An wen richtet sich der Berufseingliederungsvertrag?

Arbeitsuchende

Der Berufseingliederungsvertrag CAE steht jungen Arbeitsuchenden aller Qualifikationsstufen unter dreißig Jahren offen, die seit mindestens 3 Monaten bei der Arbeitsagentur (nachstehend ADEM) als arbeitsuchend gemeldet sind.

Jungen Arbeitsuchenden, die eine Lehre absolvieren möchten, kann in Erwartung des Abschlusses eines Lehrvertrages eine Ausnahme in Bezug auf den Meldezeitraum bei der ADEM gewährt werden.

Arbeitgeber

Lediglich Arbeitgeber mit der Rechtsform einer Handelsgesellschaft können den CAE nicht nutzen.

Alle übrigen Arbeitgeber können ihn nutzen, insbesondere Gemeinden, Kommunalverbände, Ministerien, die öffentliche Verwaltung, öffentliche Unternehmen, gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, Verbände, Stiftungen, usw.

Das Arbeitsamt kann einem Arbeitgeber bei dessen offensichtlichem Missbrauch der Maßnahme das Recht absprechen, einen Arbeitsuchenden im Rahmen eines Berufseingliederungsvertrages zu beschäftigen.

Wie findet man eine freie Stelle?

Die Arbeitsagentur übernimmt die Rolle des Vermittlers zwischen den Arbeitsuchenden und den am Abschluss eines CAE interessierten Arbeitgebern.

Die Arbeitgeber stellen beim Beauftragten für Jugendbeschäftigung bei der ADEM einen Antrag auf Vermittlung eines jungen Arbeitsuchenden. Der Antrag enthält eine Beschreibung der zu leistenden Aufgaben und ein Tätigkeitsprofil.

ACHTUNG: Lehnt ein junger Arbeitsuchender ohne stichhaltigen Grund einen Berufseingliederungsvertrag ab, so erlischt sein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wie wird der Vertrag abgeschlossen?

Der CAE wird zwischen dem jungen Arbeitsuchenden und der ADEM abgeschlossen.

Wie lange läuft der Vertrag?

Der CAE wird für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen.

Der Direktor der ADEM kann nach Stellungnahme des Beauftragten für Jugendbeschäftigung eine Verlängerung des Vertrages beim selben Arbeitgeber um maximal 6 Monate genehmigen, sofern der Arbeitgeber spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende einen ordnungsgemäß begründeten Antrag einreicht. Darüber hinaus kann er auch dem Abschluss eines neuen CAE über denselben Zeitraum (6 Monate) bei einem anderen Arbeitgeber zustimmen.

Wie lange ist die Arbeitszeit des jungen Arbeitsuchenden?

Die Arbeitszeit beläuft sich auf 40 Stunden pro Woche.

Während dieser 40 Stunden muss der junge Arbeitsuchende an Weiterbildungen teilnehmen können, die seitens der ADEM oder des Arbeitgebers bestimmt und organisiert werden.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dem jungen Arbeitsuchenden während seiner Arbeitszeit auch ermöglichen, seinen Verpflichtungen gegenüber der ADEM gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf Stellenangebote und Vorladungen.

Zudem muss der junge Arbeitsuchende an einem oder mehreren Vorstellungsgesprächen teilnehmen können. Die Teilnahme wird durch eine seitens des potentiellen Arbeitgebers unterzeichnete Anwesenheitsbescheinigung bestätigt (von der ADEM bereitgestellter Formularvordruck). Der junge Arbeitsuchende muss diese Bescheinigung dem Arbeitgeber aushändigen und eine Kopie davon an den Beauftragten für Jugendbeschäftigung übermitteln.

Wie wird der junge Arbeitsuchende betreut?

Der Arbeitgeber bestimmt einen Tutor, der den jungen Arbeitsuchenden während des CAE unterstützt und betreut.

Der Beauftragte für Jugendbeschäftigung kann den Tutor zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Informationssitzungen auffordern.

Innerhalb einer Frist von einem Monat nach Abschluss des CAE, stellen der Arbeitgeber und der Tutor gemeinsam mit dem jungen Arbeitsuchenden einen Schulungsplan auf, der an die Arbeitsagentur (ADEM) weitergeleitet wird.

Der Tutor teilt der ADEM im Einvernehmen mit dem jungen Arbeitsuchenden die festgestellten Fertigkeiten und Schwachpunkte sowie die seitens des Betroffenen im Rahmen des Berufseingliederungsvertrages zu erzielenden Fortschritten mit.

Der Beauftragte für Jugendbeschäftigung ist dazu befugt, die jungen Arbeitsuchenden an ihrem Arbeitsplatz zu besuchen, um sich von der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu überzeugen.

Wie wird der junge Arbeitsuchende beurteilt?

Die Arbeitsagentur, der Arbeitgeber und der Tutor beurteilen, den im Rahmen eines Berufseingliederungsvertrages beschäftigten jungen Arbeitsuchenden 6 Monate nach Vertragsbeginn und 8 Wochen vor Vertragsende.

Am Ende des Berufseingliederungsvertrages stellt der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Ende der Maßnahme aus, aus der die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die gegebenenfalls absolvierten Weiterbildungen hervorgehen.

Welchen Lohn erhält der junge Arbeitsuchende?

Der junge Arbeitsuchende über 18 Jahre erhält eine Entschädigung in Höhe von 100% des ihm im Falle einer Beschäftigung als unqualifizierter Arbeitnehmer zustehenden sozialen Mindestlohns (siehe Sozialparameter).

Junge Arbeitsuchende unter 18 Jahren erhalten lediglich 80% des sozialen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer.

Besitzt der Arbeitsuchende einen Fachhochschulabschluss (BTS), einen Bachelor- oder Masterabschluss, so hat er Anspruch auf 130 % des sozialen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer.

Die Entschädigung unterliegt den für Löhne vorgesehenen Steuern und Sozialabgaben.

Dem Arbeitgeber ist es freigestellt, dem jungen Arbeitsuchenden eine Leistungsprämie zu entrichten, die seitens des Beschäftigungsfonds nicht erstattet wird.

Welche Bestimmungen des allgemeinen Rechts finden Anwendung?

Jugendliche, die im Rahmen eines CAE beschäftigt sind, haben Anspruch auf den im Unternehmen üblichen Urlaub.

Bei Nachtarbeit, Überstunden, Feiertags- und Sonntagsarbeit sind die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und tarifvertraglichen Bestimmungen des allgemeinen Rechts anzuwenden.

Die Zeit der Beschäftigung im Rahmen eines CAE wird als Anwartschaftszeit angerechnet und berechtigt zum Bezug von Arbeitslosengeld.

Welche Pflichten hat der junge Arbeitsuchende?

Der junge Arbeitsuchende muss eine ihm seitens der Arbeitsagentur angebotene angemessene Arbeitsstelle selbst dann annehmen, wenn es sich dabei um eine Stelle im Rahmen eines Berufseinführungsvertrages handelt.

Jugendliche, die im Rahmen eines Berufseingliederungsvertrages an einer Weiterbildung teilnehmen und einen Arbeitsvertrag abschließen, können diese Weiterbildung nach Zustimmung des Beauftragten für Jugendbeschäftigung zu Ende bringen.

Auf welche Beihilfen hat der Arbeitgeber Anspruch?

Der Beschäftigungsfonds erstattet allen Arbeitgebern mit Ausnahme des Staats (100%ige Erstattung) während der ersten 12 Monate des Berufseingliederungsvertrages 75% Prozent der seitens des jungen Arbeitsuchenden erhaltenen Entschädigung, sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben.

Im Falle einer Verlängerung reduziert sich die Erstattung auf 50% der Entschädigung.

Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber eine Einstellungsprämie, wenn er den jungen Arbeitsuchenden nach Ablauf des CAE einstellt (siehe nächste Frage).

Welche Anreize werden dem Arbeitgeber für die Einstellung des jungen Arbeitsuchenden nach Vertragsende geboten?

Die Einstellung eines jungen Arbeitsuchenden nach Ablauf des CAE erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Vertrages ohne Probezeit.

Im Gegenzug entrichtet der Beschäftigungsfonds dem Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben für die ersten 12 Monate nach dem Einstellungsdatum.

Diese Prämie wird auf Antrag des Arbeitgebers gezahlt, der jedoch erst 12 Monate nach der unbefristeten Einstellung des Arbeitsuchenden beim Beschäftigungsfonds unter der Voraussetzung gestellt werden kann, dass der Betreffende zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Unternehmen tätig ist.

Wie endet der Vertrag?

Sofern der junge Arbeitsuchende, den ihm seitens der ADEM auferlegten Verpflichtungen ohne stichhaltigen Grund nicht nachkommt, kann der Direktor der ADEM nach Stellungnahme des Beauftragten für Jugendbeschäftigung und auf ordnungsgemäß begründeten Antrag des Arbeitgebers den Berufseingliederungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Tagen per Einschreiben kündigen.

Im Falle schwerwiegender Gründe findet die 8-tägige Kündigungsfrist keine Anwendung.

Eine derartige Kündigung führt dazu, dass der junge Arbeitsuchende vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossen wird.

Der junge Arbeitsuchende kann den Berufseingliederungsvertrag unter Einhaltung einer 8-tägige Kündigungsfrist per Einschreiben beenden, sofern er triftige und überzeugende Gründe dafür hat.

Am Ende des Berufseingliederungsvertrages stellt der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Ende der Maßnahme aus, aus der die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die gegebenenfalls absolvierten Weiterbildungen hervorgehen.

Veröffentlichung der CSL und Rechtsprechung

Die CAE- und CIE-Verträge

Weitere Informationen finden Sie in unserer Veröffentlichung, die Sie HIER herunterladen können.

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