrgänge 1947 bis 1964, außer für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und 45 Beitragsjahre nachweisen können).

Sie müssen in den 30 Monaten vor der Eintragung als Arbeitsuchender eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten nachweisen.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich kündige?

Bei einer Kündigung ohne einen als gültig anerkannten Grund werden Leistungen erst nach einer Wartezeit von bis zu 12 Wochen gewährt.

Wie lange dauert der Leistungsbezug?

Die Dauer des Leistungsbezugs hängt von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Betroffenen ab:

Alter Gearbeitete Zeit in den
letzten 5 Jahren
Entschädigung
12 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate
50 Jahre 30 Monate 15 Monate
55 Jahre 36 Monate 18 Monate
58 Jahre 48 Monate 24 Monate

Der Empfänger von Arbeitslosengeld darf bis zu 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Sein Erwerbseinkommen wird nach einem Freibetrag von 165 € von der Arbeitslosenunterstützung, auf die er Anspruch hat, abgezogen.

Wie hoch ist die Leistung?

Die Höhe der Leistung hängt vom durchschnittlichen Verdienst ab, den Sie im Jahr vor Beginn des Leistungsanspruchs erhalten haben (im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze). Der Bruttolohn wird um die üblicherweise anwendbaren gesetzlichen Abzüge vermindert (pauschale Nettolohnzahlung).

Er beträgt 60 % des Gehalts für Anspruchsberechtigte ohne Kinder und 67 % für Anspruchsberechtigte mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind.

Ein Rechner steht auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Arbeitssuchende, die keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben oder deren Ansprüche aus dieser Versicherung erschöpft sind, haben Anspruch auf das individuelle Minimum, das einkommensabhängig gewährt wird. Diese Leistung kann auch an einen Arbeitnehmer gezahlt werden, dessen Einkommen nicht zum Leben ausreicht. Es handelt sich hierbei um eine Differenzialleistung.