Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?

Bei jedem Arbeitsunfall oder Wegeunfall, auch für leichtere Unfälle, welche keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben und bei Unfällen ohne Verletzungen, welche nur Fahrzeugsachschäden verursacht haben.

Die Unfälle müssen schriftlich an die Unfallversicherung (Association d’assurance accident) mittels des Unfallanzeigeformulars gemeldet werden.

Wer muss die Anzeige erstatten?

Der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter, insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit,  muss jeden Arbeitsunfall oder Wegeunfall an die Unfallversicherung (Association  d’assurance accident) melden und auf sämtliche Fragen auf dem Formular antworten.

Innerhalb welcher Frist ist die Unfallanzeige zu erstatten?

So früh wie möglich, spätestens jedoch ein Jahr nach dem Unfall.

Die Anzeige ist an die Unfallversicherung zu senden:

  • entweder per Post an die Postadresse L-2976 Luxembourg
  • oder per Fax an +352 495335
  • oder per E-Mail im PDF-Format an declaration.aaa@secu.lu

Müssen Kopien erstellt werden?

Es wird empfohlen eine Kopie in den Akten des Unternehmens zu hinterlegen.

Was können Sie tun, wenn Sie Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind und Sie Zweifel an der Anzeige haben?

Wenn Sie keine Kopie des Unfallberichts erhalten haben, können Sie den Arbeitgeber bitten, Ihnen eine Kopie zu schicken.

Wenn der Arbeitgeber den Unfall nicht gemeldet hat, können Sie sich innerhalb eines Jahres schriftlich an die AAA wenden die um eine Stellungnahme des Arbeitgebers bitten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.