Die Arbeitnehmerkammer lädt Sie herzlich ein zur Konferenz
Die europäische Mindestlohnrichtlinie als Intrument zur Stärkung der Tarifpolitik
Datum: Donnerstag, 12. Juni 2025 18:30 Uhr
Ort: Chambre des salariés, 2-4 rue Pierre Hentges, L-1726 Luxembourg
mit Dr. Torsten Müller der senior researcher beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) für die Bereiche Tarifverhandlungen, (Mindest)Löhne und Gewerkschaften in Europa ist.
Konferenzthema:
Die im Herbst 2022 verabschiedete Europäische Mindestlohnrichtlinie ist die erste EU-Rechtsvorschrift überhaupt, die ausdrücklich darauf abzielt, dass gesetzliche Mindestlöhne ein angemessenes Niveau erhalten und Tarifvertragssysteme gestärkt werden. Die historische Bedeutung der Mindestlohnrichtlinie besteht darin, dass angemessene Mindestlöhne und eine hohe Tarifbindung als zentrale Instrumente betrachtet werden zur Erreichung übergeordneter soziapolitischer Ziele wie der Verringerung der Lohnungleichheit und der Erwerbsarmut. Zur Erreichung dieser Ziele definiert die Richtlinie bestimmte Kriterien und Referenzwerte für gesetzliche Mindestlöhne und Tarifbindung in den Mitgliedsstaaten der EU. Von besonderer Bedeutung aus Gewerkschaftssicht ist jedoch auch die Tatsache, dass die Mindestlohnrichtlinie verschiedene Bestimmungen zur Stärkung der Gewerkschaften enthält – so zum Beispiel die eindeutige Klarstellung, dass Tarifverhandlungen auf ArbeitnehmerInnenseite nur von Gewerkschaften geführt werden können.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht war der 15 November 2024. Seit ihrer Verabschiedung vor über zwei Jahren, hat die Mindestlohnrichtlinie in zahlreichen Ländern zu spürbaren Erhöhungen der Mindestlöhne und zu Reformen der Tarifvertragssysteme geführt.
Ziel des Vortrages ist zum einen eine historische Einordnung der der lohn- und tarifpolitischen Bedeutung der Mindestlohnrichtlinie und zum anderen den Zuhörenden einen Überblick über die Kernelemente der Richtlinie sowie deren konkrete Auswirkungen auf Mindestlöhne und Tarifvertragssysteme zu vermitteln. Der besondere Fokus liegt hierbei auf den verschiedenen Maßnahmen zur Stärkung sektoraler Tarifverträge, die in den verschiedenen EU-Ländern diskutiert bzw. schon eingeführt wurden. Darüber hinaus soll eine Einordnung des derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahrens zur Annullierung der Mindestlohnrichtlinie vorgenommen werden.
Die Konferenzsprache ist Deutsch.
La langue utilisée lors de la conférence est l’allemand. Une traduction en français sera assurée.