Als Teilzeitarbeit wird eine Beschäftigung bezeichnet, deren wöchentliche Arbeitszeit unter der regelmäßigen Arbeitszeit im Unternehmen liegt.
Beträgt beispielsweise in einem Unternehmen die regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche, so gilt jede Beschäftigung, deren Stundenzahl darunter liegt, als Teilzeitarbeit.
| Base_legale | Art. L. 123-1. |
|---|
Außer den für jeden Arbeitsvertrag geltenden obligatorischen Bestimmungen muss ein Teilzeitarbeitsvertrag folgende Angaben enthalten:
Eine Änderung dieser Grenzen, Voraussetzungen und Bedingungen ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.
| Base_legale | Art. L. 123-4. |
|---|
Nein, eine solche Verpflichtung ist nicht gesetzlich geregelt.
Es ist nur vorgesehen, dass ein Arbeitnehmer, der seinen Wunsch angezeigt hat, eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, bevorzugt über Teilzeitarbeitsplätze informiert wird, die im Unternehmen besetzt werden sollen und die seiner Qualifikation und Berufserfahrung entsprechen.
Dasselbe gilt für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die eine Vollzeitarbeit aufnehmen oder wieder aufnehmen möchten.
Bei der Rückkehr aus dem Elternurlaub kann der Elternteil jedoch um ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber ersuchen. Er kann um eine Anpassung seiner Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten für die Dauer von maximal einem Jahr nach seiner Rückkehr aus dem Elternurlaub bitten.
Lehnt der Arbeitgeber die Bitte des Arbeitnehmers ab, muss er seine Ablehnung begründen. Tut er dies nicht, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz haben, was vom Arbeitsgericht festzustellen ist.
Ja, ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, dem sein Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung anbietet, kann diese ablehnen. Dasselbe gilt im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Vollzeitbeschäftigung angeboten bekommt.
In beiden Fällen stellt die Ablehnung des Arbeitnehmers weder einen gewichtigen Kündigungsgrund noch einen zulässigen Grund für eine fristgerechte Kündigung dar.
Allgemein verbietet das Gesetz die Diskriminierung von vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern:
| Base_legale | Art. L. 123-7. |
|---|
Der POT gilt auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, was bedeutet dass in dem Fall ein Arbeitnehmer über die in seinem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden kann.
Der Arbeitsorganisationsplan legt die Regeln für die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer genau fest.
Folgende Regeln sind zu befolgen:
Beispiel
Im Arbeitsvertrag sind 20 Arbeitsstunden pro Woche festgelegt. Im vierwöchigen Bezugszeitraum wird diese Grenze flexibel gehandhabt, so dass der Arbeitnehmer folgendermaßen arbeiten kann:
Zusammengerechnet darf die durchschnittliche Arbeitszeit in diesen 4 Wochen nicht mehr als die vertraglichen 20 Stunden pro Woche betragen.
In unserem Beispiel beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit (24 + 16 + 18 + 22) : 4 = 20 Stunden/Woche.
Die vertraglich festgelegte Grenze wird also beachtet.
Achtung: Im Arbeitsvertrag eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers kann ein Flexibilitätsfaktor festgelegt werden, der unter oder auch über 20 % liegt. Doch die Grenze ist in jedem Fall die regelmäßige Wochenarbeitszeit (Vollzeit) im Unternehmen (also meistens 40 Stunden pro Woche).
So kann ein Arbeitnehmer, in dessen Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden festgelegt ist, im Bezugszeitraum bis 24 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Der Arbeitsvertrag kann sogar einen noch höheren Prozentsatz vorsehen (z. B. 30 % oder 40 %).
Beispiele
Das bedeutet, die maximale Arbeitszeit im Bezugszeitraum beträgt:
25 + (20 % de 25) = 30 Stunden/Woche.
Mit seiner Unterschrift hat sich der Arbeitnehmer bereit erklärt, im Bezugszeitraum bis zu
40 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Dieselben Berechnungsregeln gelten für die Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit.
| Base_legale | Art. L. 123-1. |
|---|---|
| Base_legale | Art. L. 211-7. |