Sozialparameter gültig ab 1. Mai 2025 (Index 968,04)

Der Mindestlohn (SSM) für Arbeitnehmer

15-16 Jahre (75% vom SSM) 2.027,80 €
17 Jahre (80% vom SSM) 2.162,99 €
18 Jahre und älter, unqualifiziert (100% vom SSM) 2.703,74 €
18 Jahre und älter, qualifiziert (120% vom SSM) 3.244,48 €

 

Der soziale Mindestlohn (SSM) für Schüler und Studenten

15-16 Jahre (80% von 75% vom SSM) 1.622,24 €
17 Jahre (80% von 80% vom SSM) 1.730,39 €
18 bis 27 Jahre (80% vom SSM) 2.162,99 €

 

Vergütungen von Praktika, die von einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung angeboten werden

Dauer des Praktikums Vergütung Bruttomonatslohn Bruttostundenlohn
Weniger als 4 Wochen  Nicht obligatorisch /  /
4 Wochen und mehr  30% des nicht qualifizierten SSM, es sei denn, die Praktikumsvereinbarung enthält eine vom Minister bestätigte gegenteilige Klause 811,12 € 4,68 €

 

Vergütungen für praktische Schulungen zum Erwerb von Berufserfahrung

Dauer des Praktikums Mindesvergütung pro Monat Mindestvergütung pro Stunde
Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts Praktikant, der nicht den 1. Zyklus der Hochschul- oder Universitätsausbildung abgeschlossen hat Praktikant mit einem Diplom des 1. Zyklus des Hochschul- oder Universitätsunterrichts
< 4 Wochen Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch
4 bis einschließlich 12 Wochen 40% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 1.081,49 € 40% des monatlichen qualifizierten SSM  = 1.297,79 € 40% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 6,25 € 40% des qualifizierten SSM pro Stunde = 7,50 €
> 12 bis einschließlich 26 Wochen 75% des monatlichen nicht qualifizierten SSM = 2.027,80 € 75% des monatlichen qualifizierten SSM = 2.433,36 € 75% des nicht qualifizierten SSM pro Stunde = 11,72 € 75% des qualifizierten SSM pro Stunde = 14,06 €

 

Die maximale Beitragsbemessungsgrundlage der Kranken- und Rentenversicherung

5 x SSM 13.518,70 €

 

Einkommen für soziale Eingliederung (REVIS)

  monatlicher Betrag
Pro Erwachsener 948,49 €
Pro Kind 294,48 €
Zuschlag, pro Kind, für Alleinerziehender Haushalt 87,03 €
Pauschalbetrag für den gemeinsamen Haushalt 948,49 €
Pauschalzuschlag für ein Haushalt mit einem oder mehreren Kindern 142,30 €

 

Teuerungszulage

Betrag des jährlichen Zuschusses Energieprämie
1 Person 1.817,00 €  600,00 € 
2 Personen 2.272,00 €  750,00 € 
3 Personen 2.727,00 €  900,00 € 
4 Personen 3.182,00 €  1.050,00 € 
5 Personen und mehr 3.637,00 €  1.200,00 € 

 

Förderbedingung Pro Jahr Energieprämie
Einkommenshöchstgrenze für 1 Person 32.526,24 €  40.657,68 € 
Einkommenshöchstgrenze für die 2. Person 16.263 €  20.328,84 € 
Einkommenshöchstgrenze für jede weitere Person 9.757,80 €  12.197,28 € 

 

Andere Leistungen

Einkommen für Schwerbehinderte 1.896,98 € 
Zuschlag für Schwerbehinderte 863,88 € 

 

Die Pflegeversicherung

Freibetrag auf der steuerlichen Grundlage 675,93 

 

Die Rentenversicherung

Persönliche Mindestrente oder Mindestrente des überlebenden Ehegatten 40/40 2.350,89 € 
Pauschalanhebungen 40/40  652,06 € 
Einkommensgrenze gegen den Mehrfachbezug  901,25 € 
Immunisiertes Berufseinkommen (Überlebensrenten) 1.741,40 € 
Mindest-Waisenrente  642,06 € 
Persönliche Höchstrente 10.883,74 € 
Erziehungspauschale (Art.3)
pro Kind/pro Monat
86,54 € 
Erziehungspauschale (Art. IX,7°)
pro Kind/pro Monat
 152,16 € 
Grenzwert für die Antikumulrechnung, angewendet auf die höchsten Einkünfte  3.918,15 € 

 

Das Kindergeld

Für Kinder, die vor dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag, pro Kind
1 Kind 307,35 €
2 Kinder 344,72 €
3 Kinder 399,41 €
4 Kinder 426,81 €
5 Kinder 443,17 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 23,23 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 57,99 €

Für Kinder, die nach dem 01.08.2016 geboren wurden

  Monatlicher Betrag
pro Kind 307,35 €
Alterszuschlag pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 23,23 €
Alterszuschlag pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 57,99 €

 

Die Schulzulage

  Monatlicher Betrag
pro Kind: 6 – 11 Jahre alt 115,00 €
pro Kind: 12 Jahre alt oder mehr 235,00 €

 

Die Geburtszulage

  Monatlicher Betrag
3 Teilzahlungen von 580,03 €

 

Das Elterngeld

Grenzwerte der Vergütung für einen Vollzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 2.703,74 € 4.506,23 € 
30 Stunden 2.027,81 €  3.379,68 € 
20 Stunden 1.351,87 €  2.253,12 € 
10 Stunden  675,94 €  1.123,56 € 

 

Grenzwerte der Vergütung für einen Teilzeit-Elternurlaub (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Woche Untergrenze Obergrenze
40 Stunden 1.351,87 € 2.253,12 €
30 Stunden 1 013,90 € 1.689,84 €
20 Stunden 675,94 € 1.126,56 €
10 Stunden n.a. n.a.

 

Grenzwerte der Vergütung für einen aufgeteilten Elternurlaub – 1 Tag pro Woche (monatliche Brutto-Beträge)
Arbeitsstunden pro Stunden Untergrenze Obergrenze
40 heures 540.75 € 901,25 €
30 heures n.a. n.a.
20 heures n.a. n.a.
10 heures n.a. n.a.