Wenn Sie

  • in einem beruflichen Kontext mit der CSL in Verbindung stehen und
  • Sie der CSL einen Gesetzesverstoß melden möchten, der sie oder ihre Aktivitäten betrifft, können Sie Ihre Meldung an die Meldestelle der CSL “Alerte” richten :
    • per E-Mail an: alerte@csl.lu oder
    • telephonisch: (+352) 27 494 218 oder (+352) 27 494 213 oder
    • durch Vereinbarung eines Termins mit einem der Mitglieder der Meldestelle über alerte@csl.lu.

Ihre Meldung kann mündlich, schriftlich oder beides in luxemburgischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Meldestelle “Alerte” wird von einem Team von Juristen der CSL betrieben.

Ihre Meldung und die weitere Bearbeitung werden sicher erfasst, verarbeitet und gespeichert, und die Vertraulichkeit Ihrer Identität sowie in der Meldung genannten Dritten wird gewährleistet. Unbefugte Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Die CSL-Mitarbeiter, die zum Zwecke der Bearbeitung der Meldung und zur Gewährleistung der technischen Sicherheit der übermittelten Informationen Zugang zu diesen Informationen haben, sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet, das ihre Funktion erfordert.

Ihre Identität wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keiner anderen Person als den Mitarbeitern offengelegt, die befugt sind, Meldungen entgegenzunehmen oder zu verfolgen. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen Ihre Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.

Abweichend davon können Ihre Identität und alle anderen Informationen, die mit Ihrer Meldung in Zusammenhang stehen, im Rahmen von Ermittlungen nationaler Behörden oder im Rahmen von Gerichtsverfahren offengelegt werden. In diesem Fall werden Sie jedoch vor der Offenlegung Ihrer Identität informiert, es sei denn, eine solche Information würde die betreffenden Ermittlungen oder Gerichtsverfahren gefährden.

Ihre Datenschutzrechte können Sie hier einsehen.

Telefonische Meldungen werden nicht aufgezeichnet, sondern führen zu einem genauen Protokoll, in dem die wichtigsten Punkte des Gesprächs festgehalten werden, das Sie anschliessend überprüfen, korrigieren und zur Genehmigung unterschreiben können.

Ebenso werden Informationen, die in direkten Gesprächen mit der berechtigten Person gemeldet werden, in ein Protokoll übertragen, das vom Hinweisgeber gegengezeichnet und anschließend von der Meldestelle “Alerte” sicher aufbewahrt wird.

Per E-Mail übermittelte Meldungen werden in dieser Form aufbewahrt und anschließend von der Meldestelle “Alerte” sicher gespeichert.

Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung Ihrer Meldung einschliesslich der Referenz.

Die Nachverfolgung Ihrer Meldung wird von der Meldestelle “Alerte” weiterverfolgt, die Ihre Kontaktstelle ist und Sie bei Bedarf um zusätzliche Informationen bitten kann.

Wenn Sie weitere Angaben hinzufügen oder Berichtigungen vornehmen möchten, müssen Sie sich an die Meldestelle “Alerte” wenden und die Referenznummer Ihrer Meldung angeben.

Nach Ihrer Ausschreibung erhalten Sie innerhalb von höchstens drei Monaten eine Rückmeldung, wobei diese Frist ab der Empfangsbestätigung der Meldung läuft oder, falls keine Empfangsbestätigung vorliegt, drei Monate nach Ablauf der Frist von sieben Tagen nach der Meldung.