Im Allgemeinen können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den als Gegenleistung für die ausgeführte Arbeit entrichteten Lohn nach Belieben festlegen.
Dieser Freiheit sind jedoch dahingehend Grenzen gesetzt, dass es dabei bestimmte Faktoren zu berücksichtigen gilt.
| Base_legale | Art. L. 222-7. |
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Obgleich die Parteien beim Aushandeln des Lohns über jedweden Ermessensspielraum verfügen, schreibt ihnen das Arbeitsgesetzbuch eine diesbezügliche Untergrenze vor. Der Lohn darf keinesfalls geringer sein als der soziale Mindestlohn.
Dabei sind zwei Arten des sozialen Mindestlohns zu unterscheiden:
Verfügt der Arbeitnehmer über keinerlei Berufsausbildung, so beläuft sich der Mindestsatz, den der Arbeitgeber ihm zahlen muss, derzeit auf monatlich 2.048,54 € brutto (Index: 814,40).
| 18 Jahre und älter, unqualifiziert (100%) | 2.071,10 € |
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| 17 bis 18 Jahre (80%) | 1.656,88 € |
| 15 bis 17 Jahre (75%) | 1.553,33 € |
| 18 Jahre und älter, qualifiziert (120%) | 2.485,32 € |
| Base_legale | Art. L. 222-5. |
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| Base_legale | Art. L. 222-1. |
| Base_legale | Art. L. 222-9. |
| Base_legale | Art. L. 222-10. |
Auf den sozialen Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer kann sich ein Arbeitnehmer berufen, der mindestens im Besitz der nachstehenden Qualifikationen ist:
Der Mindestlohn eines gelernten Arbeitnehmers beläuft sich auf monatlich 2.458,25 € brutto (Index: 814,40).
Dieser Betrag steht auch einem Arbeitnehmer zu, der seit mindestens 10 Jahren in dem betreffenden Beruf tätig ist, auch wenn er keine offiziellen Zeugnisse vorweisen kann.
In Berufen, in denen die Ausbildung nicht mit einer offiziellen Bescheinigung abgeschlossen wird, kann ein Arbeitnehmer als qualifizierter „Arbeitnehmer“ betrachtet werden, wenn er mindestens sechs Jahre lang praktisch in einem Beruf ausgebildet wurde, in dem schrittweise zunehmende technische Fähigkeiten verlangt werden.
Die vorangehenden Summen verstehen sich als Bruttobeträge und entsprechen einer Vollzeitarbeit (40std pro Woche)
Selbstverständlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über diese Mindestsätze hinaus die Höhe des Lohnes frei verhandeln.
| Base_legale | Art. L. 222-4. |
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| Jurisprudence | InfosJuridiques N°7-2013 |
Der Vertrag kann verschiedene Möglichkeiten aufweisen, wonach der Arbeitnehmer pro Monat oder pro Stunde bezahlt wird.
In diesem Fall bezieht der Arbeitnehmer unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Monat, unabhängig von der Inanspruchnahme von Urlaubstagen und unabhängig von eventuell geleisteter Feiertagsarbeit jeden Monat denselben Lohn.
In diesem Fall sind natürlich die geleisteten Arbeitsstunden zu entlohnen, denen die im Laufe des Monats in Anspruch genommenen Urlaubstage und die Feiertagsarbeit hinzuzufügen sind.
Die Leistung kann in einer bestimmten Anzahl hergestellter Teile oder bearbeiteter m², in Provisionen oder in einer prozentualen Verkaufsbeteiligung bestehen, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Allgemeinen wird diese Art der Entlohnung mit einem Teil des klassischen Lohns (pro Monat oder pro Stunde) kombiniert.