Wer kann eine Vereinbarung im Bereich des berufsübergreifenden sozialen Dialogs stellen?

Die Partner, die eine nationale oder eine berufsübergreifende Vereinbarung treffen können, sind:

  • zum einen die Gewerkschaften, die über die allgemeine nationale Tariffähigkeit verfügen und
  • zum anderen die nationalen oder sektoriellen Arbeitgeberverbände oder die Arbeitgeberverbände, die eine oder mehrere Branchen, Berufe oder Tätigkeitsbereiche vertreten oder erklären, sich für den Abschluss einer solchen Vereinbarung zusammenzuschließen.

Welche Bereiche können von einer Vereinbarung in Zusammenhang mit dem berufsübergreifenden sozialen Dialog abgedeckt werden?

Diese Vereinbarungen können insbesondere auf nationaler oder berufsübergreifender Ebene getroffen werden.

Sie können sich auf die folgenden Themen beziehen:

  • Umsetzung von Tarifverträgen, die gemäß den Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Union auf europäischer Ebene von den Sozialpartnern verabschiedet wurden;
  • Umsetzung von europäischen Richtlinien, die die Möglichkeit einer Umsetzung auf nationaler Ebene durch eine von den nationalen Sozialpartnern getroffene Vereinbarung vorsehen, und insbesondere der Richtlinien, die sich auf die Einigung der Sozialpartner auf europäischer Ebene stützen;
  • nationale oder berufsübergreifende Vereinbarungen, die sich auf Themen beziehen, bei denen die beiden Partner eine Einigung erzielt haben; zum Beispiel die Gestaltung und die Verkürzung der Arbeitszeit, die berufliche Fortbildung usw.

Welche Tragweite besitzt eine Allgemeinverbindlicherklärung von Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem berufsübergreifenden sozialen Dialog?

Die nationalen oder berufsübergreifenden Vereinbarungen können für alle im Inland gesetzlich niedergelassenen Unternehmen und die in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer für allgemein verbindlich erklärt werden.

Wer ist dazu berechtigt, einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung zu stellen?

Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wird gemeinsam von den Gewerkschaften, die über die allgemeine nationale Tariffähigkeit verfügen und von den Arbeitgeberverbänden, die die nationale Vereinbarung unterzeichnet haben, an den Minister für Arbeit gerichtet.

Wie wird die Allgemeinverbindlicherklärung beschlossen?

Die Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt durch großherzogliche Verordnung auf der Grundlage eines einstimmigen Vorschlages aller Mitglieder beider Gruppen in der paritätischen Kommission der nationalen Schlichtungsstelle (Office national de conciliation), nachdem die Berufskammern um ihre Stellungnahme gebeten wurden.