Wer ist die zuständige Stelle?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich bei France Travail melden. Dies ist der zentrale Ansprechpartner für den Bezug von Arbeitslosengeld und die Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Arbeitssuche. Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird bei der Anmeldung bei France Travail gestellt.

Wann und wie meldet man sich an?

Die Anmeldung muss ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ausschließlich online auf der Website von France Travail erfolgen.

Auch wenn der Arbeitsuchende nicht alle erforderlichen Unterlagen hat, muss er sich anmelden, um einen Termin zu erhalten.

ZU BEACHTEN:

  • Die Anmeldung kann frühestens am Tag nach dem Ende des Arbeitsvertrags und spätestens ein Jahr danach erfolgen.
  • Der Beginn des Leistungsanspruchs kann nicht vor dem Datum der Eintragung liegen.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

In Frankreich verlangt France Travail das Kündigungsschreiben (um die Kündigungsfristen zu erfahren), eine regelmäßige Gehaltsabrechnung und eine nicht regelmäßige Gehaltsabrechnung (Prämien, Vergleichsabfindungen usw.), den etwaigen Vergleich.

Die Schritte, damit die Arbeitsverwaltung das Formular U1 erhält, müssen bereits im Vorfeld unternommen worden sein (siehe Einleitung).

ANMERKUNGEN:

  • Das Computersystem verlangt automatisch die letzten 24 Gehaltsabrechnungen, aber das ist nicht notwendig.
  • Die Vergleichszahlung wird berücksichtigt, um den Beginn der Entschädigung aufzuschieben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Entschädigung zu erhalten?

Arbeitnehmer ohne Arbeit müssen:

  • mind. 6 Monate gearbeitet haben (= 130 Arbeitstage bzw. 910 Stunden) innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Ende des Arbeitsvertrags (36 Monate für Personen ab 50 Jahren);
  • für Saisonarbeiter: mind. 5 Monate gearbeitet haben (= 108 Arbeitstage bzw. 758 Stunden) innerhalb der letzten 24 Monate vor Vertragsende (36 Monate für Personen ab 55 Jahren);
  • ihre Arbeitsstelle unfreiwillig verloren haben (Kündigung, Ende eines befristeten Vertrags oder Zeitarbeitsvertrags, oder vorzeitige Beendigung durch den Arbeitgeber), oder im Rahmen einer einvernehmlichen Kündigung oder einer gemeinsamen Auflösung des Arbeitsvertrags;
  • innerhalb von 12 Monaten nach dem Verlust der Beschäftigung bei France Travail registriert sein;
  • aktiv Arbeit suchen oder an einer Weiterbildung teilnehmen;
  • körperlich in der Lage sein zu arbeiten;
  • das gesetzliche Rentenalter mit der erforderlichen Anzahl an Versicherungszeiten noch nicht erreicht haben, oder keine vorzeitige Rente beziehen;
  • bei France Travail als arbeitsuchend gemeldet sein sich an das personalisierte Projekt für den Zugang zur Beschäftigung halten;
  • zumutbare Arbeitsangebote annehmen.

(letzte Aktualisierung am 21.07.2025)

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich kündige?

In Frankreich gibt es legitime Gründe für eine Kündigung, die eine Arbeitslosenunterstützung ermöglichen (z. B. Nachfolge des Ehepartners).

Diese Situationen sind in Artikel 2 der Verordnung im Anhang zum Dekret vom 26. Juli 2019 über das System der Arbeitslosenversicherung ausführlich beschrieben. Sie sind auf der Webseite der Unédic aufgelistet.

Darüber hinaus kann ein gekündigter Arbeitnehmer nach 121 Tagen dennoch eine Entschädigung erhalten, wenn die paritätische Instanz der Ansicht ist, dass er sich wirklich bemüht hat, eine neue Stelle zu finden.

Außerdem können seit dem 1. November 2019 Arbeitnehmer, die kündigen, Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie ein echtes und ernsthaftes Projekt zur beruflichen Umschulung nachweisen können. Dabei muss es sich entweder um die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder um die Durchführung einer Ausbildung handeln. Die Leistung, die auf der Grundlage des früheren Gehalts berechnet wird, kann nur Personen gewährt werden, die mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet haben und vor der Kündigung eine Beratung zur beruflichen Entwicklung in Anspruch genommen haben. Außerdem muss das Projekt von einer regionalen Kommission bestätigt werden und man muss sich innerhalb von sechs Monaten nach der Bestätigung bei France Travail melden.

Wie lange dauert der Bezug von Arbeitslosengeld?

In Frankreich beginnt die Entschädigung am Tag nach der Wartezeit und der/den Aufschubzeit(en).

Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Sie gilt bei jeder Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung und wird zusätzlich zu etwaigen:

  • Aufschub “bezahlter Urlaub”, der anhand der Höhe der bei Vertragsende gezahlten Urlaubsabgeltung berechnet wird,
  • “Spezifischer” Aufschub, der auf der Grundlage der bei Beendigung des Arbeitsvertrags gezahlten außergesetzlichen Abfindungen (die über dem gesetzlichen Mindestbetrag liegen) berechnet wird.

Die Bezugsdauer entspricht der Anzahl der Kalendertage zwischen dem ersten Tag des ersten Arbeitsvertrags, der in den letzten 24 oder 36 Arbeitsmonaten identifiziert wurde, und dem Enddatum des Arbeitsvertrags vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld.

Mit anderen Worten, es werden alle Kalendertage zwischen diesen beiden Grenzen (erster Tag Ihres ersten Arbeitsvertrags in den letzten 24 oder 36 Monaten und das Enddatum Ihres letzten Arbeitsvertrags) gezählt, unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitstage oder Nicht-Arbeitstage handelt.

Ab dem 1. Februar 2023 wird ein Koeffizient von 0,75 auf die Bezugsdauer von Leistungsempfängern angewandt, deren Arbeitsvertrag (oder das Datum der Einleitung des Kündigungsverfahrens) seit dem 1. Februar 2023 beendet wurde.

Die Bezugsdauer darf nicht weniger als 182 Tage, d. h. 6 Monate betragen. Die Anwendung des Koeffizienten von 0,75 kann also nicht zu einer Bezugsdauer von weniger als 6 Monaten führen.

Die maximale Bezugsdauer darf nicht mehr als:

  • 548 Tage (18 Monate) für Personen unter 53 Jahren am Tag der Beendigung ihres Arbeitsvertrags;
  • 685 Tage (22,5 Monate) für Personen, die zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsvertrags 53 oder 54 Jahre alt sind;
  • 822 Tage (27 Monate) für Personen, die zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsvertrags mindestens 55 Jahre alt sind.

Jedoch:

  • Bestimmte Zeiträume (Krankheit, Mutterschaft, bestimmte Zeiträume während der Covid19-Krise usw.), die nicht durch einen Arbeitsvertrag abgedeckt sind, werden von der Anzahl der abgerechneten Kalendertage abgezogen; 
  • Die nicht gearbeiteten Tage (Zeiten zwischen den Arbeitsverträgen) werden auf 70 % der gearbeiteten Tage begrenzt. 

Ein Koeffizient von 0,75 wird auf die Dauer der Entschädigung angewendet. 

Hinweis: Bei ungünstiger Konjunkturlage können Arbeitsuchende, deren Anspruch bald endet (weniger als 30 verbleibende Tage), eine ergänzende Leistung am Ende ihres Anspruchszeitraums erhalten. 

Dieser Ergänzungsanspruch beträgt maximal: 

  • 182 Tage, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind, was die maximale Bezugsdauer auf 730 Tage erhöht ; 
  • 228 Tage, wenn Sie 55 oder 56 Jahre alt sind, was die maximale Bezugsdauer auf 913 Tage erhöht ; 
  • 273 Tage, wenn Sie 57 Jahre oder älter sind, was die maximale Bezugsdauer auf 1095 Tage erhöht. 

Unter bestimmten Bedingungen kann der Anspruch von Leistungsempfängern, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zum Erreichen der Vollrente verlängert werden, d. h. bis spätestens 67 Jahre (automatisches Vollrentenalter, unabhängig von der Anzahl der gezahlten Quartale). 

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat in den letzten zwei Jahren mehrere Zeitarbeitsverträge und befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Insgesamt hatte er während der letzten 24 Monate mehrere Arbeitsverträge für eine Gesamtdauer von 10 Monaten (217 Arbeitstage oder 303 Kalendertage). Sein letztes Vertragsende erfolgte nach dem 1. Februar 2023. (Quelle: Unédic)

Seine Bezugsdauer entspricht der : 

  • Anzahl der Kalendertage zwischen dem ersten und dem letzten identifizierten Beschäftigungstag im Bezugszeitraum Zugehörigkeit: 730 Tage, d. h. 24 Monate. 
  • Überprüfung der Obergrenze für nicht gearbeitete Tage: 70% der Anzahl der gearbeiteten Tage, d.h. 70% von 303 Tagen (303 x 0,70 = 212): Die Anzahl der berücksichtigten nicht gearbeiteten Tage ist somit auf 212 Tage begrenzt. 

Die Bezugsdauer beträgt daher 515 Tage (303 + 212) x 0,75, d. h. 386 Tage.

(letzte Aktualisierung am 21.07.2025)

Wie hoch ist die Arbeitslosenunterstützung?

In Frankreich erhält ein Arbeitsuchender 54 % der beitragspflichtigen Bruttobezüge der letzten 24 Monate (36 Monate bei Personen ab 53 Jahren) vor Beendigung des Arbeitsvertrags.

Das Arbeitslosengeld unterliegt dem allgemeinen Sozialbeitrag (contribution sociale généralisée, CSG) und dem Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld (contribution pour le remboursement de la dette sociale, CRDS).

Auf den Bruttobetrag des Tagessatzes wird außerdem eine Abgabe in Höhe von 3 % des SJR erhoben, die für die Finanzierung der Zusatzrenten der Arbeitslosenversicherungsempfänger bestimmt ist.

Seit April 2025 wird die Leistung monatlich auf der Grundlage von 30 Tagen ausgezahlt, was zu einer Neuberechnung der jährlichen Entschädigung führt (360 entschädigte Tage pro Jahr statt zuvor 365). 

Ein Simulator steht auf der Website von France Travail zur Verfügung.

(letzte Aktualisierung am 21.07.2025)