Was ist unter dem Begriff "Lohnzulagen" zu verstehen?

Zusätzlich zu dem Grundlohn im eigentlichen Sinne, entrichtet der Arbeitgeber seinem Personal zuweilen noch andere Beträge wie Gratifikationen, ein 13. Monatsgehalt, usw. Die Zuweisung von Lohnzulagen, die unterschiedliche Bezeichnungen tragen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Sachleistungen, wie beispielsweise Dienstwagen, Dienstwohnungen, usw., stellen eine andere Kategorie von Lohnzulagen dar.

Was ist unter Gratifikation zu verstehen?

Das luxemburgische Arbeitsrecht enthält keinen Rechtstext, der den Arbeitgeber zur Entrichtung einer Gratifikation an seine Arbeitnehmer verpflichtet.

Infolgedessen ist anzunehmen, dass die Gratifikation eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers darstellt.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Gratifikation ein erworbenes Recht darstellen?

Der Arbeitnehmer kann diese Annahme (der freiwilligen Leistung) jedoch widerlegen, indem er nachweist, dass die Gratifikation:

  • entweder eine im Arbeitsvertrag festgesetzte Lohnzulage darstellt, die ebenso wie der Lohn entrichtet werden muss und die keinerlei Merkmal einer freiwilligen Leistung aufweist (vertragliche Gratifikation).

Gratifikationen werden als vertraglich bezeichnet, wenn sie im individuellen Arbeitsvertrag oder in den Kollektivverträgen vorgesehen sind. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sie einen obligatorischen Bestandteil seines Lohns darstellen.

Daraus folgt, dass diese Gratifikation vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig gekürzt oder abgeschafft werden darf.

Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch ab Beginn des Arbeitsverhältnisses damit einverstanden erklärt hat, dass die ihm entrichtete Gratifikation eine freiwillige Leistung und kein fester Bestandteil des Arbeitslohns ist, ist eine Gratifikation, auch wenn sie im Arbeitsvertrag vorgesehen ist und sämtliche Kriterien eines erworbenen Rechts aufweist, nicht als solches zu betrachten.

  • oder eine übliche Praxis des Unternehmens oder des Berufsstands darstellt (übliche Gratifikation).

Diese Gratifikationen sind ab dem Moment als erworbenes Recht des Arbeitnehmers zu betrachten, ab dem sie sich aus einer regelmäßigen, unveränderlichen und allgemeinen Praxis ergeben.

Regelmäßige Praxis

Die Gratifikation muss regelmäßig zuerkannt werden, d. h. sie muss dem Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Malen gezahlt worden sein, um eine übliche, regelmäßige Praxis zu begründen.

Die Gratifikation muss nicht unbedingt in besonders vielen Jahren gezahlt worden sein. Sie kann bereits eine Regelmäßigkeit aufweisen, wenn sie 3 Jahre lang hintereinander gezahlt wurde.

HINWEIS:

Die in einem Jahr erfolgte Unterbrechung der Zahlung einer Gratifikation führt nicht zur Hinfälligkeit dieser Praxis. 

Unveränderliche Praxis

Die Gratifikation muss immer auf die gleiche Weise berechnet werden, was nicht bedeutet, dass ihr Betrag immer gleichbleiben muss.

Unterliegt die Gratifikation von Jahr zu Jahr erheblichen Schwankungen, ist die Unveränderlichkeit allerdings nicht mehr gegeben.

Allgemeine Praxis

Dafür müssen nicht alle Arbeitnehmer eine Gratifikation erhalten. Es reicht, dass der allgemeine Charakter für eine Kategorie von Arbeitnehmern nachgewiesen wird, die sich in der gleichen Situation befinden.

Die Gerichte haben darüber hinaus entschieden, dass das Merkmal der Allgemeinheit nur dann erfüllt ist, wenn die Zahlung der Gratifikation keinerlei Vorbehalt unterliegt. Folglich weist eine Prämie, deren Zuerkennung vom Fehlen jedweden Berufsvergehens, von der Leistungsfähigkeit oder vom Verhalten des Arbeitnehmers abhängig gemacht wird, das für die obligatorische Entrichtung der Gratifikation erforderliche Merkmal der Allgemeinheit nicht auf.

Ist es dem Arbeitgeber freigestellt, eine Gratifikation abzuschaffen?

Selbst wenn eine Gratifikation, die einen obligatorischen Bestandteil des Lohns darstellt, grundsätzlich nicht abgeschafft oder gekürzt werden kann, ist zu bedenken, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Änderung der Bedingungen eines Arbeitsvertrages hat.

Entscheidet er sich folglich für die Abschaffung oder Kürzung der Gratifikation, muss er seinen Arbeitnehmer per Einschreiben darüber in Kenntnis setzen. Die Kürzung oder Abschaffung tritt erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist in Kraft, deren Dauer von den Dienstjahren des Arbeitnehmers abhängt.

Dieses Verfahren ist zu befolgen, da die als Lohnbestandteil geltende Gratifikation eine wesentliche Bedingung des Arbeitsverhältnisses darstellt.

Was ist unter Sachleistungen zu verstehen?

Als Beispiel für Sachleistungen können Essensmarken, Dienstwagen oder auch seitens des Arbeitgebers bereitgestellte Unterkünfte angeführt werden. Diese Sachleistungen sind in Bargeld zu bewerten, um die einzubehaltende Steuer berechnen zu können. Die anzuwendenden Bewertungsmethoden sind im Steuergesetzbuch vorgesehen.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Zuerkennung einer Sachleistung als Ergänzung des Grundlohns für den Arbeitgeber nicht verpflichtend ist und demnach auf freiwilliger Basis erfolgt.