Sozialparameter gültig ab 1. Januar 2025 (Index 944,43)

Der Mindestlohn (SSM) für Arbeitnehmer

15-16 Jahre (75% vom SSM) 1.978,34 €
17 Jahre (80% vom SSM) 2.110,23 €
18 Jahre und älter, unqualifiziert (100% vom SSM) 2.637,79 €
18 Jahre und älter, qualifiziert (120% vom SSM) 3.165,35 €

 

Der soziale Mindestlohn (SSM) für Schüler und Studenten

15-16 Jahre (80% von 75% vom SSM) 1.582,68 €
17 Jahre (80% von 80% vom SSM) 1.688,19 €
18 bis 27 Jahre (80% vom SSM) 2.110,23 €

 

Vergütungen von Praktika, die von einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung angeboten werden

Dauer des Praktikums Vergütung Bruttomonatslohn Bruttostundenlohn
Weniger als 4 Wochen  Nicht obligatorisch /  /
4 Wochen und mehr  30% des nicht qualifizierten SSM, es sei denn, die Praktikumsvereinbarung enthält eine vom Minister bestätigte gegenteilige Klause 791,34 € 4,57 €

 

Vergütungen für praktische Schulungen zum Erwerb von Berufserfahrung

Dauer des Praktikums Mindesvergütung pro Monat Mindestvergütung pro Stunde
Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts
< 4 Wochen Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch
4 bis einschließlich 12 Wochen 40% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.055,12 € 40% des monatlichen qualifizierten SSM  = 1.266,14 € 40% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 6,10 € 40% des qualifizierten SSM pro Stunde = 7,32 €
> 12 bis einschließlich 26 Wochen 75% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.978,34 € 75% des monatlichen qualifizierten SSM = 2.374,01 € 75% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 11,44 € 75% des qualifizierten SSM pro Stunde = 13,72 €

 

Die maximale Beitragsbemessungsgrundlage der Kranken- und Rentenversicherung

5 x SSM 13.188,96 €

 

Einkommen für soziale Eingliederung (REVIS)

  monatlicher Betrag
Pro Erwachsener 925,36 €
Pro Kind 287,30 €
Zuschlag, pro Kind, für Alleinerziehender Haushalt 84,91 €
Pauschalbetrag für den gemeinsamen Haushalt 925,36 €
Pauschalzuschlag für ein Haushalt mit einem oder mehreren Kindern 138,84 €

 

Teuerungszulage

Betrag des jährlichen Zuschusses Energieprämie
1 Person 1.817,00 €  600,00 € 
2 Personen 2.272,00 €  750,00 € 
3 Personen 2.727,00 €  900,00 € 
4 Personen 3.182,00 €  1.050,00 € 
5 Personen und mehr 3.637,00 €  1.200,00 € 

 

Förderbedingung Pro Jahr Energieprämie
Einkommenshöchstgrenze für 1 Person 31.732,80 €  39.666,00 € 
Einkommenshöchstgrenze für die 2. Person 15.866,40 €  19.833,00 € 
Einkommenshöchstgrenze für jede weitere Person 9.519,84 €  11.899,80 € 

 

Andere Leistungen

Einkommen für Schwerbehinderte 1.850,71 € 
Zuschlag für Schwerbehinderte 842,81 € 

 

Die Pflegeversicherung

Freibetrag auf der steuerlichen Grundlage 659,45

 

Die Rentenversicherung

Persönliche Mindestrente oder Mindestrente des überlebenden Ehegatten 40/40 2.293,55 € 
Pauschalanhebungen 40/40  636,15 € 
Einkommensgrenze gegen den Mehrfachbezug  879,26 € 
Immunisiertes Berufseinkommen (Überlebensrenten) 1.698,93 € 
Mindest-Waisenrente  626,40 € 
Persönliche Höchstrente 10.618,30 € 
Erziehungspauschale (Art.3)
pro Kind/pro Monat
86,54 € 
Erziehungspauschale (Art. IX,7°)
pro Kind/pro Monat
 148,45 € 
Grenzwert für die Antikumulrechnung, angewendet auf die höchsten Einkünfte  3.822,59 € 

 

Das Kindergeld

Für Kinder, die vor dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag, pro Kind
1 Kind 299,86 €
2 Kinder 336,31 €
3 Kinder 389,67 €
4 Kinder 416,40 €
5 Kinder 432,36 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 22,67 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 56,57 €

Für Kinder, die nach dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag
pro Kind 299,86 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 22,67 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 56,57 €

 

Die Schulzulage

  Monatlicher Betrag
pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 115,00 €
pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 235,00 €

 

Die Geburtszulage

  Monatlicher Betrag
3 Teilzahlungen von 580,03 €

 

Das Elterngeld

Grenzwerte der Vergütung für einen Vollzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 2.637,79 € 4.396,32 € 
30 Stunden 1.978,34 €  3.297,24 € 
20 Stunden 1.318,90 €  2.198,16 € 
10 Stunden  659,45 €  1.099,08 € 

 

Grenzwerte der Vergütung für einen Teilzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 1.318,90 € 2.198,16 €
30 Stunden 989,17 € 1.648,62 €
20 Stunden 659,45 € 1.099,08 €
10 Stunden n.a. n.a.

 

Grenzwerte der Vergütung für einen aufgeteilten Elternurlaub – 1 Tag pro Woche (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Stunden Untergrenze Obergrenze
40 heures 527.56 € 879,26 €
30 heures n.a. n.a.
20 heures n.a. n.a.
10 heures n.a. n.a.