Muss der Arbeitgeber am Ende eines Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung ausstellen?

Nach geltendem Recht muss eine Arbeitsbescheinigung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt werden.

Der Arbeitgeber kann jedoch auch freiwillig eine solche Bescheinigung schreiben.

Muss einem befristetet beschäftigten Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?

Ja, ein aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigter Arbeitnehmer hat ebenso wie ein unbefristet Beschäftigter Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung.

Die Bescheinigung ist ihm auf Wunsch mindestens 8 Tage vor Ablauf seines Arbeitsvertrages auszustellen.

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber trotz Anfrage des Arbeitnehmers keine Arbeitsbescheinigung ausstellt?

Weigert sich der Arbeitgeber, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen oder zögert er die Ausstellung ohne objektiven Grund hinaus, so kann der Arbeitnehmer ihm eine Mahnung per Einschreiben schicken.

Bleibt diese Mahnung ohne Wirkung, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf dem Rechtsweg dazu zwingen, eine Bescheinigung auszustellen. In einem Schnellverfahren (einstweilige Verfügung) kann er ein Urteil erwirken, mit dem der Arbeitgeber zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet wird, manchmal sogar unter Androhung einer Geldbuße pro Verzugstag.

Was muss in einer Arbeitsbescheinigung stehen?

Die Bescheinigung dient dem Nachweis der Existenz und der Dauer eines Arbeitsverhältnisses und muss sich auf einige objektive Angaben beschränken: Beginn und Ende der Beschäftigung, Art der Tätigkeit oder der verschiedenen Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie die Zeiträume, in denen diese Beschäftigungen jeweils stattgefunden haben.

Es dürfen keine negativen Bemerkungen in der Bescheinigung erscheinen, jedoch darf der Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kompetenzen des Arbeitnehmers positiv hervorheben.

Was ist zu tun, wenn die Bescheinigung negative Bemerkungen enthält?

Ist der Arbeitnehmer der Ansicht, die Bescheinigung enthalte direkt oder indirekt negative Bemerkungen, so kann er vom Arbeitgeber eine neue Bescheinigung verlangen, die sich auf die zuvor beschriebenen objektiven Angaben beschränkt.

Der Arbeitgeber ist daraufhin verpflichtet, die Bescheinigung zu korrigieren, da der Arbeitnehmer Anspruch auf eine neutrale Bescheinigung hat.