Berechtigte Arbeitnehmer

Wer kann jährlichen Erholungsurlaub nehmen?

Alle Arbeitnehmer, die durch einen privatrechtlichen Vertrag an einen Arbeitgeber gebunden sind, sowie alle Personen, die auf eine Berufsausbildung hinarbeiten (die Lahrlinge) können jedes Jahr einen bezahlten Erholungsurlaub nehmen. Diese Urlaubstage zählen für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Der Urlaub der Lehrlinge sollte während der Schulferien beantragt und gewährt werden.

Dauer und Festlegung

Wie viel Jahresurlaub steht dem Arbeitnehmer zu?

Laut Gesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 26 Werktage Erholungsurlaub pro Jahr.

Werktage sind alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

Diese gesetzlich festgelegten 26 Urlaubstage sind ein Mindestwert. In einem Kollektivvertrag oder auch in einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können selbstverständlich mehr Urlaubstage vereinbart werden.

Für bestimmte Personenkategorien wird die Anzahl von 26 Urlaubstagen automatisch erhöht.

Dabei handelt es sich um:

  • Kriegsversehrte, Personen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, sowie Menschen mit einer körperlichen, geistigen, psychischen, psychosozialen und/oder sensorischen Behinderung. Sie haben Anspruch auf 6 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, deren Kosten der Staat trägt.
  • Arbeitnehmer im Über- und Untertagebau. Diese Personen haben Anspruch auf 3 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  • Arbeitnehmer, deren Dienst keine zusammenhängende wöchentliche Ruhezeit von 44 Stunden erlaubt: Nach Feststellung durch die Gewerbeaufsicht kann sich der diesen Personen zuerkannte zusätzliche Urlaub auf bis zu 6 Urlaubstage pro Jahr belaufen, d.h. einen Tag für jeden vollständigen Zeitraum von 8 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Wochen, in denen diese zusammenhängende Ruhezeit von 44 Stunden nicht gewährt wurde.

Auf wie viele Urlaubstage hat ein Arbeitnehmer Anspruch, wenn er im Laufe des Jahres in das Unternehmen eintritt oder dieses verlässt?

Der Urlaub wird in Höhe eines Zwölftel pro ganzem Arbeitsmonat berechnet.

Die Bruchteile von Arbeitsmonaten, die 15 Kalendertage übersteigen, werden als ganzer Monat angerechnet.

Hängt die Urlaubsdauer vom Alter des Arbeitnehmers ab?

Das Alter des Arbeitnehmers steht in keinem Zusammenhang mit seinem Urlaubsanspruch.

Jedoch können in Kollektivverträgen zusätzliche Urlaubstage für Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter oder einer bestimmten Betriebszugehörigkeit festgelegt werden.

Hängt die Urlaubsdauer von den körperlichen oder geistigen Fähigkeiten des Arbeitnehmers ab?

Arbeitnehmer, die infolge eines Unfalls oder einer Behinderung vermindert leistungsfähig sind, können pro Jahr 6 zusätzliche Urlaubstage in Anspruch nehmen.

Betroffen sind Arbeitnehmer mit dem Status:

  • eines Kriegsversehrten;
  • des Opfers eines Arbeitsunfalls;
  • einer behinderten Arbeitskraft.

Die Kosten dieser zusätzlichen Urlaubstage, die zu den üblichen 26 Urlaubstagen hinzukommen, trägt nicht der Arbeitgeber, sondern der Staat.

Wie wird der Urlaub eines Teilzeitbeschäftigten berechnet?

Für einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (beispielsweise mit einer Wochenarbeitszeit von 24 Stunden) werden die 26 Urlaubstage in Abhängigkeit von der Wochenarbeitszeit anteilig berechnet.

Die Berechnungsformel ist dabei wie folgt:

(26 Urlaubstage x 8 Stunden x gearbeitete Stunden pro Woche) / 40

Das Ergebnis ist ein Jahresurlaub, der nicht in Tagen, sondern in Stunden ausgedrückt wird.

In unserem Beispiel eines Arbeitnehmers mit einer Wochenarbeitszeit von 24 Stunden beläuft sich der Jahresurlaub auf:

(26 x 8 x 24) / 40 = 124,8 Stunden.

Ab wann kann ein Arbeitnehmer Urlaubstage in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer ab dem 1. Januar seinen gesamten Urlaub nehmen, der ihm für das betreffende Jahr zusteht.

Es gibt jedoch eine Ausnahme für neu eingestellte Arbeitnehmer. Sie müssen 3 Monate warten, bevor sie Urlaub nehmen, auch wenn ihr Urlaubsanspruch ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung besteht. Diese Karenzzeit gilt für unbefristet und für befristet beschäftigte Arbeitnehmer, nicht jedoch für Leiharbeitnehmer.

Wer legt den Urlaub des Arbeitnehmers fest?

Die Urlaubszeit wird gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers festgelegt, der bei seinem Arbeitgeber einen Urlaubsantrag stellt. Wendet letzterer nichts dagegen ein, ist davon auszugehen, dass der Urlaub genehmigt ist.

Der Urlaub kann auch auf einmal genommen werden, es sei denn, die betrieblichen Erfordernisse oder die berechtigten Wünsche der anderen Arbeitnehmer erfordern eine Aufteilung. Sollte dies der Fall sein, muss einer der Urlaubsteile mindestens 2 Kalenderwochen entsprechen.

Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist der Urlaub mindestens einen Monat im Voraus festzulegen.

In einer Situation darf allerdings der Arbeitgeber die Urlaubszeit vorschlagen, nämlich für den kollektiven Urlaub in dem Fall, dass das Unternehmen zwecks Jahresurlaubs geschlossen wird.

Das Gesetz regelt nicht, wie viele Urlaubstage ein solcher kollektiver Urlaub höchstens dauern darf.

Ein kollektiver Urlaub muss immer im gemeinsamen Einvernehmen mit den Arbeitnehmern oder gegebenenfalls mit der Personaldelegation beschlossen werden. Die Arbeitnehmer müssen in den ersten 3 Monaten des Bezugsjahres darüber informiert werden.

Dauert der kollektive Urlaub länger als der individuelle Urlaub, der dem Arbeitnehmer zusteht, wird diesem die Differenz vollumfänglich als zusätzlicher Urlaub angerechnet.

Müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Termine des festgelegten Urlaubs halten?

Wenn die Termine festgelegt wurden, sind sie sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber verbindlich.

Ein Urteil des Berufungsgerichts vom 25. Oktober 2018 (Nr. 44386) rief in Erinnerung, dass der einmal vom Arbeitgeber bewilligte Urlaub eine unwiderrufliche einseitige Handlung darstellt, deren Widerruf nur mit ausdrücklicher oder unmissverständlicher Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig ist.

Kann der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen?

Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung zu einem Urlaubsantrag des Arbeitnehmers verweigern, wenn dieser unvereinbar ist:

  • mit den betrieblichen Erfordernissen oder
  • mit den berechtigten Wünschen anderer Arbeitnehmer

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es nach Rechtsprechung, Aufgabe des Arbeitnehmers ist, sicherzustellen, dass sein Urlaubsantrag ausdrücklich von seinem Arbeitgeber genehmigt wurde, bevor er aus diesem Grund abwesend ist. Ansonsten riskiert der Arbeitnehmer, dass seine Abwesenheit als unbegründet eingestuft wird.

(letzte Aktualisierung am 27.09.2022)

Wer trägt die Beweislast in Sachen Urlaub?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Führung eines Buches verpflichtet, in das die Urlaube des Personals einzutragen sind.

Im Streitfall obliegt es folglich nicht dem Arbeitnehmer, nachzuweisen, dass er noch Anspruch auf Urlaubstage hat, sondern der Arbeitgeber muss die seitens des Arbeitnehmers in Anspruch genommenen Urlaubstage nachweisen.

Gleichwohl wird dem Arbeitnehmer empfohlen, seinen Urlaubsantrag schriftlich zu stellen, damit es bei Bedarf keine Probleme gibt, festzustellen, dass seine Abwesenheit auf einen genehmigten Urlaub zurückzuführen war.

Entlohnung

Wie wird der vom Arbeitnehmer während seines Urlaubs bezogene Lohn berechnet?

Hierbei sind die nachstehenden beiden Fälle zu unterscheiden:

  • Der Arbeitnehmer bezieht jeden Monat einen mehr oder weniger gleichbleibenden Lohn.

Der Arbeitnehmer hat für jeden Urlaubstag Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns der 3 Monate, die der Inanspruchnahme des Urlaubs unmittelbar vorausgehen.

Den durchschnittlichen Tageslohn erhält man, indem man den monatlichen Bruttolohn, inklusive der Nebenvergütungen, durch die Anzahl der pro Monat geleisteten Arbeitsstunden teilt (173 Stunden für einen Arbeitnehmer, der 40 Stunden pro Woche arbeitet) und dann das Ergebnis mit 8 multipliziert.

  • Der Lohn des Arbeitnehmers ändert sich von Monat zu Monat.

Bei Arbeitnehmern, deren Lohn starken Schwankungen unterliegt oder zu einem variablen Teil aus Provisionen besteht, dient der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage für das Urlaubsgeld.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass nicht regelmäßige Vergünstigungen wie Gratifikationen, 13. Monatslohn oder Bilanzprämien nicht berücksichtigt werden.

(letzte Aktualisierung am 07.07.2022)

Kann der Urlaub durch Geld ersetzt werden?

Das Gesetz verlangt, dass der dem Arbeitnehmer zustehende gesetzliche Urlaub als Sachleistung in Anspruch genommen wird. Demzufolge ist es strengstens untersagt, ihn durch Geldbeträge zu ersetzen. Ausschließlich im Falle der Kündigung des Arbeitsvertrags ist es möglich, eine Entschädigung für die nicht vor der Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommenen Urlaubstage zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs pro ganzem Arbeitsmonat. Die Bruchteile von Arbeitsmonaten, die 15 Kalendertage überschreiten, werden als ganzer Monat angerechnet.

Urlaubsübertrag

Kann Urlaub von einem auf das nächste Jahr übertragen werden?

Grundsätzlich ist der Urlaub in dem Jahr zu nehmen, für das der Urlaubsanspruch besteht.

Davon gibt es einige Ausnahmen:

  • Der anteilige Urlaub des ersten Beschäftigungsjahres bei einem Arbeitgeber kann auf Antrag des Arbeitnehmers auf das nächste Jahr übertragen werden.
  • Urlaub, der aufgrund von betrieblichen Erfordernissen und den berechtigten Wünschen anderer Arbeitnehmer bis Jahresende nicht genommen werden konnte, wird innerhalb der gesetzlichen Fristen (bis zum 31. März) auf das nächste Jahr übertragen.
  • Der Mutterschaftsurlaub ist der Arbeitszeit gleichgestellt und begründet somit einen Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub. Laut Gesetz können Urlaubstage, die zu Beginn des Mutterschaftsurlaubs noch nicht genommen worden waren, innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgetragen werden.
  • Hingegen besteht bei Vollzeit- Elternurlaub kein Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub. Doch die bei Beginn des Elternurlaubs noch nicht genommenen Urlaubstage werden ebenfalls innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgetragen. Die einzige Beschränkung besteht laut Gesetz in der Einhaltung der gesetzlichen Fristen, nämlich des 31. März oder des 31. Dezember des Jahres, in dem die Arbeit wieder aufgenommen wird.

In ständiger Rechtsprechung wurde bisher entschieden, dass der Urlaub, der wegen einer längeren Erkrankung des Arbeitnehmers vor Jahresende nicht genommen werden konnte, nicht auf das nächste Jahr übertragbar war. Dieser Urlaub verfiel, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbarten. Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften der inzwischen zum Gerichtshof der Europäischen Union geworden ist) vom 20. Januar 2009 (C-350/06 und C-520/06) änderte diese Rechtsprechung und hielt fest, dass eine Arbeitskraft ihr Recht auf bezahlten Jahresurlaub nicht verliert, wenn sie es krankheitsbedingt nicht wahrnehmen konnte. Die luxemburgischen Gerichte setzten dieses Urteil mittlerweile um.

(letzte Aktualisierung am 07.07.2022)

Ist der Urlaubsübertrag zeitlich befristet?

Der Übertrag des anteilsmäßigen Urlaubs im ersten Beschäftigungsjahr bei einem Arbeitgeber ist nicht befristet. Somit kann der Urlaub im gesamten nächsten Jahr genommen werden.

Der aufgrund von betrieblichen Erfordernissen oder den Wünschen anderer Arbeitnehmer nicht genommene Urlaub hingegen ist bis zum 31. März des nächsten Jahres zu nehmen. Nach diesem Termin verfallen die Urlaubstage endgültig, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Urlaubsantrag aufgrund von betrieblichen Erfordernissen oder den berechtigten Wünschen anderer Arbeitnehmer erneut abgelehnt. Anders lautende Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können von dieser Regel abweichen und den Urlaubsvortrag auf das gesamte nächste Jahr zulassen.

Urlaub und Krankheit des Arbeitnehmers

Wird der Urlaub im Krankheitsfall unterbrochen?

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs derart, dass er den Urlaub nicht mehr zur Erholung nutzen kann, so zählen die Krankheitstage, sofern sie durch ein ärztliches Attest belegt werden, nicht als Urlaubstage.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen somit den Urlaub im gemeinsamen Einvernehmen neu festlegen.

Befindet sich der Arbeitnehmer in Luxemburg, muss er seinem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen ein ärztliches Attest vorlegen. Befindet er sich im Ausland, muss er veranlassen, dass das Attest dem Arbeitgeber so schnell wie möglich zugeht.

Können Urlaubstage, die aufgrund einer Erkrankung nicht genommen wurden, auf das nächste Jahr übertragen werden?

Bis 2009 wurde eine Krankheit nicht als Grund für einen Urlaubsübertrag vom laufenden auf das nächste Jahr anerkannt.

Ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (der inzwischen zum Gerichtshof der Europäischen Union geworden ist) vom 20. Januar 2009 hat die bisher geltenden Grundsätze aufgehoben.

Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass eine nationale Gesetzgebung, nach der sich das Recht auf Jahresurlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Vortragszeitraums erschöpft, ohne dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, dieses Recht wahrzunehmen, der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung widerspricht.

Aus diesem Urteil sind folgende Schlüsse zu ziehen:

  • Die Krankheit begründet einen Urlaubsübertrag vom laufenden Jahr nicht nur bis zum Ende des Vortragszeitraums – d.h. entweder bis zum Ende des folgenden Jahres, wenn es sich um den anteilsmäßigen Urlaub des ersten Beschäftigungsjahres handelt oder bis zum 31. März des folgenden Jahres, wenn es sich um den Normalfall des noch nicht genommenen jährlichen Erholungsurlaubs handelt – sondern sogar darüber hinaus, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragszeitraums den Urlaub nicht nehmen konnte.
  • Konnte der Urlaub später nicht mehr genommen werden, weil der Arbeitsvertrag endete – entweder weil er gekündigt wurde oder weil er von Rechts wegen endete – so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für seinen Resturlaub.

Die luxemburgischen Gerichte wenden diese Regelung an.

(letzte Aktualisierung am 07.07.2022)

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub, um in der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen?

Das Gesetz sieht nicht vor, dass Stunden oder Tage Sonderurlaub für Arztbesuche gewährt werden müssen, außer zugunsten von Schwangeren, die von der Arbeit befreit werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen, sofern diese während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Untersuchungen:

  • die zahnärztliche Untersuchung, die stattfindet, sobald die schwangere Frau Kenntnis von ihrer Schwangerschaft genommen hat und spätestens vor Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats;
  • die 1. ärztliche Untersuchung, die vor Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats stattfindet;
  • die 2. ärztliche Untersuchung, die spätestens in der 2. Hälfte des 4. Schwangerschaftsmonats vorzunehmen ist;
  • die 3. ärztliche Untersuchung, die im Laufe des 6. Schwangerschaftsmonats erfolgen muss;
  • die 4. ärztliche Untersuchung, die in der 1. Hälfte des 8. Schwangerschaftsmonats durchgeführt wird;
  • die 5. und letzte ärztliche Untersuchung, die in der 1. Hälfte des 9. Schwangerschaftsmonats fällig ist.

Einige Kollektivverträge gewähren Sonderurlaub oder erlauben ein genehmigtes Verlassen des Arbeitsplatzes für einen Arztbesuch.

(letzte Aktualisierung am 07.07.2022)

Urlaub und Entlassung des Arbeitnehmers

Kann der Arbeitnehmer während seines Urlaubs entlassen werden?

Der Arbeitnehmer genießt während seines Urlaubs keinen Kündigungsschutz und der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer demzufolge sowohl mit Kündigungsfrist als auch mit sofortiger Wirkung entlassen.

Gemäß der bis 2003 anwendbaren ständigen Rechtsprechung begann die Kündigungsfrist erst ab dem Datum, an dem der Urlaub endete. Seit 2003 kann die Kündigungsfrist im Falle der Entlassung des Arbeitnehmers während seines gesetzlichen jährlichen Erholungsurlaubs jedoch bereits während seines Urlaubs beginnen.

Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu zwingen, seinen Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist zu nehmen?

Falls ein Arbeitnehmer, dem fristgerecht gekündigt wurde, noch Anspruch auf Urlaubstage hat, kann ihn der Arbeitgeber nicht zwingen, diese während der Kündigungsfrist zu nehmen.

Es steht dem Arbeitnehmer frei, zu entscheiden, ob er seinen Urlaub nehmen möchte oder nicht. Will der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen, muss er dem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag unterbreiten, wobei Letzterer diesen jedoch ablehnen kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse oder der den übrigen Arbeitnehmern gewährte Vorrang der Genehmigung entgegenstehen.

Entsteht durch den Zeitraum der Arbeitsbefreiung ein Anspruch auf Urlaubstage?

Selbst wenn ein Arbeitnehmer von der Ausführung seiner Arbeit während der Kündigungsfrist befreit wird, entsteht durch den Zeitraum der Arbeitsbefreiung Anspruch auf Urlaubstage.

Da diese Urlaubstage nicht mehr genommen werden können, müssen sie ausbezahlt werden.