Wodurch zeichnet sich diese Art der Beschäftigung aus?

Diese Art der Beschäftigung ermöglicht es Schülern und Studenten, in Teilzeit zu arbeiten und nebenbei ihr Studium zu absolvieren. Zu diesem Zweck schließen sie einen befristeten Arbeitsvertrag (CDD) mit einem Arbeitgeber ab.

Diese Art der Beschäftigung ist nicht zu verwechseln mit der Beschäftigung von Schülern oder Studenten während der Schulferien.

Wem kommt dieses Modell zugute?

Um im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags eingestellt werden zu können, muss der Schüler/Student mindestens 16 Jahre alt sein.

Darüber hinaus muss er als Schüler oder Student:

  • in einer luxemburgischen Lehranstalt für den Sekundarunterricht oder den technischen Sekundarunterricht eingeschrieben sein; 
  • in einem in Luxemburg angebotenen Ausbildungsgang zum Höheren Fachdiplom (BTS) eingeschrieben sein;
  • in einem zum Bachelor- oder Masterabschluss führenden Ausbildungsgang oder in einem anderen von der Universität Luxemburg angebotenen Ausbildungsgang eingeschrieben sein; 
  • in einem zum Bachelor- oder Masterabschluss führenden Hochschulstudiengang eingeschrieben sein, der in Luxemburg anerkannt ist und auf luxemburgischem Hoheitsgebiet von einer anerkannten Hochschuleinrichtung angeboten wird. 

Wie hoch ist die maximale Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit ist auf durchschnittlich 15 Wochenstunden über einen Zeitraum von einem Monat oder 4 Wochen begrenzt.

Somit kann der Schüler/Student maximal 60 Stunden pro Monat arbeiten, während die Anzahl der pro Woche geleisteten Arbeitsstunden variieren kann, sofern sie über den angegebenen Zeitraum durchschnittlich 15 Wochenstunden beträgt.

Wie hoch ist die maximale Vertragslaufzeit?

Diese Art des befristeten Arbeitsvertrags kann mehr als zweimal verlängert werden, ohne als unbefristeter Arbeitsvertrag zu gelten, wobei die Gesamtdauer jedoch höchstens fünf Jahre betragen darf.

Muss ein Vertrag abgeschlossen werden?

Ja, der Schüler/Student und der Arbeitgeber müssen schriftlich einen befristeten Arbeitsvertrag (CDD) abschließen.

Was muss der Vertrag enthalten?

Der Arbeitsvertrag muss die nachstehenden Angaben enthalten:

  • die Identität beider Parteien; 
  • das Datum des Beginns der Erfüllung des Arbeitsvertrags; 
  • den Arbeitsort; 
  • die Beschreibung der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Aufgaben und Funktionen; 
  • die zwischen den Parteien vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit; 
  • die Modalitäten in Bezug auf die Aufteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage – eine eventuelle Änderung dieser Aufteilung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien erfolgen; 
  • gegebenenfalls die Obergrenzen, Bedingungen und Modalitäten, unter denen der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Überstunden leisten kann – eine Änderung dieser Obergrenzen, Bedingungen und Modalitäten kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien erfolgen; 
  • den Grundlohn oder das Grundgehalt und gegebenenfalls die Lohn- oder Gehaltszuschläge, Zusatzvergütungen, vereinbarte Gratifikationen oder Beteiligungen sowie die Zeitpunkte der Auszahlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Vergütung;
  • die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs oder die Berechnungsmethode zur Festlegung des bezahlten Urlaub;
  • die eventuelle Dauer einer Probezeit;
  • die seitens der Parteien vereinbarten abweichenden oder ergänzenden Klauseln; 
  • die Angabe der Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers regeln.

Darüber hinaus sollten die für einen befristeten Arbeitsvertrag spezifischen Klauseln hinzugefügt werden: 

  • der Vertragsgegenstand: Vertrag zwischen einem eingeschriebenen 
  • Studierenden und einem Arbeitgeber;
  • das Datum des Vertragsendes; 
  • gegebenenfalls eine Klausel über die Vertragsverlängerung; 
  • gegebenenfalls eine Klausel über die Probezeit. 

Wie hoch ist die Vergütung des Schülers/ Studenten im Rahmen eines solchen befristeten Arbeitsvertrages (CDD)?

Der Lohn des Schülers/Studenten muss mindestens dem sozialen Mindestlohn für unqualifizierte und qualifizierte Arbeitnehmer entsprechen, der in Abhängigkeit vom Alter des Schülers/Studenten gestaffelt ist unbeschadet möglicher Zuschläge für Nachtarbeit, Feiertage, Sonntage oder Überstunden.

Sozialer Mindestlohn – Unqualifizierter Arbeitnehmer
Alter Brutto Monatsmindestlohn für
15 St/Woche
Brutto Stundenlohn
16 Jahre 741,88 € 11,44 €
17 Jahre 791,34 € 12,20 €
18 Jahre und mehr 989,17 € 15,25 €

 

Sozialer Mindestlohn – Qualifizierter Arbeitnehmer
Alter Brutto Monatsmindestlohn für
15 St/Woche
Brutto Stundenlohn
18 Jahre und mehr 1.187,00 € 18,30 €

(Die Beträge entsprechen dem ab dem 1. September 2023 geltenden Index 944,43.)

Muss der Schüler/Student bei der Sozialversicherung angemeldet werden?

Ja, der Schüler/Student, muss gegen alle sozialen Risiken versichert werden (Krankheit, Rente, Unfall, Pflegebedürftigkeit).

Bei Arbeitsunfähigkeit hat der Schüler/Student Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit.

Muss der Schüler/Student Steuern zahlen?

Ja, der Lohn des Schülers/Studenten ist einkommenssteuerpflichtig.

Er muss seinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Die Steuerverwaltung stellt einen Steuersimulator zur Verfügung, der es ermöglicht, die Einkommensteuer anhand des steuerpflichtigen Betrags selbst zu berechnen.

Hat der Schüler/Student Anspruch auf die staatliche Studienbeihilfe?

Die Höhe der dem Studenten zustehenden Finanzbeihilfe hängt von mehreren Faktoren ab, darunter insbesondere vom Einkommen des Haushalts, in dem der Student lebt, und vom eigenen Einkommen des Studenten.

Da ein Schüler/Student, der neben seinem Studium arbeitet, über ein eigenes Einkommen verfügt, kann es sein, dass er nur einen Teil der staatlichen Finanzbeihilfe oder gar keine Finanzbeihilfe erhält.

So sieht das Gesetz vor, dass Studenten, deren eigenes Gesamtjahreseinkommen das 3,5-fache des jährlichen sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer übersteigt, von der staatlichen Studienbeihilfe ausgeschlossen werden.

Wenn das eigene Jahreseinkommen den jährlichen Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer übersteigt, aber nicht mehr als das 3,5-fache des jährlichen sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer beträgt, kann der Student die Finanzbeihilfe ausschließlich in Form eines Darlehens in Anspruch nehmen.

Mengstudien.lu“ (früher „cedies.lu“) kann weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für die staatliche Studienbeihilfe liefern. Die Webseite stellt auch einen Simulator zur Verfügung, mit dem man seine Finanzbeihilfe online berechnen kann. 

Weitere Informationen

Hat der Schüler/Student Anspruch auf Urlaub und gesetzliche Feiertage?

Ja, Schüler/Studenten, die im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags eingestellt werden, haben in Abhängigkeit von der Laufzeit ihres Arbeitsvertrags anteiligen Anspruch auf den bezahlten gesetzlichen Jahresurlaub.

Ebenso wie Teilzeitbeschäftigte haben sie Anspruch auf die gesetzlichen Feiertage.

Steht der minderjährige Schüler/Student unter besonderem Schutz?

Schüler/Studenten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind durch die für junge Arbeitnehmer geltenden besonderen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs geschützt.

Demnach ist es grundsätzlich verboten, junge Arbeitnehmer mit Arbeiten zu beschäftigen, bei denen sie besonderen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit, ihre physische, psychische, geistige, seelische, moralische oder soziale Entwicklung ausgesetzt sind. Jugendliche unter 18 Jahren genießen zudem in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Ruhezeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen …) einen besonderen Schutz.

Weitere Informationen

Kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden?

Grundsätzlich ist es verboten, einen befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf seiner Laufzeit zu kündigen. Keine der beiden Parteien kann sich außer im Falle eines schwerwiegenden Verschuldens vor Ablauf der Laufzeit von ihren Verpflichtungen entbinden.

Wenn der Arbeitnehmer den Vertrag trotz dieses Verbots auflöst, muss er dem Arbeitgeber Schadenersatz in Höhe eines Betrags von maximal einem Monatsgehalt entrichten.

Diese Summe ist jedoch nur dann fällig, wenn dem Arbeitgeber durch die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.

Ebenso wie der Arbeitnehmer darf auch der Arbeitgeber den Vertrag nicht vorzeitig kündigen, da er andernfalls Schadenersatz entrichten muss. Dieser entspricht der Vergütung, die der Arbeitnehmer bis zum normalerweise vorgesehenen Ablauftermin erhalten hätte. Der Höchstbetrag, den der Arbeitnehmer erhalten kann, ist jedoch auf zwei Monatslöhne begrenzt.

Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einig sind, kann der befristete Arbeitsvertrag vor dem ursprünglich vorgesehenen Datum des Vertragsendes einvernehmlich gekündigt werden.

Wer ist zuständig für die Überwachung der Beschäftigung von Schülern/Studenten?

Die Gewerbeaufsicht (ITM) überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.

Welches Gericht ist im Falle von Streitigkeiten zuständig?

Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Schülern oder Studenten sind die Arbeitsgerichte zuständig.