Was ist unter der gleitenden Lohnskala zu verstehen?

In Luxemburg werden die Löhne und Gehälter automatisch angepasst, sobald die kumulierte Inflation 2,5 % des Lebenshaltungskostenindexes (Verbraucherpreisindexes) erreicht.

Dieses Verfahren lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC) ermittelt jeden Monat die Höhe des Verbraucherpreisindexes in Bezug auf den Basiswert 100 des Jahres 2005 (zuvor handelte es sich um das Jahr 1996). Im Anschluss daran wird der monatliche Index durch Multiplikation mit einem Verbindungsfaktor (seit Januar 2006 beläuft sich dieser auf 6,82708) mit dem Basiswert 100 vom 1. Januar 1948 verbunden.

Diese verbundenen monatlichen Indexe dienen der Berechnung eines halbjährlichen „gleitenden Durchschnittswerts“, der die letzten 6 verfügbaren Monate umfasst (einschließlich des Referenzmonats).

Sobald dieser gleitende Durchschnittswert die Fälligkeitsquote, die im Vergleich zur vorausgegangenen Fälligkeitsquote um 2,5 % erhöht ist, erreicht oder überschreitet, löst sich im Folgemonat durch das Inkrafttreten einer neuen Anwendungsquote, die im Vergleich zur vorausgegangenen Anwendungsquote um 2,5 % erhöht ist, automatisch der Mechanismus der gleitenden Lohn- und Gehaltsskala aus.

Im Falle großer Schwierigkeiten steht es der Regierung frei, den Mechanismus der gleitenden Lohnskala vorübergehend auszusetzen.

Berechnungsformel = Gehalt x neuer Index / vorheriger Index

Ist die Anwendung der gleitenden Lohnskala für die Arbeitgeber verpflichtend?

Ja. Im Falle der Nichtanwendung werden die Arbeitgeber mit einem Bußgeld zwischen 251 und 25.000 Euro bestraft, das im Wiederholungsfall innerhalb einer Frist von 2 Jahren auf das Doppelte des Höchstbetrages angehoben werden kann.

Der Gewerbeaufsicht obliegt die Gewährleistung der Einhaltung der Anwendung der gleitenden Lohnskala.