Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen?

Nein, wenn der Arbeitgeber beschließt, sine Mitarbeiter vorsorglich zum Verbleib in der Wohnung zu zwingen, muss er sie ausdrücklich von der Arbeit freistellen und ihren Lohn weiterzahlen.

Bevor jedoch die Kurzarbeit in Anspruch genommen werden kann, müssen laut ADEM alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung eines normalen Beschäftigungsniveaus aus eigenen Mitteln ausgeschöpft werden. Urlaubsregelungen sind Teil der eigenen Ressourcen des Unternehmens zur Aufrechterhaltung eines normalen Beschäftigungsniveaus. Die Beschäftigten sollten daher den Urlaub aus den Jahren davor nehmen, bevor sie für Kurzarbeit in Frage kommen.

(letzte Aktualisierung am 02.02.2022)

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Kann mein Arbeitgeber meinen genehmigten Urlaub annullieren?

Der Urlaub wird nach dem Wunsch des Arbeitnehmers festgelegt, der bei seinem Arbeitgeber einen Urlaub beantragt. Wenn der Arbeitgeber keinen Einspruch erhebt, muss davon ausgegangen werden, dass der Urlaub gewährt wird.

Der Arbeitgeber kann den Urlaubsantrag eines Arbeitnehmers ablehnen, wenn dieser unvereinbar ist mit:

  • den Bedürfnissen des Dienstes;
  • den berechtigten Wünschen anderer Mitarbeiter (z.B. Vorrang für Mitarbeiter mit unterhaltsbedürftigen Kindern).

Es ist zu beachten, dass das Schweigen des Arbeitgebers gegenüber dem Urlaubsantrag des Arbeitnehmers von der Rechtsprechung als Zustimmung gewertet wird. Sobald sie festgelegt sind, müssen die Urlaubstermine sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber eingehalten werden. In einem Entscheid vom 25. Oktober 2018 (Nr. 44386) wurde daran erinnert, dass ein einmal vom Arbeitgeber gewährter Urlaub eine unwiderrufliche einseitige Handlung darstellt, deren Entzug nur bei ausdrücklicher oder eindeutiger Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig ist.

Daraus folgt, dass einmal gewährter Urlaub nicht mehr storniert werden kann, wenn nicht beide Parteien zustimmen.

Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Urlaub ablehnen?

Der Arbeitgeber kann den Urlaubsantrag eines Arbeitnehmers ablehnen, wenn dieser unvereinbar ist mit:

  • den betrieblichen Erfordernissen;
  • den berechtigten Wünschen anderer Mitarbeiter (z.B. Vorrang für Mitarbeiter mit unterhaltsbedürftigen Kindern).

Kann mein Arbeitgeber mir unbezahlten Urlaub auferlegen?

Nein. Unbezahlter Urlaub muss das Ergebnis einer bilateralen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber sein. Keiner von beiden kann sie aufzwingen.

Gibt es einen Sonderurlaub, der es mir erlaubt, mich um ein älteres oder schwer behindertes erwachsenes Familienmitglied zu kümmern?

Ein neuer Urlaub zur Unterstützung der Familie ermöglicht es Ihnen, eine ältere oder behinderte volljährige Person im Rahmen des Kampfes gegen COVID-19 zu betreuen, aber nur im Falle der Schließung der Struktur, die sie betreut hat. Dieser Urlaub hatte rückwirkend bis zum 18. März 2020 gegolten und ging zu Lasten von der CNS. Er war bis zum 25. November 2021 verlängert worden.

Weitere Einzelheiten in unserer Rubrik:
Die Arbeitnehmer und der Urlaub zur Unterstützung der Familie

(letzte Aktualisierung am 02.02.2022)