Was ist ein Wettbewerbsverbot?

Der Arbeitnehmer verzichtet durch die Unterzeichnung einer Wettbewerbsverbotsklausel darauf, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein eigenes Unternehmen mit ähnlichem Geschäftszweck wie es der ehemalige Arbeitgeber betreibt zu gründen und so mit ihm in Konkurrenz zu treten.

Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten, sich von einem Konkurrenten einstellen zu lassen?

Das Wettbewerbsverbot wird von den Arbeitgebern oft falsch verstanden. Sie berufen sich nicht darauf, um sich vor einem ehemaligen Arbeitnehmer, der selbst Unternehmer geworden ist, zu schützen, sondern um ihm zu verbieten, sich von einem anderen Arbeitgeber aus derselben Branche einstellen zu lassen.

Eine Wettbewerbsverbotsklausel in einem Arbeitsvertrag ist eine Bestimmung, durch die der Arbeitnehmer sich verpflichtet, für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen keine Tätigkeiten auszuführen, die denen seines Arbeitgebers ähneln, um dessen Interessen nicht durch den Betrieb eines eigenen Unternehmens zu schädigen.

Die Wettbewerbsverbotsklausel betrifft keine unselbständigen Tätigkeiten des früheren Arbeitnehmers für einen neuen Arbeitgeber.

In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtsprechung jedoch weiterentwickelt: in einem Urteil vom 13. November 2014 (Nr. 39706) war das Berufungsgericht der Ansicht, dass die Wettbewerbsverbotsklausel, die für den Arbeitnehmer über einen begrenzten Zeitraum die Verpflichtung vorsieht, nicht in den Dienst eines Wettbewerbsunternehmens zu treten bzw. sich bei einem solchen zu bewerben, im Falle einer Entschädigung nicht missbräuchlich sei.

Auch in einem Berufungsurteil vom 7. Januar 2016 (Gerichtsrolle Nr. 41659) hatte sich ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, über einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung seines Arbeitsvertrages keine Wettbewerbstätigkeit auszuüben. Im Gegenzug hatte sich das Unternehmen dazu verpflichtet, ihm eine monatliche Entschädigung in Höhe von 50% seines letzten Bruttomonatslohns zu entrichten.

In Antwort auf die Aufforderung zur Entrichtung der als Gegenleistung für die im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vorgesehene Wettbewerbsverbotsklausel geschuldeten Entschädigung, machte der Arbeitgeber die Nichtigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel selbst geltend, da das Gesetz eine maximale Frist von 12 Monaten vorsieht, die mit dem Tag der Beendigung des Arbeitsvertrages beginnt.

Die Richter waren der Ansicht, dass ausschließlich der Arbeitnehmer zur Geltendmachung der Nichtigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel berechtigt ist und der Arbeitgeber sich folglich nicht darauf berufen kann. Gleichwohl ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, auf die Klausel zu verzichten, wobei dieser Verzicht nicht rückwirkend sein kann, was den Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Entschädigung für den Zeitraum vor seinem gegebenenfalls erfolgenden Verzicht zu entrichten.

Kann ein Wettbewerbsverbot zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich vereinbart werden?

Nein, ein Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es schriftlich im Arbeitsvertrag steht. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und unwirksam.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wettbewerbsverbot gültig?

Ein Wettbewerbsverbot ist, auch wenn es schriftlich vereinbart wurde, nur unter folgenden Voraussetzungen gültig:

  • Zunächst einmal gilt es nicht für Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoverdienst von weniger 64 382,45 € (Index 944,43 gütig ab 1. September 2023).
  • Weiter muss es geografisch begrenzt sein, d.h. es muss auf die Gegend beschränkt sein, in der der Arbeitnehmer für seinen ehemaligen Arbeitgeber eine wirkliche Konkurrenz darstellen kann. Es gilt keinesfalls außerhalb des Großherzogtums Luxemburg.
  • Dann muss das Wettbewerbsverbot zeitlich begrenzt sein. Es gilt höchstens 12 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Und schließlich darf sich das Wettbewerbsverbot nur auf eine Geschäftstätigkeit beziehen, die mit der des Arbeitgebers identisch oder vergleichbar ist.

(letzte Aktualisierung am 11.09.2023)

Kann ein Wettbewerbsverbot während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vereinbart werden?

Möchte der Arbeitgeber während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Wettbewerbsverbot in einem Zusatz zum ursprünglichen Arbeitsvertrag vereinbaren, muss er dafür das Verfahren für Änderungen wesentlicher Bestandteile des Arbeitsvertrages befolgen.

Das bedeutet, der Zusatz ist dem Arbeitnehmer mit einer Frist mitzuteilen, die von der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit abhängt.

Auf Anfrage des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, detailliert seine Gründe für diesen Zusatz darzulegen.

Dieses formalisierte Verfahren ist deswegen zu befolgen, weil ein solches Wettbewerbsverbot die Situation des Arbeitnehmers nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verschlechtert.