Jährlicher Erholungsurlaub

Begünstigter  Dauer Übernahme des Gehalts
Bezahlter Jahresurlaub
Alle Arbeitnehmer und Lehrlinge 26 Tage Arbeitgeber
Zusätzlicher bezahlter Urlaub für behinderte Arbeitnehmer
Kriegsversehrte;
Arbeitsunfallopfer;
behinderte Arbeitnehmer
*
6 Tage Staat
Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub für Arbeitnehmer im Unter- und Übertagebau
Arbeitnehmer und Lehrlinge im Unter- und Übertagebau 3 Tage Arbeitgeber
Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub im Falle einer verkürzten wöchentlichen Ruhezeit
Arbeitnehmer und Lehrlinge, die nicht in den Genuss einer ununterbrchenen wöchentlichen Ruhezeit von 44 Stunden gelangen  maximal 6 Tage Arbeitgeber
Gesetzliche Feiertage
Alle Arbeitnehmer und Lehrlinge 11 Tage Arbeitgeber
* Behinderte Arbeitnehmer mit einer körperlichen, geistigen, sensorischen, psychischen und/oder psychosozialen Behinderung

Außerordentlicher Urlaub

Begünstigter Dauer Übernahme des Gehalts
Tod eines Verwandten 2. Grades* des Arbeitnehmers oder dessen Ehe-/Lebenspartners
Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag Arbeitgeber
Heirat eines Kindes
Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag Arbeitgeber
Adoption eines Kindes unter 16 Jahren
Arbeitnehmer und Lehrlinge die keinen Anspruch auf Adoptionsurlaub haben 10 Tage in Stunden aufteilbar Arbeitgeberbis zur 16ten Stunde
Staat: ab der 17ten Stunde
Geburt eines Kindes
Arbeitnehmer und Lehrlinge die zweiter Elternteil eines Kindes sind 10 Tage in Stunden aufteilbar Arbeitgeberbis zur 16ten Stunde
Staat: ab der 17ten Stunde
Wohnsitzwechsel
Arbeitnehmer und Lehrlinge 2 Tage innerhalb einer Referenzperiode von 3 Jahren bei demselben Arbeitgeber, außer bei Umzug aus professionellen Gründen Arbeitgeber
Tod des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten 1. Grades** des Arbeitnehmers oder dessen Ehe-/Lebenspartners
Arbeitnehmer und Lehrlinge 3 Tage Arbeitgeber
Heirat
Arbeitnehmer und Lehrlinge 3 Tage Arbeitgeber
Tod eines minderjährigen Kindes
Arbeitnehmer und Lehrlinge 5 Tage Arbeitgeber
Lebenspartnerschaft des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag Arbeitgeber
Urlaub aufgrund höherer Gewalt
   
Arbeitnehmer und Lehrlinge 1 Tag auf 12 Monate 50% Arbeitgeber
50% Staat
Urlaub für Hilfspersonen***
   
Arbeitnehmer und Lehrlinge 5 Tagauf 12 Monate 50% Arbeitgeber
50% Staat
* Großmutter, Großvater, Enkelin, Enkel, Schwester, Bruder
** Mutter, Vater, Tochter, Sohn
*** Sohn, Tochter, Mutter, Vater, Ehepartner oder Partner

(letzte Aktualisierung am 11.10.2023)

Sonderurlaub

Begünstiger Dauer Übernahme des Gehalts
Mutterschaftsurlaub 
Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge Pränataler Urlaub: 8 Wochen

Postnataler Urlaub: 12 Wochen 

Staat
Adoptionsurlaub
Personen, die ein oder mehrere Kinder(er) adoptieren, die nicht älter als 12 Jahre sind 12 Wochen Staat
Elternurlaub
Elternteil eines Kindes von weniger als 6 Jahren / 12 Jahren im Falle einer Adoption Urlaub auf Vollzeit: 4 oder 6 Monate

Urlaub auf Teilzeit: 8 oder 12 Monate

Aufgeteilter Urlaub: 4 Monate auf einer maximalen Periode von 20 Monaten oder 1 Tag pro Woche auf 20 Monate

Staat
Urlaub aus familiären Gründen
Eltern eines Kindes von weniger als 18 Jahren oder eines Kindes, das Anspruch auf eine Sonderzulage für behinderte Kinder hat 12 Tage pro Kind für die Altersstufe
von 0 bis < 4 Jahren18 Tage pro Kind für die Altersstufe
von 4 bis < 13 Jahren5 Tage pro Kind für die Altersstufe
von 13 bis 18 Jahren, nur bei Krankenhausaufenthalt.Wenn das Kind die Sonderbeihilfe für behinderte Kinder erhält, wird die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen pro Altersgruppe verdoppelt und die Bedingung des Krankenhausaufenthalts entfällt.Verlängerbar bis zu 52 Wochen bei sehr schwerer Krankheit des Kindes.
Staat
Urlaub zur Sterbebegleitung
Eltern, Kinder; Brüder, Schwestern; Ehe-/Lebenspartner einer im Sterben liegenden Person 5 Tage pro Fall und pro Jahr Staat
Politikurlaub
Personen, die ein Mandat als Bürgermeister, Schöffe oder Gemeinderat ausüben; Personen, die ein Abgeordnetenmandat ausüben zwischen 3 und 40 Stunden pro Woche
maximal 20 Stunden pro Woche
Staat
Kultururlaub
Kulturschaffende 12 Tage pro Begünstigter und pro Jahr Staat
Administrative Führungskräfte Verbände:

5 Tage bei < 1 000 aktive Mitglieder
10 Tage bei ≥ 1 000 aktive Mitglieder

Vereinigungen:

2 Tage (< 50 aktive Mitglieder)
3 Tage (50-200 aktive Mitglieder)
4 Tage (> 200 aktive Mitglieder)
(Pro Einrichtung pro Jahr)

Personen, die von Verbänden, nationalen Netzwerken oder Vereinigungen des Kultursektors bestellt wurden Verbände: 50 Tage

Vereinigungen: 10 Tage

(Pro Einrichtung pro Jahr)

Jugendurlaub
Personen mit Arbeitsvertrag mit einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen oder Verein 60 Tage, davon maximal 20 Tage innerhalb von 2 Jahren Staat
Sporturlaub
Leistungssportler; Betreuungspersonal; Punkt- und Linienrichter 12 Tage pro Jahr
(mögliche Verlängerung auf ministerielle Genehmigung)
Staat
technisches und administratives Führungspersonal 50 Tage pro Jahr und pro Organisation, der die Führungskräfte angehören
Urlaub für “Entwicklungszusammenarbeit”
Sachverständige und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die daneben eine andere berufliche Tätigkeit ausüben 6 Tage pro Jahr Staat
Sonderurlaub für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen 60 Tage, davon 20 Tage pro Zweijahreszeitraum


Staat
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr
Lehrbeauftragte
20 Tage pro Zweijahreszeitraum
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr
Repräsentationsverpflichtungen/ Betreuungsfunktion
7 Tage pro Jahr
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr
Humanitäre Einsätze
Unbegrenzt 
Individueller Weiterbildungsurlaub
Arbeitnehmer mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 80 Tage, davon 20 in einem Zeitraum von 2 Jahren Staat
Sprachurlaub
Arbeitnehmer mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 200 Stunden während der beruflichen Laufbahn, in 2 Blöcken von je 80 bis 120 Stunden Staat
Unbezahlter Weiterbildungsurlaub
Arbeitnehmer mit mindestens 2 Jahren Betriebszugehörigkeit maximal 2 Jahre pro Arbeitgeber bei mindestens 4 aufeinander folgenden Wochen und höchstens 6 aufeinander folgenden Monaten /
Urlaub für Träger eines Sozialmandats
Mitglieder einer Berufskammer oder Sozialversicherungseinrichtung / Beisitzer beim Arbeitsgericht oder bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit 4 Stunden pro Versammlung oder Sitzung Institution, in der der Arbeitnehmer sein Mandat ausübt
Urlaub zur Stellensuche
Arbeitnehmer, denen fristgerecht gekündigt wurde maximal 6 Tage Arbeitgeber
Weiterbildungsurlaub
Effektiver Personaldelegierter



Unternehmen mit 15 bis 49 Arbeitnehmern
1 Woche im Laufe des Mandats
Staat
Unternehmen mit 50 bis 150 Arbeitnehmern
2 Wochen im Laufe des Mandats
1 Woche Staat;
1 Woche Arbeitgeber
Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmern
1 Woche pro Jahr Arbeitgeber
1. Mandat als Personaldelegierter  16 Stunden zusätzlich während des 1. Mandats Arbeitgeber oder Staat
abhängig von der
Anzahl der Beschäftigten
in dem Unternehmen
Stellvertretender Personaldelegierter Anspruch auf die Hälfte des Ausbildungsurlaubs der effektiven Personaldelegierten employeur ou État
en fonction du
nombre de salariés
dans l’entreprise
Gleichstellungsvertreter 2 halbe Tage pro Jahr Unternehmen mit weniger als 150 Arbeitnehmern:
Staat
Sicherheitsvertreter 40 Stunden pro Mandat + 10 zusätzliche Stunden
wenn 1. Mandat
Unternehmen mit weniger als 150 Arbeitnehmern:
Staat

Politikurlaub

Wöchentlicher Politikurlaub für Bürgermeister und Schöffen

Zusammensetzung des Gemeinderates Wöchentlicher Urlaub für Bürgermeister Wöchentlicher Urlaub für Schöffen Übernahme des Gehalts
7 Mitglieder 9 Stunden 5 Stunden Gemeinde
9 Mitglieder 13 Stunden 7 Stunden Gemeinde
11 Mitglieder 20 Stunden 10 Stunden Gemeinde
13 Mitglieder 28 Stunden 14 Stunden Gemeinde
mehr als 15 Mitglieder 40 Stunden 20 Stunden Gemeinde

Wöchentlicher Politikurlaub für Gemeindevertreter

Wahlsystem Dauer Übernahme des Gehalts
Gemeinden, in denen nach dem System der relativen Mehrheitswahl abgestimmt wird  3 Stunden Gemeinde
Gemeinden, in denen nach dem System des Verhältniswahlsystems abgestimmt wird  5 Stunden Gemeinde