An wen richtet sich der Berufseinführungsvertrag?

Arbeitsuchende

Der Berufseinführungsvertrag (CIE) steht jungen Menschen unter 30 Jahren mit oder ohne Abschluss offen, die seit mindestens drei Monaten bei der ADEM als arbeitsuchend gemeldet sind.

Jungen Arbeitsuchenden, die eine Lehre absolvieren möchten, kann in Erwartung des Abschlusses eines Lehrvertrages eine Ausnahme in Bezug auf den Meldezeitraum bei der ADEM gewährt werden.

Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Sektors einschließlich Handelsgesellschaften mit staatlicher Beteiligung (z.B. Nationale luxemburgische Eisenbahngesellschaft CFL, Post, Lux-Airport usw.) können einen CIE abschließen, sofern sie dem jungen Arbeitsuchenden am Ende des Vertrages eine wirkliche Beschäftigungsperspektive bieten können.

Die ADEM kann sich weigern, einem Arbeitgeber einen Arbeitsuchenden für einen Berufseinführungsvertrag zu vermitteln, wenn der Arbeitgeber die Maßnahme offensichtlich missbraucht und/oder eine angemessene Betreuung des jungen Arbeitsuchenden nicht gewährleistet werden kann.

Wie findet man eine freie Stelle?

Die Arbeitgeber stellen beim Beauftragten für Jugendbeschäftigung einen Antrag auf Vermittlung eines jungen Arbeitsuchenden. Der Antrag enthält eine Beschreibung der zu leistenden Aufgaben und ein Tätigkeitsprofil.

Die ADEM bietet den jungen Arbeitsuchenden freie Stellen an.

ACHTUNG: Lehnt ein junger Arbeitsuchender ohne stichhaltigen Grund einen Berufseinführungsvertrag ab, so erlischt sein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wie wird der Vertrag abgeschlossen?

Der Berufseinführungsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber, dem jungen Arbeitsuchenden und der ADEM abgeschlossen.

Wie lange läuft der Vertrag?

Der CIE wird für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Der Direktor der ADEM kann nach Stellungnahme des Beauftragten für Jugendbeschäftigung eine Verlängerung des Vertrages um maximal 6 Monate genehmigen, sofern der Arbeitgeber spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende einen ordnungsgemäß begründeten Antrag einreicht. Darüber hinaus kann er auch dem Abschluss eines neuen CIE über denselben Zeitraum (6 Monate) bei einem anderen Arbeitgeber zustimmen.

Für Arbeitgeber, in deren Unternehmen ein Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen besteht, ist keine Verlängerungsgenehmigung erforderlich.

Wie lange ist die Arbeitszeit des jungen Arbeitsuchenden?

Der junge Arbeitsuchende arbeitet grundsätzlich 40 Stunden pro Woche.

Der Arbeitgeber gewährleistet dem jungen Arbeitsuchenden eine praktische Ausbildung, die ihm seine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert. Darüber hinaus kann er ihm während der Arbeitszeit auch eine theoretische Ausbildung anbieten.

Der Arbeitgeber muss dem jungen Arbeitsuchenden während seiner Arbeitszeit auch ermöglichen, seinen Verpflichtungen gegenüber der Arbeitsagentur gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf Stellenangebote, Vorladungen und Weiterbildungen.

Zudem muss der Arbeitgeber dem jungen Arbeitsuchenden auch die Teilnahme an einem oder mehreren Vorstellungsgesprächen ermöglichen. Die Teilnahme wird durch eine seitens des potentiellen Arbeitgebers unterzeichnete Anwesenheitsbescheinigung bestätigt (von der ADEM bereitgestellter Formularvordruck). Der junge Arbeitsuchende muss diese Bescheinigung dem Arbeitgeber aushändigen und eine Kopie davon an den Beauftragten für Jugendbeschäftigung übermitteln.

Wie wird der junge Arbeitsuchende betreut?

Dem jungen Arbeitsuchenden wird ein Tutor zugeteilt, der ihn während des CIE unterstützt und betreut. Der Beauftragte für Jugendbeschäftigung kann den Tutor zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Informationssitzungen auffordern.

Innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Abschluss des CIE, stellen der Arbeitgeber und der Tutor gemeinsam mit dem jungen Arbeitsuchenden einen Schulungsplan auf, der an den Beauftragten für Jugendbeschäftigung weitergeleitet wird.

Der Tutor teilt der Arbeitsagentur die festgestellten Fertigkeiten und Schwachpunkte, sowie die seitens des Betroffenen im Rahmen des Berufseinführungsvertrages zu erzielenden Fortschritte mit.

Wie wird der junge Arbeitsuchende beurteilt?

Das Arbeitsamt (die Arbeitsagentur), der Arbeitgeber und der Tutor beurteilen den jungen Arbeitsuchenden 6 Monate nach Vertragsbeginn und 8 Wochen vor Vertragsende.

Am Ende des CIE stellt der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Ende der Maßnahme aus, aus der die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die gegebenenfalls absolvierten Weiterbildungen hervorgehen.

Welchen Lohn erhält der junge Arbeitsuchende?

Der junge Arbeitsuchende über 18 Jahre erhält eine Entschädigung in Höhe von 100% des ihm im Falle einer Beschäftigung als unqualifizierter Arbeitnehmer zustehenden sozialen Mindestlohns (siehe Soziale Parameter).

Junge Arbeitsuchende unter 18 Jahren erhalten lediglich 80% des sozialen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer.

Besitzt der Arbeitsuchende einen Fachhochschulabschluss (BTS), einen Bachelor- oder Masterabschluss, so hat er Anspruch auf 130 % des sozialen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer.

Die Entschädigung unterliegt den für Löhne vorgesehenen Steuern und Sozialabgaben.

Dem Arbeitgeber ist es freigestellt, dem jungen Arbeitsuchenden eine Leistungsprämie zu entrichten, die seitens des Beschäftigungsfonds nicht erstattet wird.

Welche Bestimmungen des allgemeinen Rechts finden Anwendung?

Jugendliche, die im Rahmen eines CIE beschäftigt sind, haben Anspruch auf den im Unternehmen üblichen Urlaub.

Bei Nachtarbeit, Überstunden, Feiertags- und Sonntagsarbeit sind die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und tarifvertraglichen Bestimmungen des allgemeinen Rechts anzuwenden.

Die Zeit der Beschäftigung im Rahmen eines CIE wird als Anwartschaftszeit angerechnet und berechtigt zum Bezug von Arbeitslosengeld.

Auf welche Beihilfen hat der Arbeitgeber Anspruch?

Der Beschäftigungsfonds erstattet dem Arbeitgeber während der ersten 12 Monate des CIE monatlich 50% der seitens des jungen Arbeitsuchenden erhaltenen Entschädigung, sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben.

Ist das Geschlecht der beschäftigten Person in der Branche des Arbeitgebers und/oder in dem betreffenden Beruf unterrepräsentiert, so erhöht sich die Erstattung auf 65%.

Im Falle einer Verlängerung reduziert sich die Erstattung auf 30% der Entschädigung.

Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber eine Einstellungsprämie, wenn er den jungen Arbeitsuchenden nach Ablauf des CIE einstellt (siehe nächste Frage).

Welche Anreize werden dem Arbeitgeber für die Einstellung des jungen Arbeitsuchenden nach Vertragsende geboten?

Möchte der Arbeitgeber den jungen Arbeitsuchenden nach Ablauf des CIE einstellen, erfolgt dies im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrages ohne Probezeit.

Im Gegenzug entrichtet der Beschäftigungsfonds allen Arbeitgebern außer dem Staat den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben für die ersten 12 Monate nach dem Einstellungsdatum.

Diese Prämie wird auf Antrag des Arbeitgebers gezahlt, der jedoch erst 12 Monate nach der unbefristeten Einstellung des Arbeitsuchenden beim Beschäftigungsfonds unter der Voraussetzung gestellt werden kann, dass der Betreffende zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Unternehmen tätig ist.

Wie endet der Vertrag?

Der junge Arbeitsuchende kann den Berufseinführungsvertrag unter Einhaltung einer 8-tägigen Kündigungsfrist per Einschreiben beenden, sofern er triftige und überzeugende Gründe dafür hat.

Der Arbeitgeber kann den CIE in den ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss mit einer 8-tägigen Kündigungsfrist per Einschreiben kündigen.

Nach Ablauf der ersten 6 Wochen kann der Arbeitgeber den Vertrag nur mit Zustimmung des Arbeitsamts kündigen.

Im Falle schwerwiegender Gründe findet die 8-tägige Kündigungsfrist keine Anwendung.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Vertragsende?

Arbeitsbescheinigung

Bei Ablauf des Berufseinführungsvertrages stellt der Arbeitgeber dem jungen Arbeitsuchenden eine Arbeitsbescheinigung über die Art und Dauer der Beschäftigung sowie über die absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen aus (von der ADEM bereitgestelltes Muster).

Bevorzugte Einstellung

Der Arbeitgeber ist bei Neueinstellungen verpflichtet, einen ehemaligen Mitarbeiter, der im Rahmen eines Berufseinführungsvertrages bei ihm beschäftigt war und wieder arbeitslos ist, und dessen Vertrag in den 3 Monaten vor der Neueinstellung ausgelaufen ist, bevorzugt einzustellen.

Zu diesem Zweck informiert der Arbeitgeber die Arbeitsagentur rechtzeitig über die verfügbare(n) Stelle(n). Sofern der ehemals im Rahmen eines Berufseinführungsvertrages tätige junge Arbeitsuchende über die erforderlichen Qualifikationen und das gewünschte Profil verfügt, wird er von der Arbeitsagentur kontaktiert und teilt dem Arbeitgeber seine Entscheidung innerhalb von acht Tagen mit.

Veröffentlichung der CSL und Rechtsprechung

Die CAE- und CIE-Verträge

Weitere Informationen finden Sie in unserer Veröffentlichung, die Sie HIER herunterladen können.

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