Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Vorstands

Auf der konstituierenden Sitzung der Personaldelegation, die im Monat nach den Wahlen durch den Arbeitnehmer einberufen wird, der bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, ernennt die Personaldelegation aus den Reihen ihrer Vollmitglieder in geheimer Abstimmung nach Maßgabe des Systems der relativen Mehrheit einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Schriftführer. Bei Stimmengleichheit wird der ältere der Kandidaten gewählt.

Falls keine Wahlen stattgefunden haben, wird die konstituierende Sitzung unter denselben Bedingungen durch das älteste Vollmitglied der Personaldelegation einberufen.

Zur Abwicklung der laufenden Geschäfte und zur Vorbereitung ihrer Sitzungen, ernennt die Personaldelegation aus den Reihen ihrer Vollmitglieder in geheimer Listenabstimmung nach Maßgabe des Verhältniswahlsystems einen Vorstand, der sich neben dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schriftführer aus den nachstehenden Personen zusammensetzt:

  • 1 Mitglied, sofern die Personaldelegation aus mindestens 8 Mitgliedern besteht;   
  • 2 Mitgliedern, sofern die Personaldelegation aus mindestens 10 Mitgliedern besteht;  
  • 3 Mitgliedern, sofern die Personaldelegation aus mindestens 12 Mitgliedern besteht;   
  • 4 Mitgliedern, sofern die Personaldelegation aus mindestens 14 Mitgliedern besteht. 
Zahlenmäßige Zusammensetzung Zusammensetzung des Vorstands
Weniger als 8 Mitglieder Präsident, Vizepräsident und Schriftführer
8 oder 9 Mitglieder Präsident, Vizepräsident und Schriftführer + 1 Mitglied
10 oder 11 Mitglieder Präsident, Vizepräsident und Schriftführer + 2 Mitglieder
12 oder 13 Mitglieder Präsident, Vizepräsident und Schriftführer + 3 Mitglieder
14 Mitglieder und mehr Präsident, Vizepräsident und Schriftführer + 4 Mitglieder

Für seine neuen Aufgaben im Rahmen seines Mitspracherechts bei bestimmten Entscheidungen des Unternehmens wird der Vorstand proportional zu den erhaltenen Stimmen um mindestens einen Personaldelegierten jeder bereits in der Personaldelegation, jedoch noch nicht im Vorstand vertretenen Liste erweitert.

Eine großherzogliche Verordnung vom 15. Dezember 2017 bestimmt die Reihenfolge der obligatorischen Punkte der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung und deren Durchführung:

  • Benennung eines Wahlbüros mit mindestens zwei Mitgliedern und mindestens einem Mitglied jeder Gewerkschaft, die in der Personalvertretung vertreten ist;
  • Wahl des Präsidenten;
  • Wahl des Vizepräsidenten;
  • Wahl des Sekretärs;
  • Wahl des Vorstands;
  • Wahl des Delegierten für Gleichstellung;
  • Wahl des Delegierten für Sicherheit und Gesundheit;
  • Entscheidung über die Zuteilung der Stundenguthaben (crédit d’heure) bzw. Benennung der freigelassenen Delegierten.

Innerhalb einer Frist von drei Tagen nach der konstituierenden Sitzung teilt der Präsident der Personaldelegation dem Unternehmensleiter und der Gewerbeaufsicht schriftlich die Namen des Vizepräsidenten und des Schriftführers sowie die Namen der Vorstandsmitglieder mit.

Auf der ersten Sitzung nach der konstituierenden Sitzung der Personaldelegation werden die gewählten Mitglieder vom Unternehmensleiter über den Aufbau des Unternehmens, dessen eventuelle Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigungsstruktur, die Maßnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung, der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der Gleichbehandlung in Kenntnis gesetzt.

Beratungen

Der Gegenstand der Beratungen der Personaldelegation wird durch eine Tagesordnung bestimmt, die seitens des Vorstands der Delegation festgesetzt und den Mitgliedern mindestens fünf Tage vor der Sitzung mitgeteilt wird.

Der Vorstand ist dazu verpflichtet, die in einem seitens mindestens einem Drittel der Mitglieder der Personaldelegation spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung eingereichten Antrag dargelegten Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Sofern der Antrag in diesem Fall nach der Mitteilung der Tagesordnung an die Mitglieder der Personaldelegation eingereicht wird, so muss deren Präsident dessen Inhalt innerhalb von vierundzwanzig Stunden den Mitgliedern der Personaldelegation mitteilen.

Einberufung der Sitzungen der Personaldelegation

Die Personaldelegation versammelt sich auf schriftliche Einberufung ihres Präsidenten.

Der Präsident der Personaldelegation muss die Delegation mindestens sechsmal pro Jahr einberufen.

Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet, die Delegation immer dann einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel ihrer Vollmitglieder dies bei ihm schriftlich beantragen; die Antragsteller geben dabei die Themen an, die sie auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt haben möchten.

Der Unternehmensleiter oder dessen Vertreter können von der Personaldelegation zur Teilnahme an den Beratungen eingeladen werden, ohne jedoch den Abstimmungen beiwohnen zu dürfen.

Der Arbeitsminister kann die Personaldelegation einberufen, wann immer ihm dies zweckmäßig erscheint. Darüber hinaus kann der Arbeitsminister auch einen Beamten seiner Wahl zu den Sitzungen abordnen, der in seinen Beobachtungen anzuhören ist. Der Unternehmensleiter oder dessen Vertreter müssen zur Teilnahme an diesen Sitzungen eingeladen werden.

Die Sitzungen der Personaldelegationen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Beschlussfassung

Die Beschlüsse und Resolutionen der Personaldelegation werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Der Schriftführer führt bei jeder Sitzung Protokoll. Das Sitzungsprotokoll wird bei Eröffnung der nächsten Sitzung verlesen und gebilligt; eine Kopie dieses Protokolls wird an den Unternehmensleiter übermittelt.

Dem Vorstand der Personaldelegation obliegt die Veröffentlichung einer Bekanntmachung, die auf der hierfür vorgesehenen Anschlagtafel auszuhängen ist.

Kostenübernahme

Der Personaldelegierte übt seine Aufgaben rein ehrenamtlich aus. Der Arbeitgeber übernimmt jedoch die den Mitgliedern der Personaldelegation in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats im Unternehmen entstandenen Reise- und Aufenthaltskosten mit Ausnahme der ihnen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs entstandenen Kosten.

Ebenso erleichtert der Arbeitgeber den Delegierten die Fortbewegung zwischen den verschiedenen Unternehmenseinheiten, was gegebenenfalls durch die Bereitstellung eines geeigneten Transportmittels erfolgt.

Die Sitzungen und Anhörungen der Personaldelegationen finden in einem geeigneten Raum innerhalb des Betriebes statt, dessen Ausstattung, einschließlich der Hardware und dem Zugriff auf die internen und externen Kommunikationsmittel, ebenso wie die Bürokosten und die Kosten für Heizung und Strom vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Sofern die Personaldelegation einen oder mehrere freigestellte Delegierte umfasst, ist der Unternehmensleiter dazu verpflichtet, diesen darüber hinaus einen festen Raum sowie die für ihr Sekretariat unerlässliche Ausrüstung und gegebenenfalls das erforderliche Personal bereitzustellen.