Wie lauten die Empfehlungen der Behörden?

Der Multisektorielle arbeitsmedizinische Dienst (Service de santé au travail multisectoriel – STM) stellt seine Gesundheitsempfehlungen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Dasselbe gilt für die Gesundheitsdirektion (Direction de la santé). Ihre zeitlich befristeten Gesundheitsempfehlungen können auf ihrer Website eingesehen werden.

(letzte Aktualisierung am 15.03.2022)

Mein Unternehmen ist geschlossen, werde ich dennoch bezahlt? Wenn mich der Arbeitgeber vorsorglich von der Arbeit freistellt, werde ich dann bezahlt?

In solchen Situationen muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer ausdrücklich von der Ausführung ihrer Arbeit, unter Beibehaltung ihres Lohns, freistellen.

Die Unternehmen können Kurzarbeit oder andere staatliche Beihilfen beantragen.

Die Regierung hat im Rahmen der COVID-19-Coronavirus-Krise ein wirtschaftliches Stabilisierungsprogramm aufgestellt.

Die Maßnahmen des Stabilisierungsprogramms und ihre Ziele sind in diesem Merkblatt zusammengefasst.

Alle Maßnahmen und Verfahren in diesem Zusammenhang werden auf www.guichet.lu erläutert:

Welche Maßnahmen wurden zugunsten der Arbeitsuchenden genommen?

Berufsbildungspraktikum

Das Berufsbildungspraktikum ist eine Beschäftigungsmaßnahme, die die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitsuchenden fördert.

Dieses Praktikum ermöglicht :

  • den Arbeitgebern ihre Erfahrungen weiterzugeben und Arbeitsuchenden die mindestens 30 Jahre alt sind eine echte Arbeitsplatzperspektive zu bieten, sowie Arbeitnehmern mit einer Behinderung oder verminderter Arbeitsfähigkeit.
  • den Arbeitsuchenden ihre Fähigkeiten konkret zu präsentieren und gleichzeitig neue Fähigkeiten zu erwerben.

Im Zeitraum vom 24. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2022 kann allen Arbeitsuchenden, die seit mindestens einem Monat bei der ADEM gemeldet sind, ein Berufsbildungspraktikum angeboten werden.

Grundsätzlich darf das Berufsbildungspraktikum nicht länger als 6 Wochen dauern.

(letzte Aktualisierung am 07.02.2022)

Weitere Informationen

Wiedereinstiegsvertrag (CRE)

Der Wiedereinstiegsvertrag ist eine Beschäftigungsmaßnahme, die die berufliche Wiedereingliederung der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen auf dem Arbeitsmarkt fördert, d.h. Arbeitsuchende im Alter von mindestens 45 Jahren, Arbeitnehmer mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und behinderte Mitarbeiter.

Während des Zeitraums vom 24. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2022 kann ein Wiedereinstiegsvertrag welcher abwechselnd Perioden mit praktischer und theoretischer Ausbildung vorsieht, Arbeitsuchenden ab 30 Jahren oder in externer Wiedereingliederung oder im Behindertenstatus und für mindestens einen Monat bei der ADEM registriert sein, angeboten werden.

Bei der Beschäftigung von Arbeitsuchenden im Alter zwischen mindestens 30 und weniger als 45 Jahren wird ein Anteil in Höhe von 50% des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an den Beschäftigungsfonds gezahlt.

Im Falle der Beschäftigung von Arbeitsuchenden:

  • von mindestens 45 Jahren,
  • in einer externen Wiedereingliederung,
  • mit Behindertenstatus oder
  • des unterrepräsentierten Geschlechts,

wird die Beteiligung des Unternehmens auf 35 % der Vergütung der Arbeitsuchenden reduziert.

(letzte Aktualisierung am 07.02.2022)

Weitere Informationen

Unterstützung bei der Einstellung älterer Arbeitsloser

Während des Zeitraums vom 24. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2022 erstattet der Beschäftigungsfonds Arbeitgebern des privaten Sektors den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen für Neueinstellungen, unabhängig davon, ob sie eine Entschädigung erhalten oder nicht, vorausgesetzt, dass sie:

  • 30 Jahre alt sind und
  • seit mindestens einem Monat bei der ADEM als Arbeitsuchende angemeldet sind.

Die Bedingung der Anmeldung bei der ADEM sowie die Bedingung der Stellenausschreibung und die Bedingung der Anmeldedauer gilt nicht im Falle der Einstellung eines Mitarbeiters im Alter von mindestens 30 Jahren, der einem Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen zugeordnet ist oder dessen Arbeitsvertrag nach einer Konkurserklärung oder gerichtlichen Zwangsauflösung gekündigt wurde.

Die Rückerstattung des Arbeitgeberanteils an den Spezialversicherungsbeiträgen für Arbeitslose im Alter zwischen 30 und 45 Jahren kann ein Jahr nicht überschreiten.

(letzte Aktualisierung am 07.02.2022)

Kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter einem anderen Unternehmen zur Verfügung stellen?

Ja, das Arbeitsgesetzbuch erlaubt dies den Unternehmen, wenn sie Kurzarbeit in Anspruch nehmen.

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Personaldelegation vorab zu konsultieren, wenn er beabsichtigt, auf Leiharbeit zurückzugreifen. Dasselbe gilt für den Unternehmer, der anderen Arbeitgebern vorübergehend Arbeitnehmer zur Verfügung stellen will.

(letzte Aktualisierung am 02.02.2022)